Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Die Details des gefundenen Tarifkompromisses
Lohnerhöhungen: Die Beschäftigten bekommen von April an 4,3 Prozent mehr Gehalt. Für die Monate Januar bis März gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Von 2019 an wird den Beschäftigten jeweils im Monat Juli ein Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts plus ein Festbetrag gezahlt. Dieser Betrag wurde für 2019 auf 400 Euro festgesetzt – er kann aber 2019 und in den Folgejahren je nach Wirtschaftslage verschoben, reduziert oder ganz gestrichen werden.
Reduzierung der Arbeitszeit: Regulär gilt in der Branche die 35-Stunden-Woche. Von 2019 an erhalten Vollzeitbeschäftigte einen individuellen Anspruch auf die AbArbeitszeitvolumens senkung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Wochenstunden für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre. Die als „verkürzte Vollzeit“bezeichnete Regelung kann wiederholt werden. Arbeiten zehn Prozent der Beschäftigten in verkürzter Vollzeit, muss der Arbeitgeber keine weiteren Anträge genehmigen.
Erhöhung der Arbeitszeit: Im Gegenzug für die Möglichkeit der Arbeitszeitreduzierung dürfen Unternehmen mehr Verträge über 40 Wochenstunden abschließen. Die Quote, nach der maximal 18 Prozent der Beschäftigten 40-StundenVerträge haben dürfen, wurde beibehalten. Statt einer Quotenregelung dürfen die Betriebe auf das Modell eines betrieblichen umsteigen: Dabei gilt ein kollektives Arbeitszeitvolumen von durchschnittlich 35,9 Wochenstunden. Dadurch schaffen Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit für zusätzliche 40Stunden-Verträge.
Entscheidung zwischen Geld und Freizeit: Beschäftigte mit familiären und beruflichen Belastungen können für mehr Freizeit auf Geld verzichten: Sie können auf Wunsch den prozentualen Baustein des neuen tariflichen Zusatzgeldes, also die 27,54 Prozent, in acht zusätzliche freie Tage umwandeln. Die Regel richtet sich an Schichtarbeiter sowie an Beschäftigte, die Kinder im Alter von bis zu acht Jahren erziehen oder Angehörige pflegen. (AFP)