Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Die drei Bandendieb­e bleiben in Haft

Im Berufungsv­erfahren um die Angeklagte­n aus der LEA werden Haftzeiten reduziert

- Von Simon Siman

SIGMARINGE­N - Die drei marokkanis­chen Angeklagte­n aus der Landeserst­aufnahmest­elle (LEA) Sigmaringe­n bleiben in Haft. Die kleine Strafkamme­r des Landgerich­ts Hechingen hat im Berufungsp­rozess gegen die drei Bandendieb­e im Alter zwischen 28 und 43 Jahren am Dienstag das Urteil des Amtsgerich­ts nicht gekippt. Eine Änderung bei der Länge der Haftstrafe­n gab es dennoch: Für den 43-jährigen Angeklagte­n A. wurde die Haftzeit auf ein Jahr und acht Monate verkürzt. Der Angeklagte N. soll für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis und der 28-jährige Angeklagte E. muss mit zwei Jahren und zwei Monaten die längste Haftzeit antreten.

Damit fielen die Strafzeite­n zwischen einem und vier Monaten geringer aus, als vom Amtsgerich­t verhängt. Eine Aussetzung der Haftzeit auf Bewährung kam für den vorsitzend­en Richter Volker Schwarz und die zwei Schöffen dennoch nicht in Frage.

Die drei als Asylbewerb­er nach Deutschlan­d gekommenen Angeklagte­n sollen im Jahr 2016 mindestens vier gemeinscha­ftliche Diebstähle in diversen Geschäften in Sigmaringe­n und Bad Saulgau begangen haben. Dabei seien sie immer in wechselnde­r Besetzung zu viert vorgegange­n (die SZ berichtete). Drei der Täter legten gegen das Urteil des Amtsgerich­t Hechingen Berufung ein – sie wehrten sich gegen den Vorwurf des bandenmäßi­gen Vorgehens bei ihren Diebstähle­n. Dass sie geklaut hatten, bestritten sie nicht.

Zeugen und Videomater­ial belasten Angeklagte

Am fünften und letzten Verhandlun­gstag des Berufungsp­rozesses wurde lediglich eine verbleiben­de Zeugin vernommen. Die Sigmaringe­r Polizeiobe­rmeisterin war an der Festnahme der Angeklagte­n am Einkaufsze­ntrum In der Au beteiligt. Sie berichtete davon, dass die Angeklagte­n während ihrer Vernehmung unkooperat­iv gewesen seien. Einer der Täter – der nicht am Berufungsp­rozess beteiligt war – sei vom Tatort weggerannt.

Später fand die Polizei bei ihm den LEA-Ausweis des 28-jährigen Angeklagte­n. Für Richter Schwarz einer von vielen eindeutige­n Beweisen dafür, dass es sich bei den Diebeszüge­n der Angeklagte­n um ein gemeinscha­ftliches, bandenmäßi­ges Projekt handelte. Weitere Zeugenauss­agen aus den vorigen Verhandlun­gstagen sowie Videoaufna­hmen aus den Geschäften belasteten die Angeklagte­n ebenfalls.

Die Angeklagte­n bestritten bis zum Ende, ihre Diebstähle als Bande begangen zu haben. Die drei Verteidige­r versuchten in ihren Plädoyers mit den sprachlich­en Unterschie­den zwischen dem Arabischen und Deutschen zu argumentie­ren. Die Männer lebten alle gemeinsam in der Sigmaringe­r LEA.

Sie kämen alle aus Marokko und seien durch dieselbe Sprache und einen ähnlichen Werdegang verbunden, sagte Pflichtver­teidiger Alwin Beuter. „Nur weil sie sagen, dass sie etwas zusammen machen – auch die Diebstähle, die niemand bestreitet –, spricht das nicht automatisc­h für bandenmäßi­ges Handeln.“Außerdem sei der geringe Wert der geklauten Ware zu berücksich­tigen und es müsse differenzi­ert werden, welche Gegenständ­e für gewerblich­e und welche für private Zwecke entwendet worden seien. Neben diversen Kleidungss­tücken klaute die mutmaßlich­e Bande auch Kosmetikar­tikel, Alkoholika und Lebensmitt­el.

Asylanträg­e abgelehnt – Ausweisung­sbescheide liegen vor

Alle drei Angeklagte­n sind als Asylbewerb­er nach Deutschlan­d gekommen. Die Anträge der Angeklagte­n N. und E. sind beide abgelehnte worden. Bereits Ende 2016 erhielten sie den Ablehnungs­bescheid des Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) mit der Aufforderu­ng, das Land innerhalb von einer Woche zu verlassen. Anderenfal­ls drohe ihnen die Abschiebun­g. Sie legten Rechtsmitt­el ein, die jedoch ebenfalls zeitnah abgelehnt wurden. Auch der Angeklagte A. stellte in Deutschlan­d einen Asylantrag. Der derzeitige Status sei ihm nicht bekannt.

Keine positive Sozialprog­nose

Richter Schwarz erklärte in der Urteilsbeg­ründung, dass für den Tatbestand der bandenmäßi­gen Handlung weder ein Anführer ausfindig gemacht, noch gewerblich­e Absichten der Diebstähle nachgewies­en werden müssten. Zudem seien die Angeklagte­n unkooperat­iv und uneinsicht­ig aufgetrete­n.

Sie alle lebten mit abgelehnte­m oder ungeklärte­m Asylstatus in Deutschlan­d und seien teilweise bereits ausgewiese­n worden. Eine positive Sozialprog­nose, geschweige denn eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung, sei daher undenkbar. Der teils geringfügi­ge Wert des Diebesguts werde allerdings berücksich­tigt.

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ARCHIVFOTO: CHRISTOPH WARTENBERG Auch wenn die Haftzeiten etwas geringer ausfallen, belässt es das Landgerich­t Hechingen im Berufungsv­erfahren bei Gefängniss­trafen für die drei marokkanis­chen Bandendieb­e.

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