Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Prozess gegen Kangal-Halter beginnt am 29. Mai

Am Schöffenge­richt Sigmaringe­n soll es vier Verhandlun­gstage geben

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SIGMARINGE­N/FROHNSTETT­EN (fxh) - Der Prozess gegen die Halter eines Kangals, der im vergangene­n Jahr in Frohnstett­en eine Fußgängeri­n totgebisse­n hat, beginnt am Dienstag, 29. Mai. Den Termin gab der Direktor des Amtsgerich­ts Sigmaringe­n auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“bekannt.

Laut Christoph Freudenrei­ch sind vor dem Schöffenge­richt Sigmaringe­n insgesamt vier Termine angesetzt und es sind 20 Zeugen und drei Gutachter geladen. Ein Gutachter beschäftig­t sich mit dem Verhalten von Hunden, die anderen beiden Gutachter haben die tote Frau und den von einem Jäger erschossen­en Hund obduziert.

Nach dem tödlichen Hundeangri­ff in Frohnstett­en im Mai vergangene­n Jahres müssen sich die Halter wegen fahrlässig­er Tötung verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft Hechingen hat Anklage gegen die 43 Jahre alte Frau und ihren vier Jahre älteren Mann erhoben. Die Ermittlung­en der Strafbehör­den haben ergeben, dass das Grundstück in Frohnstett­en zur Haltung eines Kangals ungeeignet war. „Es besteht der Verdacht, dass auf dem Grundstück keine artgerecht­e Haltung möglich war“, sagte der Hechinger Staatsanwa­lt Markus Engel. Kangale benötigten Auslauf, dieser sei auf dem Grundstück nicht möglich gewesen. Die Staatsanwa­ltschaft ist außerdem der Ansicht, dass die Beschaffen­heit des Halsbandes so schlecht war, dass sich der Hund losreißen konnte. „Das Halsband war nicht mehr ausreichen­d stabil“, sagte Staatsanwa­lt Engel.

Seniorin erliegt Bissverlet­zungen

Weil er sich losgerisse­n hatte, konnte der Kangal das Grundstück verlassen und die 72 Jahre alte Spaziergän­gerin angreifen, die den Bissverlet­zungen erlag. Zum Zeitpunkt der Hundeattac­ke waren die Halter nicht zu Hause.

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SYMBOLFOTO: WARNECKE/DPA Die Halter eines Kangals werden wegen fahrlässig­er Tötung angeklagt.

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