Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Prozess gegen Kangal-Halter beginnt am 29. Mai
Am Schöffengericht Sigmaringen soll es vier Verhandlungstage geben
SIGMARINGEN/FROHNSTETTEN (fxh) - Der Prozess gegen die Halter eines Kangals, der im vergangenen Jahr in Frohnstetten eine Fußgängerin totgebissen hat, beginnt am Dienstag, 29. Mai. Den Termin gab der Direktor des Amtsgerichts Sigmaringen auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“bekannt.
Laut Christoph Freudenreich sind vor dem Schöffengericht Sigmaringen insgesamt vier Termine angesetzt und es sind 20 Zeugen und drei Gutachter geladen. Ein Gutachter beschäftigt sich mit dem Verhalten von Hunden, die anderen beiden Gutachter haben die tote Frau und den von einem Jäger erschossenen Hund obduziert.
Nach dem tödlichen Hundeangriff in Frohnstetten im Mai vergangenen Jahres müssen sich die Halter wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat Anklage gegen die 43 Jahre alte Frau und ihren vier Jahre älteren Mann erhoben. Die Ermittlungen der Strafbehörden haben ergeben, dass das Grundstück in Frohnstetten zur Haltung eines Kangals ungeeignet war. „Es besteht der Verdacht, dass auf dem Grundstück keine artgerechte Haltung möglich war“, sagte der Hechinger Staatsanwalt Markus Engel. Kangale benötigten Auslauf, dieser sei auf dem Grundstück nicht möglich gewesen. Die Staatsanwaltschaft ist außerdem der Ansicht, dass die Beschaffenheit des Halsbandes so schlecht war, dass sich der Hund losreißen konnte. „Das Halsband war nicht mehr ausreichend stabil“, sagte Staatsanwalt Engel.
Seniorin erliegt Bissverletzungen
Weil er sich losgerissen hatte, konnte der Kangal das Grundstück verlassen und die 72 Jahre alte Spaziergängerin angreifen, die den Bissverletzungen erlag. Zum Zeitpunkt der Hundeattacke waren die Halter nicht zu Hause.