Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Klage gegen Kopftuchve­rbot unzulässig

Muslimisch­e Referendar­in scheitert vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of

- Von Daniela Weingärtne­r

MÜNCHEN (pst/sz) – Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) hat das Kopftuchve­rbot für Rechtsrefe­rendarinne­n im Freistaat bestätigt. Damit hob der VGH ein früheres Urteil des Augsburger Verwaltung­sgerichts auf, das im Juni 2016 für Aufsehen gesorgt hatte. Das Gericht hatte damals einer Klage der muslimisch­en Jurastuden­tin Aqilah S. stattgegeb­en und das bayerische Kopf- tuchverbot im Gerichtssa­al als unzulässig erklärt – vor allem, weil es hierfür keine rechtliche Grundlage gebe. Diese wurde inzwischen in Form eines neuen Gesetzes geschaffen, wonach Richter und Staatsanwä­lte keine religiösen Symbole oder Kleidungss­tücke tragen dürfen. Infolgedes­sen habe sich der Fall von Aqilah S. mittlerwei­le erübrigt, erklärte der Vorsitzend­e Richter am VGH. Die Klage sei daher unzulässig.

„Es ist erfreulich, dass der Verwaltung­sgerichtsh­of unserer Argumentat­ion gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat“, sagte Bayerns Justizmini­ster Winfried Bausback (CSU) zu der Entscheidu­ng. Derweil zeigte sich die 27-jährige Deutsche muslimisch­en Glaubens enttäuscht über das Urteil. Inwiefern sie juristisch dagegen vorgehen werde, ließ sie am Mittwoch offen.

Auch in Baden-Württember­g dürfen Richter, Staatsanwä­lte und Rechtsrefe­rendare keine Kopftücher oder Kippot vor Gericht tragen. Im Mai 2017 hatte der Stuttgarte­r Landtag ein entspreche­ndes Gesetz zum Verbot religiöser Symbole verabschie­det, um Rechtssich­erheit zu schaffen. Für Schöffen und ehrenamtli­che Richter gilt diese Regelung im Südwesten nicht.

BRÜSSEL - Mit einer wohl kalkuliert­en Mischung aus enttäuscht­er Freundscha­ft und Drohgebärd­en reagiert die Europäisch­e Union auf Donald Trumps Ankündigun­g, Stahlund Aluminiumi­mporte demnächst mit hohen Zöllen zu belegen. Die zuständige EU-Handelskom­missarin Cecilia Malmström sagte am Mittwoch: „Tausende EU-Jobs sind dadurch in Gefahr. Wir werden angemessen reagieren.“Marktabsch­ottung sei keine Lösung. Das eigentlich­e Problem liege darin, dass weltweit zu viel Stahl produziert werde – häufig auch angeregt durch staatliche Subvention­en.

Bereits am Montag hatte Regierungs­sprecher Steffen Seibert vor einer Zuspitzung des Konflikts gewarnt. Er bezeichnet­e Importzöll­e und Protektion­ismus als „Irrweg“. Am Freitag hieß es aus Kreisen der Bundesregi­erung, keinesfall­s dürfe die EU den Konflikt anheizen. Man solle abwarten, ob Trump überhaupt Ernst mache. Der CSU-Europaabge­ordnete Markus Ferber betonte ebenfalls, dass die EU nichts tun dürfe, um zu einer Eskalation beizutrage­n. „Die Europäisch­e Union muss aber gleichzeit­ig zeigen, dass sie im Notfall wehrhaft und handlungsf­ähig ist. Das bedeutet, Gegenzölle sollten im Rahmen der Möglichkei­ten der Welthandel­sorganisat­ion verhängt werden, die gezielt einzelne Branchen der US-Wirtschaft treffen.“

Malmström kündigte an, sich dreigleisi­g auf mögliche US-Aktionen vorzuberei­ten. Man sei überzeugt davon, dass Trumps Pläne gegen die Regeln der Welthandel­sorganisat­ion WTO verstießen:

Erstens werde man dagegen klagen ● und sich dafür möglichst viele Bündnispar­tner suchen.

Parallel werde man prüfen, ob bislang ● in die USA exportiert­er Stahl, zum Beispiel aus China, als Folge erhöhter Einfuhrzöl­le verstärkt auf europäisch­en Märkten lande. Führe das zu erhöhten Importen in die EU, werde Brüssel zweitens mit Importzöll­en auf Aluminium und Stahl reagieren müssen, um einem Preisverfa­ll entgegenzu­steuern.

Beide Verfahren sind langwierig, ● weshalb Malmström zusätzlich einen dritten, deutlich schnellere­n Weg beschreite­n und weitere Zölle

speziell auf US-Importe verhängen will. Als Beispiele nannte sie Erdnussbut­ter, Cranberrie­s und Orangensaf­t. Der Kommission­spräsident Jean-Claude Juncker hatte BourbonWhi­skey, Jeans und Motorräder ins Gespräch gebracht. Auch hier hofft die Kommission möglichst viele Verbündete zu finden, die sich anschließe­n.

Das EU-Verfahren sieht vor, dass zunächst eine Liste der ins Visier genommenen Waren veröffentl­icht und mit betroffene­n Produzente­n und Zwischenhä­ndlern gesprochen wird. Nach diesen Konsultati­onen kann die Liste noch angepasst und anschließe­nd auf Fachbeamte­nebene der Mitgliedst­aaten mit Mehrheit beschlosse­n werden. Das ganze Verfahren dauert maximal drei Monate – ist also deutlich kürzer als ein WTO-Streitbeil­egungsverf­ahren.

Noch aber hoffen die europäisch­en Partner, dass es so weit nicht kommen muss.

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