Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Überzeugter Kiffer streitet Drogenhandel ab
34-jähriger Meßkircher erhält siebenmonatige Bewährungsstrafe – Mann ist einschlägig vorbestraft
SIGMARINGEN/MESSKIRCH - Ein 34-Jähriger aus Meßkirch hat sich am Mittwochvormittag vor dem Amtsgericht Sigmaringen wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Drogenbesitzes verantworten müssen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Rechtsreferendarin Denise Merkle, warf dem mehrfach einschlägig vorbestraften Mann vor, dass er im Dezember 2016 einem Arbeitskollegen 20 Gramm Marihuana für einen unbekannten Geldbetrag angeboten haben soll. Mit dem Geschäft habe der Angeklagte Gewinn erzielen wollen, so die Anklage. Ein weiterer Vorwurf war, dass bei einer Hausdurchsuchung bei dem 34-Jährigen 10,6 Gramm Marihuana, 1,3 Gramm Amphetamine, zwei Ecstasy-Tabletten und eine Tilidin-Tablette sichergestellt wurden. Mit den Betäubungsmitteln habe der Angeklagte Handel treiben wollen, sagte Merkle.
Der Angeklagte, der ohne Rechtsanwalt erschienen war, sagte gegenüber Richterin Lorine Haack aus, dass die Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprechen würden. Er habe seinem Arbeitskollegen, bei dem damals 50 Gramm Marihuana sichergestellt wurden, gar nichts gegeben. „Er muss die Drogen nicht von mir haben.“Allerdings gab der 34-Jährige zu, selbst Drogen zu konsumieren: „Ich kiffe seit 20 Jahren, würde auch nicht aufhören.“Die Richterin hielt dem Mann ein Handy-Chat-Protokoll zwischen ihm und seinem Arbeitskollegen vor. „Wie viel brauchst du für die Kollegen?“, habe der Angeklagte damals geschrieben. Der Kollege habe daraufhin 20 Gramm Marihuana angefordert, er habe im weiteren Verlauf des Gesprächs sogar von 50 Gramm gesprochen, die er an weitere Abnehmer vertreiben wolle. Zugunsten des 34-Jährigen wurde beim Prozess nur die geringere Menge angeklagt. An besagtes Gespräch könne sich der Meßkircher nicht mehr erinnern, sagte er. „Es ist nicht zu einer Übergabe gekommen.“Er brauche Marihuana lediglich zum Eigenbedarf oder wenn er mal einem Kumpel aushelfe, mit solch großen Mengen würde er nicht Handel treiben.
Bei der Hausdurchsuchung, bei der besagte Betäubungsmittel gefunden wurden, hatte die Polizei 995 Euro Bargeld in einer Schatulle entdeckt. Die Staatsanwaltschaft meinte, dass dieses Geld aus Drogengeschäften stamme. „Das ist mein Mietgeld“, sagte der Angeklagte. Er wollte das Geld damals auf das Konto seines Vermieters einzahlen. Er habe kein Vertrauen in die Banken und hebe seinen Lohn sofort ab: „Nur Bares ist Wahres.“
Rechtsreferendarin Merkle sagte, dass sich der angeklagte Sachverhalt bestätigt habe. Positiv wertete sie, dass der Angeklagte sich teilweise geständig gezeigt habe. Merkle forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen auf Bewährung. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, dass es witzlos sei, dass er die sichergestellten 10,6 Gramm habe verkaufen wollen: „Ich verkiffe selbst pro Monat 50 Gramm.“Richterin Haack sprach den Mann wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Drogenbesitzes für schuldig. Sie verhängte eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Zudem muss der Mann 80 Sozialstunden ableisten. Ob es zu einer Drogenübergabe gekommen sei, spiele keine Rolle, sagte Haack: „Sobald eine Lieferung signalisiert wird, ist man schon beim Handeltreiben.“Vieles spreche dafür, dass es auch zu einer Übergabe gekommen sei.
Für die aufgefundenen Drogen wurde der Mann nur wegen Besitz und nicht wegen Handel verurteilt – die 10,6 Gramm Marihuana seien eine grenzwertig geringe Menge. Da der Mann seit zehn Jahren für dieselbe Firma arbeite und sich sein Chef in der Vergangenheit für ihn eingesetzt habe, sei die Sozialprognose günstig.