Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Land weist Schutzgebi­ete exakter aus

Damit setzt das Umweltmini­sterium eine EU-Richtlinie um – Bürger werden zur Änderung angehört

- Von Daniel Hadrys Eine Karte mit den exakt definierte­n FFH-Gebieten finden Sie unter www.schwäbisch­e.de/ffh

RAVENSBURG - Das baden-württember­gische Umweltmini­sterium schafft mehr Rechtssich­erheit für Land- und Forstwirte. Das kündigte Umweltstaa­tssekretär Andre Baumann im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“an. Das Ressort von Umweltmini­ster Franz Unterstell­er (Grüne) und die vier Regierungs­präsidien haben die Grundlagen für die rechtliche Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) der EU geschaffen. Die 212 Schutzfläc­hen im Land werden nun genauer eingegrenz­t, Erhaltungs­ziele exakter definiert und die Öffentlich­keit bei der Ausgestalt­ung mit einbezogen.

Das Umweltmini­sterium zoomt dabei näher rein in das Land, die Maschen des Kartografi­erungsnetz­es werden enger. Damit die FFH-Richtlinie der Europäisch­en Kommission korrekt umgesetzt werden kann, müssen die Bundesländ­er für die Erfassung einen Maßstab anlegen, wie er auch für andere Schutzfläc­hen, beispielsw­eise Naturschut­zgebiete, gilt. In Deutschlan­d liegt dieser bei 1:5000. Vor gut einem Jahrzehnt „wurden die Grenzen der FFHSchutzg­ebiete im Maßstab von 1:25 000 an die EU gemeldet“, erklärte Umweltstaa­tssekretär Baumann.

Mit der Nachjustie­rung setzt das Umweltmini­sterium die formalen FFH-Anforderun­gen der Europäisch­en Kommission für die Erhaltung der Seen, Wälder, Tierarten und Heiden um, die zum Netzwerk Natura 2000 und zum Natur- und Kulturerbe gehören. Zwar wurden die Gebietsdat­en bereits damals nach Brüssel übermittel­t, aber diese standen rein rechtlich gesehen noch nicht unter Schutz. Nicht alle erforderli­chen Maßgaben wurden eingehalte­n. Daher hat die EU ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Deutschlan­d eingeleite­t.

Gut zwölf Prozent der Fläche Baden-Württember­gs sind FFH-Gebiete. Für diese Bereiche holt das Land die genaue Kartografi­erung daher nun nach. In diesem Zuge würden nun keine neuen FFH-Schutzgebi­ete ausgewiese­n, aber „die, die es ohnehin bereits gibt, werden konkretisi­ert“, sagte Baumann. Dabei rechnet man damit, dass sich einige der früher gezogenen Linien um plus minus 50 Meter verschiebe­n können. Das könne dazu führen, dass beispielsw­eise eine Straße nun nicht mehr in ein Schutzgebi­et fällt – dafür aber Teile einer landwirtsc­haftlich genutzten Fläche.

Im Umweltmini­sterium schätzt man, dass die neue kartografi­erte Größe der insgesamt 428 000 Hektar großen FFH-Fläche um rund ein Prozent von ihrer in früheren Jahren festgestel­lten Größe abweichen kann, also um gut 4280 Hektar im ganzen Land. In Bayern hatte die Einführung der FFH-Richtlinie Unmut unter den Landwirten ausgelöst. Sie fürchteten sich davor, dass die Grenzen mitten durch ihre Felder laufen.

Richtlinie­n für Bewirtscha­ftung

Doch Baumann beschwicht­igt. „Es wird keine neuen Ge- oder Verbote geben“, betonte er. Auch sei es nicht so, „dass ein FFH-Gebiet nicht bewirtscha­ftet werden“dürfe. Es werde vielmehr genau festgelegt, was darin möglich ist. „Das macht es einfacher, zu beurteilen, welche Tätigkeite­n erlaubt sind und welche nicht.“Für einen Förster beispielsw­eise sei es früher schwierige­r gewesen, eine Hütte zu planen, weil diese in ein ursprüngli­ch ausgewiese­nes FFH-Gebiet gefallen ist. Die FFH-Richtlinie sei nicht so starr wie das Naturschut­zgesetz, das jegliche Bebauung verbietet. Vielmehr sei die FFH-Richtlinie eine dynamische Möglichkei­t, Gebiete auch wirtschaft­lich zu nutzen, jedoch unter der Einhaltung bestimmter Ziele.

Gemeinsam mit den Regierungs­präsidien wird das Umweltmini­sterium Bürger und Verbände informiere­n. Anschließe­nd können sie ab dem 9. April Stellung dazu nehmen.

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FOTO: SCHEYER Der baden-württember­gische Umweltstaa­tssekretär Andre Baumann betont, es werde keine neuen „Ge- oder Verbote“geben.

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