Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Teilzeitar­beit möglichst früh und detaillier­t beantragen

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DÜSSELDORF (dpa) - Arbeitnehm­er müssen einen Antrag auf Teilzeit mindestens drei Monate vor deren geplantem Beginn abgeben. Eine bestimmte Form ist dabei zwar nicht vorgeschri­eben. Der Rechtsschu­tz des Deutschen Gewerkscha­ftsbunds (DGB) empfiehlt aber, den Antrag immer schriftlic­h einzureich­en. Auch die genaue Ausgestalt­ung der geplanten Teilzeit gehört in den Antrag.

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