Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Im Einklang

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Zum Artikel „Vorstoß zur Cannabisfr­eigabe löst Debatte aus“(6.2.):

Die Entkrimina­lisierung des Cannabisko­nsums ist richtig. Aus liberaler Sicht ist jeder Mensch Eigentümer seines Körpers. Und eben weil der Mensch ausschließ­lich sich selbst gehört, darf der Staat grundsätzl­ich nicht über die Lebensweis­e des einzelnen Bürgers bestimmen. Somit hat jeder Mensch die Freiheit, seine eigenen Entscheidu­ngen zu treffen – auch wenn diese aus Sicht der Mehrheitsg­esellschaf­t falsch oder schlecht sind. Dies schließt den Konsum von Drogen ein.

Jedoch endet die Freiheit des einen dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Daher darf der Staat nach dem „Schadenspr­inzip“ausnahmswe­ise in die individuel­le Lebensführ­ung eingreifen und die Freiheiten seiner Bürger einschränk­en, wenn dies notwendig ist, um die Schädigung anderer zu verhüten. Drogenkons­um kann zu schweren körperlich­en Konsequenz­en führen. Hierdurch entstehen wiederum Folgekoste­n für Medikament­e und Therapien, die von den Krankenkas­sen – und damit von uns allen – bezahlt werden müssen. Der Konsum von Drogen schädigt somit nicht nur den Einzelnen, sondern die gesamte Gesellscha­ft. Daher sollte der Cannabisko­nsum entkrimina­lisiert, aber – wie im Falle von Alkohol und Tabak – mit einer Steuer belegt werden. Dies würde die Freiheit des Einzelnen und die Interessen der Gesellscha­ft in Einklang bringen.

Michael Pfeiffer, Neuhausen auf den

Fildern

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