Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Was Mieter dulden müssen
KARLSRUHE (dpa) - Modernisierungen müssen Mieter grundsätzlich dulden. Allerdings gibt es Grenzen: Sind die geplanten Maßnahmen so weitreichend, dass ihre Durchführung den Charakter der Mietsache grundlegend ändert, müssen Mieter das nicht akzeptieren. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH), wie die Zeitschrift „Deutsche Wohnungswirtschaft“(DWW 01-02/2018) berichtet.
In dem verhandelten Fall wohnten die Mieter seit 1986 in einem Reihenhaus. Die monatliche Kaltmiete lag bei 463,62 Euro. Eine Entwicklungsgesellschaft hatte dieses und die übrigen Reihenhäuser gekauft und wollte umfangreiche Modernisierungen durchführen. Geplant waren Wärmedämmungen, neue Fenster, neue Heizung, Veränderung des Zuschnitts der Räume, Aufbau einer neuen Terrasse und Tieferlegung des Bodenniveaus. Die monatliche Kaltmiete sollte nach Abschluss der Arbeiten bei 2149,99 Euro liegen. Die ersten beiden Instanzen hatten die Duldungsklage abgewiesen. Auch die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof hatte keinen Erfolg. Zum einen komme diesem Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung zu. Zum anderen hätten die vorherigen Instanzen die Klage zu Recht abgewiesen. Die geplanten Modernisierungsmaßnahmen seien so weitreichend, dass sie den Charakter der Mietsache grundlegend verändern. Es gehe nicht um eine Verbesserung des Bestandes, sondern im Ergebnis solle das Reihenhaus weitere Räume enthalten. Von einer Verbesserung der Mietsache im Sinne einer nachhaltigen Erhöhung des Wohnwertes könne hier nicht mehr die Rede sein.