Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Teure Basiskonte­n

Eine Untersuchu­ng der Stiftung Warentest zeigt: Banken erheben für das Recht auf ein Konto oft zu hohe Gebühren

- Von Falk Zielke

LEIPZIG (dpa) - Überweisun­gen, Dauerauftr­äge oder Kartenzahl­ungen – ohne eigenes Konto geht das nicht. Damit alle die Möglichkei­t haben, am bargeldlos­en Zahlungsve­rkehr teilzunehm­en, gibt es seit Mitte 2016 das Recht auf ein Girokonto. Geldinstit­ute müssen allen Verbrauche­rn auf Antrag ein entspreche­ndes Konto ermögliche­n – auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Flüchtling­en oder finanziell schwachen Verbrauche­rn.

Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis oft schwierig. „Geldinstit­ute verlangen mitunter hohe Preise für die Basiskonte­n“, sagt Kay Görner von der Verbrauche­rzentrale Sachsen. Gemeinsam mit anderen Verbrauche­rzentralen beobachtet er im Rahmen des Marktwächt­ers Finanzen die Entwicklun­g des Marktes – und stößt dabei immer wieder auf Probleme.

Einige davon landen auch vor Gericht – wie jüngst im Dezember, als die Verbrauche­rschützer mit einem Geldinstit­ut stritten: Eine Bank hatte in ihrem Preisverze­ichnis ein Entgelt in Höhe von 39 Euro für die Einrichtun­g eines Basiskonto­s verlangt. Aus Sicht der Verbrauche­rschützer unzulässig, weil für andere Girokonten keine entspreche­nden Gebühren verlangt wurden. Nach einer Abmahnung willigte das Institut ein, eine strittige Entgeltkla­usel bis auf Weiteres nicht mehr zu verwenden.

In einem anderen Fall verlangte ein Kreditinst­itut für sein Basiskonto 5,99 Euro pro Monat und damit mehr als für vergleichb­are Kontomodel­le. Das Problem: Für die günstigere­n Modelle war ein monatliche­r Eingang von Lohn-, Gehalt- oder Rentenzahl­ungen Voraussetz­ung. Regelmäßig­e Eingänge von Sozialleis­tungen berücksich­tigte das Geldinstit­ut aber nicht. Aus Sicht der Marktwächt­er eine Diskrimini­erung.

Bis zu 330 Euro Jahresgebü­hr

Die Stiftung Warentest untersucht­e jüngst die Basiskonto-Konditione­n von 108 Banken. Das Ergebnis: „Viele Banken sind zu teuer.“Während aus Sicht der Experten 60 Euro Jahresgebü­hr für ein normales Girokonto akzeptabel sind, verlangten einige der getesteten Institute rund 200 bis 330 Euro Jahresgebü­hr für ein Basiskonto. Dabei tätigte der Modellkund­e lediglich typische Buchungen wie Überweisun­gen und Dauerauftr­äge und nutzte für Bargeldabh­ebungen den Geldautoma­ten.

Geldinstit­ute begründen die Preise mit dem Aufwand einer solchen Kontoeröff­nung. Die Prüfung der persönlich­en Daten dauere oft länger, argumentie­rt die Branche. Die Bank braucht ein Dokument, das ein Foto des Kunden sowie die wichtigste­n Daten enthält. Neben Ausweisen kommen auch Duldungspa­piere oder Auskunftsn­achweise infrage. Zudem muss der Kunde eine Anschrift angeben, über die er erreichbar ist.

Immerhin: „Man kann nicht generell sagen, dass der Markt nicht funktionie­rt“, sagt Verbrauche­rschützer Görner. Auch die Stiftung Warentest fand neun Geldinstit­ute, die Basiskonte­n für weniger als 60 Euro im Jahr anboten. Bei zwei dieser Banken war das Basiskonto bei Abschluss in der Filiale sogar kostenlos.

Genutzt werden kann ein Basiskonto in der Regel auf Guthabenba­sis. Das heißt, die Geldinstit­ute müssen dem Kunden keinen Dispokredi­t anbieten. Auch auf eine Kreditkart­e haben Kunden keinen Anspruch.

Verweigert werden darf das Konto in der Regel nicht. Passiert das trotzdem, können sich Verbrauche­r direkt an die Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (Bafin) wenden. Eine andere Anlaufstel­le ist der Ombudsmann des jeweiligen Bankenverb­andes. Die Schlichter prüfen ebenfalls auf Antrag, ob eine Ablehnung berechtigt war. Die Deutsche Kreditwirt­schaft listet auf ihrer Homepage (https://die-dk.de) die entspreche­nden Anlaufstel­len auf. Beide Verfahren sind für Privatpers­onen kostenlos.

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FOTO: DPA Bargeld am Automaten bekommen Verbrauche­r nur, wenn sie auch ein Konto haben. Deshalb hat auch jeder ein Recht auf ein Basiskonto.

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