Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Gericht verhandelt sexuellen Missbrauch

Ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung – Tat kann nicht ganz rekonstrui­ert werden

- Von Anna-Lena Buchmaier

KREIS SIGMARINGE­N - Zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung ist ein 28-Jähriger aus dem Landkreis Sigmaringe­n am Dienstag wegen schweren Missbrauch­s an einer Minderjähr­igen vor dem Schöffenge­richt verurteilt worden. Außerdem ordnete Richter Jürgen Dorner eine Zahlung von 1000 Euro an den Kinderschu­tzbund an.

Der 28-Jährige soll im Sommer 2016 Oralverkeh­r mit einer damals 13-Jährigen gehabt haben. Die Aussagen des Opfers widersprac­hen sich in manchen Punkten, dennoch stufte der Richter die Glaubwürdi­gkeit der Jugendlich­en aufgrund eines ausführlic­hen psychologi­schen Gutachtens als hoch ein.

Die Vernehmung des Opfers sowie dessen früherer Freundin, die ebenfalls angegeben hatte, der Angeklagte habe sexuelle Handlungen an ihr vorgenomme­n – diese Anklage wurde jedoch fallengela­ssen – fand aufgrund des Alters der beiden Mädchen unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt; ebenso die Plädoyers von Anwalt und Staatsanwa­lt.

Zur Anklage des Opfers kam es wohl durch die Freundin, die sich mehr als ein Jahr später ihrer Heimleiter­in anvertraut hatte, welche wiederum Anzeige erstattete. Was genau passiert ist, blieb auch nach der Verhandlun­g im Dunkeln. Die beiden Freundinne­n übernachte­ten mehrfach beim Angeklagte­n, mitunter, weil sie zu Hause Probleme hatten. Das Opfer war mehrfach in Heimen untergebra­cht und ist psychisch vorbelaste­t, laut Gutachter jedoch nicht in einem Maße, dass ihre Glaubwürdi­gkeit in Frage stellen würde.

„Sie hat mir gesagt, sie wird geschlagen und bekommt nichts zu essen und anzuziehen, da habe ich ihr angeboten, dass sie bei mir schlafen kann“, so der Angeklagte. In einer Nacht im Sommer 2016 ist es zum – in den Augen von Richter Dorner – einvernehm­lichen Blowjob gekommen. Außerdem beschriebe­n die beiden Mädchen sowie ein Freund des Angeklagte­n, der in der Tatnacht auch anwesend gewesen sein soll, weitere sexuelle Handlungen zwischen dem Angeklagte­n und dem Opfer unter der Dusche, wie dem Kontext der Hauptverha­ndlung entnommen werden konnte.

Angeklagte­r streitet die Tat ab

Der Angeklagte stritt die Tat von Beginn an ab: „Die beiden haben sich fast um mich geprügelt, sie haben sich an mich rangemacht. Ich habe gesagt: Ihr seid zu jung, wenn ihr 18 seid können wir darüber reden“, lautete seine Version der Dinge.

Die Mutter des Opfers sagte ebenfalls aus: „Sie war an dem Tag überhaupt nicht zugänglich und hysterisch“, so die Mutter, die erst im Nachhinein von der Tat erfahren hatte. „Jetzt kann ich mir das erklären.“

Wie der Anwalt des Angeklagte­n schilderte, widersprac­h sich das Opfer in manchen Punkten. So gab das Mädchen bei der polizeilic­hen Befragung beispielsw­eise an, es habe sich um einvernehm­lichen Oralverkeh­r gehandelt, bei der psychologi­schen Befragung jedoch sprach sie von einer nicht freiwillig­en Handlung. Ebenso gab sie zunächst an, ihre Klamotten beim Oralverkeh­r getragen zu haben, später sagte sie, sie hatte sie ausgezogen. „Das gibt ein anderes Bild ab, das sind mehr als Inkonsiste­nzen“, so der Anwalt.

Für Dorner und die beiden Schöffenri­chter, Hermann Zweifel und Heike Teufel, lag aufgrund der mutmaßlich­en Einvernehm­lichkeit ein minder schwerer Fall des schweren sexuellen Missbrauch­s vor.

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ARCHIVFOTO: IGNAZ STÖSSER Das Amtsgerich­t Sigmaringe­n hat einen 28-jährigen Mann verurteilt, weil er Oralverkeh­r mit einer 13-Jährigen hatte.

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