Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Nur ein Besitzer gibt illegale Waffe ab
Amnestie endet am 30. Juni – Waffen können im Rathaus abgegeben werden
BAD SAULGAU - Nur sehr zäh läuft im Rathaus Bad Saulgau die Rückgabe von Waffen aus illegalem Besitz. Noch bis Ende Juni dauert die Amnestie, die den Besitzern bei Abgabe der Waffen Straffreiheit zusichert. Wer den Termin verstreichen lässt und danach mit solchen Waffen erwischt wird, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen. Martin Brölz von der Stadtverwaltung bittet Waffenbesitzer deshalb, diese Möglichkeit der Straffreiheit zu nutzen.
Erst ein Waffenbesitzer hat von der seit Juli vergangenen Jahres existierenden Möglichkeit Gebrauch gemacht. Vor einem Vierteljahr habe er eine Pistole abgegeben, so Martin Brölz. Mehr Schusswaffen kamen aufgrund der Amnestie bei der Waffenbehörde nicht an.
Martin Brölz geht aber davon aus, dass noch viele Waffen im Umlauf sind. „In der Regel sind das Waffen, die beispielsweise der Opa aus dem Krieg mitgebracht hat“, erklärt der Chef der Bad Saulgauer Waffenbehörde. Auch der Vergleich der Zahlen mit der Amnestie im Jahr 2009 macht die derzeitige Zurückhaltung deutlich: „Damals wurden 30 Schusswaffen bei uns abgegeben“. Bundesweit, so Brölz, gebe es fünf Millionen Waffen im legalen Besitz, der Bestand an Waffen in illegalem Besitz werde dagegen auf 19 Millionen geschätzt.
Illegal ist der Besitz einer Waffe dann, wenn der Besitzer von der Existenz der Schusswaffe weiß und keine Waffenbesitzkarte oder keinen Waffenschein vorweisen kann. Noch schärfer sind die Bestimmungen für den Waffengebrauch. „Dabei gilt das Bedürfnisprinzip“, erklärt Martin Brölz. Nur wer beispielsweise als Jäger oder Sportschütze ein solches Bedürfnis nachweisen könne, dürfe mit der Waffe bei entsprechendem Sachkundenachweis als Jäger im eigenen Revier oder als Sportschütze auf Schießständen schießen. Wer dagegen eine Waffe als Erbstück bekommt und kein Bedürfnis nachweisen kann, muss die Waffe eintragen lassen, darf keine Munition besitzen und wird verpflichte, die Waffe blockieren lassen. Wer eine Waffe bei einer Aufräumaktion findet, von deren Existenz er bislang nichts wusste, darf die Waffe als „Fundwaffe“abgeben. Das wäre auch nach dem 30. Juni straffrei.
Um eine Waffenbesitzkarte und damit in den legalen Besitz von Waffen zu kommen, müssen Betroffene nachweisen, dass sie zuverlässig sind. Sie dürfen kein Vorstrafenregister mit einer Gefängnisstrafe oder einer hohen Geldstrafe haben. Wer eine solche Waffenbesitzkarte nicht hat, eine Waffe bei ihm aber entdeckt wird, begeht eine Straftat nach dem Waffengesetz. „Die Geldstrafen dafür bewegen sich im vierstelligen Bereich“, sagt Martin Brölz.
Angesichts solch hoher Strafen könnte das Ausnutzen der Amnestie eine günstige Alternative für Betroffene darstellen, zumal von der Behörde keine weiteren Gebühren verlangt werden. Schusswaffen kommen aber nicht nur in Zeiten der Amnestie zur Waffenbehörde. Mancher Waffenbesitzer mit entsprechender Berechtigung gibt beispielsweise beim Neukauf einer Waffe ein älteres Stück ab. Denn wer legal eine Waffe hat, der muss sich auch bei der Aufbewahrung an Vorschriften halten. So müssen Waffen in einem Tresor aufbewahrt werden, die Anzahl ist begrenzt.
Vernichtung in Stuttgart
Für die Vernichtung der Waffen sorgt die Behörde. Derzeit befinden sich rund 60 Schusswaffen im gesicherten Waffenraum der Stadtverwaltung. Sie werden irgendwann beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Stuttgart unschädlich gemacht. „Mit dem Transport dorthin warten wir das Ende der Amnestie ab“, sagt Martin Brölz. Die Hoffnung, dass weitere Waffenbesitzer das Angebot annehmen, gibt er nicht auf. Die Waffenbehörde im Rathaus in Bad Saulgau ist als untere Verwaltungsbehörde zuständig für die Stadt Bad Saulgau und die Gemeinde Herbertingen mit allen Ortsteilen. Wer eine Waffe in illegalem Besitz abgeben möchte, sollte unter der Telefonnummer 07581/20 71 30 einen Termin vereinbaren. Zur Abgabe sollte die Waffe so transportiert werden, dass ein möglich ist. Außerdem sollte die Waffe möglichst entladen sein. Bei Unsicherheit in dieser Frage wird die Waffe von Beauftragten der Waffenbehörde auch abgeholt.