Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Die drei Bandendiebe bleiben in Haft
Im Berufungsverfahren um die Angeklagten aus der LEA werden Haftzeiten reduziert
SIGMARINGEN - Die drei marokkanischen Angeklagten aus der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Sigmaringen bleiben in Haft. Die kleine Strafkammer des Landgerichts Hechingen hat im Berufungsprozess gegen die drei Bandendiebe im Alter zwischen 28 und 43 Jahren am Dienstag das Urteil des Amtsgerichts nicht gekippt. Eine Änderung bei der Länge der Haftstrafen gab es dennoch: Für den 43-jährigen Angeklagten A. wurde die Haftzeit auf ein Jahr und acht Monate verkürzt. Der Angeklagte N. soll für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis und der 28-jährige Angeklagte E. muss mit zwei Jahren und zwei Monaten die längste Haftzeit antreten.
Damit fielen die Strafzeiten zwischen einem und vier Monaten geringer aus, als vom Amtsgericht verhängt. Eine Aussetzung der Haftzeit auf Bewährung kam für den vorsitzenden Richter Volker Schwarz und die zwei Schöffen dennoch nicht in Frage.
Die drei als Asylbewerber nach Deutschland gekommenen Angeklagten sollen im Jahr 2016 mindestens vier gemeinschaftliche Diebstähle in diversen Geschäften in Sigmaringen und Bad Saulgau begangen haben. Dabei seien sie immer in wechselnder Besetzung zu viert vorgegangen (die SZ berichtete). Drei der Täter legten gegen das Urteil des Amtsgericht Hechingen Berufung ein – sie wehrten sich gegen den Vorwurf des bandenmäßigen Vorgehens bei ihren Diebstählen. Dass sie geklaut hatten, bestritten sie nicht.
Zeugen und Videomaterial belasten Angeklagte
Am fünften und letzten Verhandlungstag des Berufungsprozesses wurde lediglich eine verbleibende Zeugin vernommen. Die Sigmaringer Polizeiobermeisterin war an der Festnahme der Angeklagten am Einkaufszentrum In der Au beteiligt. Sie berichtete davon, dass die Angeklagten während ihrer Vernehmung unkooperativ gewesen seien. Einer der Täter – der nicht am Berufungsprozess beteiligt war – sei vom Tatort weggerannt.
Später fand die Polizei bei ihm den LEA-Ausweis des 28-jährigen Angeklagten. Für Richter Schwarz einer von vielen eindeutigen Beweisen dafür, dass es sich bei den Diebeszügen der Angeklagten um ein gemeinschaftliches, bandenmäßiges Projekt handelte. Weitere Zeugenaussagen aus den vorigen Verhandlungstagen sowie Videoaufnahmen aus den Geschäften belasteten die Angeklagten ebenfalls.
Die Angeklagten bestritten bis zum Ende, ihre Diebstähle als Bande begangen zu haben. Die drei Verteidiger versuchten in ihren Plädoyers mit den sprachlichen Unterschieden zwischen dem Arabischen und Deutschen zu argumentieren. Die Männer lebten alle gemeinsam in der Sigmaringer LEA.
Sie kämen alle aus Marokko und seien durch dieselbe Sprache und einen ähnlichen Werdegang verbunden, sagte Pflichtverteidiger Alwin Beuter. „Nur weil sie sagen, dass sie etwas zusammen machen – auch die Diebstähle, die niemand bestreitet –, spricht das nicht automatisch für bandenmäßiges Handeln.“Außerdem sei der geringe Wert der geklauten Ware zu berücksichtigen und es müsse differenziert werden, welche Gegenstände für gewerbliche und welche für private Zwecke entwendet worden seien. Neben diversen Kleidungsstücken klaute die mutmaßliche Bande auch Kosmetikartikel, Alkoholika und Lebensmittel.
Asylanträge abgelehnt – Ausweisungsbescheide liegen vor
Alle drei Angeklagten sind als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Die Anträge der Angeklagten N. und E. sind beide abgelehnte worden. Bereits Ende 2016 erhielten sie den Ablehnungsbescheid des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Aufforderung, das Land innerhalb von einer Woche zu verlassen. Anderenfalls drohe ihnen die Abschiebung. Sie legten Rechtsmittel ein, die jedoch ebenfalls zeitnah abgelehnt wurden. Auch der Angeklagte A. stellte in Deutschland einen Asylantrag. Der derzeitige Status sei ihm nicht bekannt.
Keine positive Sozialprognose
Richter Schwarz erklärte in der Urteilsbegründung, dass für den Tatbestand der bandenmäßigen Handlung weder ein Anführer ausfindig gemacht, noch gewerbliche Absichten der Diebstähle nachgewiesen werden müssten. Zudem seien die Angeklagten unkooperativ und uneinsichtig aufgetreten.
Sie alle lebten mit abgelehntem oder ungeklärtem Asylstatus in Deutschland und seien teilweise bereits ausgewiesen worden. Eine positive Sozialprognose, geschweige denn eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung, sei daher undenkbar. Der teils geringfügige Wert des Diebesguts werde allerdings berücksichtigt.