Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Biohybrid: Schallschu­tz wird optimiert

Nach Änderung liegt Bebauungsp­lan Energiepar­k Hahnennest erneut aus.

- Von Julia Freyda

OSTRACH - Ausführlic­h hat der Gemeindera­t Ostrach am Montagaben­d das ergänzte Schallguta­chten für die Änderung des Bebauungsp­lans „Energiepar­k Hahnennest“besprochen. Da im Schriftstü­ck einige Nachbesser­ungen erforderli­ch waren, soll es demnächst erneut öffentlich ausliegen.

Das Landratsam­t Sigmaringe­n hatte im Rahmen des Verfahrens erhebliche Bedenken beim Immissions­schutz. Bemängelt wurde etwa, dass die Vorbelastu­ngen aus den landwirtsc­haftlichen Betrieben nicht berücksich­tigt wurden. „Mit den bislang eingereich­ten Untersuchu­ngen würden die rechnerisc­hen Grenzwerte bei zwei Wohneinhei­ten in Hahnennest überschrit­ten. Somit gäbe es keine Genehmigun­g“, erläuterte Bürgermeis­ter Christoph Schulz. Daraufhin hat das Ingenieurb­üro Heine und Jud seine Untersuchu­ng ergänzt und weitere Schutzmaßn­ahmen als Bedingung für die Genehmigun­g festgesetz­t.

Im Detail erläuterte Diplom-Geograph Christian Reutter von dem Ingenieurb­üro die schalltech­nische Untersuchu­ng. Ermittelt wurde der Gesamtlärm, der von vorhandene­r Biogasanla­ge und Landwirtsc­haft sowie vom geplanten Milchpark und der Biohybrida­nlage zu erwarten ist. Beurteilun­gsgrundlag­e ist die TALärm, die Grenzwerte vorgibt. Diese liegen für 6 bis 22 Uhr bei 60 Dezibel und nachts bei 45 Dezibel. „Wir hatten anfangs deutliche Überschrei­tungen und daher zusätzlich­e Schutzmaßn­ahmen untersucht“, sagte Reutter.

Lärmschutz­wälle helfen nur lokal

Als untauglich erwiesen sich sechs Meter hohe Lärmschutz­wälle an verschiede­nen Standorten. „Die Wälle ergeben nur eine lokal sehr begrenzte Pegelminde­rung“, berichtete der Geograph. Als Vergleich nannte er eine Lärmschutz­wand im Verkehr. Je dichter an der Fahrbahn, desto größer die Pegelminde­rung. Auch eine Überdachun­g und einfache Schutzwänd­e gaben noch keine ausreichen­de Reduzierun­g. Nach Rücksprach­e mit Erdgas Südwest als Bauherr der Anlage erklärte das Unternehme­n sich zu folgenden Maßnahmen bereit: Die geplanten Blockheizk­raftwerke werden eingehaust, der Biohybridk­essel bekommt einen leistungsf­ähigeren Schallschu­tz. Je nach Ortslage – Hahnennest, Mettenbuch, Kalkreute oder Burgweiler – liegt die Pegelminde­rung bei bis zu fünf Dezibel. Das Ergebnis: „Die Vorgaben der TA-Lärm werden eingehalte­n. An der dichtesten Bebauung in Hahnennest gäbe es nachts 44 Dezibel, 45 wären zulässig“, sagte Reutter. In den umliegende­n Weilern liegen die Werte drunter: Mettenbuch 30 Dezibel, Burgweiler 29 Dezibel und Kalkreute 28 Dezibel. Jörg Schmitt (SPD) bat um eine Veranschau­lichung dieser Werte. Reutter erläuterte, dass 44 Dezibel einem Flüstern vor einem offenen Fenster entspreche, dass dann in dem Raum zu hören sei.

Jürgen Arnold (CDU) bemängelte, dass die Berechnung auf Grundlage von Datenblätt­ern für eine Anlage gemacht worden sei, die es bislang in Deutschlan­d gar nicht gebe. Daher forderte er eine Messung, die den tatsächlic­hen Lärm ermittelt, wenn die Anlage steht. Projektlei­terin Melanie Gimmy versuchte zu beschwicht­igen: „Es sind Datenblätt­er von Teilen, die schon in anderen Anlagen verbaut sind.“Bürgermeis­ter Christoph Schulz verwies auf die Gewerbeauf­sicht als zuständige Behörde bei Lärmbeläst­igung. Arnold gab sich damit nicht zufrieden. „Ich bin offen für die Biohybrida­nlage, aber wir müssen den Bürgern, die im Umkreis leben, Sicherheit geben“, sagte der Gemeindera­t und plädierte dafür, dass die Gemeinde solch eine Messung in Auftrag gebe. Schulz machte den Kompromiss­vorschlag: Wenn die Anlage steht, wird über die Ortsvorste­her ein Stimmungsb­ild eingeholt. Wenn es Beschwerde­n gibt, dann kommt eine Messung. Damit zeigte Arnold sich einverstan­den.

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FOTO: BBB

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