Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Klage gegen Kopftuchverbot unzulässig
Muslimische Referendarin scheitert vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
MÜNCHEN (pst/sz) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen im Freistaat bestätigt. Damit hob der VGH ein früheres Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts auf, das im Juni 2016 für Aufsehen gesorgt hatte. Das Gericht hatte damals einer Klage der muslimischen Jurastudentin Aqilah S. stattgegeben und das bayerische Kopf- tuchverbot im Gerichtssaal als unzulässig erklärt – vor allem, weil es hierfür keine rechtliche Grundlage gebe. Diese wurde inzwischen in Form eines neuen Gesetzes geschaffen, wonach Richter und Staatsanwälte keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Infolgedessen habe sich der Fall von Aqilah S. mittlerweile erübrigt, erklärte der Vorsitzende Richter am VGH. Die Klage sei daher unzulässig.
„Es ist erfreulich, dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Argumentation gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat“, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) zu der Entscheidung. Derweil zeigte sich die 27-jährige Deutsche muslimischen Glaubens enttäuscht über das Urteil. Inwiefern sie juristisch dagegen vorgehen werde, ließ sie am Mittwoch offen.
Auch in Baden-Württemberg dürfen Richter, Staatsanwälte und Rechtsreferendare keine Kopftücher oder Kippot vor Gericht tragen. Im Mai 2017 hatte der Stuttgarter Landtag ein entsprechendes Gesetz zum Verbot religiöser Symbole verabschiedet, um Rechtssicherheit zu schaffen. Für Schöffen und ehrenamtliche Richter gilt diese Regelung im Südwesten nicht.
BRÜSSEL - Mit einer wohl kalkulierten Mischung aus enttäuschter Freundschaft und Drohgebärden reagiert die Europäische Union auf Donald Trumps Ankündigung, Stahlund Aluminiumimporte demnächst mit hohen Zöllen zu belegen. Die zuständige EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte am Mittwoch: „Tausende EU-Jobs sind dadurch in Gefahr. Wir werden angemessen reagieren.“Marktabschottung sei keine Lösung. Das eigentliche Problem liege darin, dass weltweit zu viel Stahl produziert werde – häufig auch angeregt durch staatliche Subventionen.
Bereits am Montag hatte Regierungssprecher Steffen Seibert vor einer Zuspitzung des Konflikts gewarnt. Er bezeichnete Importzölle und Protektionismus als „Irrweg“. Am Freitag hieß es aus Kreisen der Bundesregierung, keinesfalls dürfe die EU den Konflikt anheizen. Man solle abwarten, ob Trump überhaupt Ernst mache. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber betonte ebenfalls, dass die EU nichts tun dürfe, um zu einer Eskalation beizutragen. „Die Europäische Union muss aber gleichzeitig zeigen, dass sie im Notfall wehrhaft und handlungsfähig ist. Das bedeutet, Gegenzölle sollten im Rahmen der Möglichkeiten der Welthandelsorganisation verhängt werden, die gezielt einzelne Branchen der US-Wirtschaft treffen.“
Malmström kündigte an, sich dreigleisig auf mögliche US-Aktionen vorzubereiten. Man sei überzeugt davon, dass Trumps Pläne gegen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO verstießen:
Erstens werde man dagegen klagen ● und sich dafür möglichst viele Bündnispartner suchen.
Parallel werde man prüfen, ob bislang ● in die USA exportierter Stahl, zum Beispiel aus China, als Folge erhöhter Einfuhrzölle verstärkt auf europäischen Märkten lande. Führe das zu erhöhten Importen in die EU, werde Brüssel zweitens mit Importzöllen auf Aluminium und Stahl reagieren müssen, um einem Preisverfall entgegenzusteuern.
Beide Verfahren sind langwierig, ● weshalb Malmström zusätzlich einen dritten, deutlich schnelleren Weg beschreiten und weitere Zölle
speziell auf US-Importe verhängen will. Als Beispiele nannte sie Erdnussbutter, Cranberries und Orangensaft. Der Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte BourbonWhiskey, Jeans und Motorräder ins Gespräch gebracht. Auch hier hofft die Kommission möglichst viele Verbündete zu finden, die sich anschließen.
Das EU-Verfahren sieht vor, dass zunächst eine Liste der ins Visier genommenen Waren veröffentlicht und mit betroffenen Produzenten und Zwischenhändlern gesprochen wird. Nach diesen Konsultationen kann die Liste noch angepasst und anschließend auf Fachbeamtenebene der Mitgliedstaaten mit Mehrheit beschlossen werden. Das ganze Verfahren dauert maximal drei Monate – ist also deutlich kürzer als ein WTO-Streitbeilegungsverfahren.
Noch aber hoffen die europäischen Partner, dass es so weit nicht kommen muss.