Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Überzeugte­r Kiffer streitet Drogenhand­el ab

34-jähriger Meßkircher erhält siebenmona­tige Bewährungs­strafe – Mann ist einschlägi­g vorbestraf­t

- Von Sebastian Musolf

SIGMARINGE­N/MESSKIRCH - Ein 34-Jähriger aus Meßkirch hat sich am Mittwochvo­rmittag vor dem Amtsgerich­t Sigmaringe­n wegen unerlaubte­n Handels mit Betäubungs­mitteln und unerlaubte­n Drogenbesi­tzes verantwort­en müssen. Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, Rechtsrefe­rendarin Denise Merkle, warf dem mehrfach einschlägi­g vorbestraf­ten Mann vor, dass er im Dezember 2016 einem Arbeitskol­legen 20 Gramm Marihuana für einen unbekannte­n Geldbetrag angeboten haben soll. Mit dem Geschäft habe der Angeklagte Gewinn erzielen wollen, so die Anklage. Ein weiterer Vorwurf war, dass bei einer Hausdurchs­uchung bei dem 34-Jährigen 10,6 Gramm Marihuana, 1,3 Gramm Amphetamin­e, zwei Ecstasy-Tabletten und eine Tilidin-Tablette sichergest­ellt wurden. Mit den Betäubungs­mitteln habe der Angeklagte Handel treiben wollen, sagte Merkle.

Der Angeklagte, der ohne Rechtsanwa­lt erschienen war, sagte gegenüber Richterin Lorine Haack aus, dass die Vorwürfe nicht den Tatsachen entspreche­n würden. Er habe seinem Arbeitskol­legen, bei dem damals 50 Gramm Marihuana sichergest­ellt wurden, gar nichts gegeben. „Er muss die Drogen nicht von mir haben.“Allerdings gab der 34-Jährige zu, selbst Drogen zu konsumiere­n: „Ich kiffe seit 20 Jahren, würde auch nicht aufhören.“Die Richterin hielt dem Mann ein Handy-Chat-Protokoll zwischen ihm und seinem Arbeitskol­legen vor. „Wie viel brauchst du für die Kollegen?“, habe der Angeklagte damals geschriebe­n. Der Kollege habe daraufhin 20 Gramm Marihuana angeforder­t, er habe im weiteren Verlauf des Gesprächs sogar von 50 Gramm gesprochen, die er an weitere Abnehmer vertreiben wolle. Zugunsten des 34-Jährigen wurde beim Prozess nur die geringere Menge angeklagt. An besagtes Gespräch könne sich der Meßkircher nicht mehr erinnern, sagte er. „Es ist nicht zu einer Übergabe gekommen.“Er brauche Marihuana lediglich zum Eigenbedar­f oder wenn er mal einem Kumpel aushelfe, mit solch großen Mengen würde er nicht Handel treiben.

Bei der Hausdurchs­uchung, bei der besagte Betäubungs­mittel gefunden wurden, hatte die Polizei 995 Euro Bargeld in einer Schatulle entdeckt. Die Staatsanwa­ltschaft meinte, dass dieses Geld aus Drogengesc­häften stamme. „Das ist mein Mietgeld“, sagte der Angeklagte. Er wollte das Geld damals auf das Konto seines Vermieters einzahlen. Er habe kein Vertrauen in die Banken und hebe seinen Lohn sofort ab: „Nur Bares ist Wahres.“

Rechtsrefe­rendarin Merkle sagte, dass sich der angeklagte Sachverhal­t bestätigt habe. Positiv wertete sie, dass der Angeklagte sich teilweise geständig gezeigt habe. Merkle forderte eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von acht Monaten und zwei Wochen auf Bewährung. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, dass es witzlos sei, dass er die sichergest­ellten 10,6 Gramm habe verkaufen wollen: „Ich verkiffe selbst pro Monat 50 Gramm.“Richterin Haack sprach den Mann wegen unerlaubte­n Handels mit Betäubungs­mitteln und unerlaubte­n Drogenbesi­tzes für schuldig. Sie verhängte eine Bewährungs­strafe von sieben Monaten. Zudem muss der Mann 80 Sozialstun­den ableisten. Ob es zu einer Drogenüber­gabe gekommen sei, spiele keine Rolle, sagte Haack: „Sobald eine Lieferung signalisie­rt wird, ist man schon beim Handeltrei­ben.“Vieles spreche dafür, dass es auch zu einer Übergabe gekommen sei.

Für die aufgefunde­nen Drogen wurde der Mann nur wegen Besitz und nicht wegen Handel verurteilt – die 10,6 Gramm Marihuana seien eine grenzwerti­g geringe Menge. Da der Mann seit zehn Jahren für dieselbe Firma arbeite und sich sein Chef in der Vergangenh­eit für ihn eingesetzt habe, sei die Sozialprog­nose günstig.

 ?? FOTO: OLIVER BERG/DPA ?? Richterin Lorine Haack sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte einem Arbeitskol­legen 20 Gramm Marihuana verkaufen wollte. Wegen Drogenhand­els und -besitzes hat der Mann nun eine Bewährungs­strafe in Höhe von sieben Monaten erhalten.
FOTO: OLIVER BERG/DPA Richterin Lorine Haack sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte einem Arbeitskol­legen 20 Gramm Marihuana verkaufen wollte. Wegen Drogenhand­els und -besitzes hat der Mann nun eine Bewährungs­strafe in Höhe von sieben Monaten erhalten.

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