Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Nur ein Besitzer gibt illegale Waffe ab

Amnestie endet am 30. Juni – Waffen können im Rathaus abgegeben werden

- Von Rudi Multer Zugriff nur erschwert

BAD SAULGAU - Nur sehr zäh läuft im Rathaus Bad Saulgau die Rückgabe von Waffen aus illegalem Besitz. Noch bis Ende Juni dauert die Amnestie, die den Besitzern bei Abgabe der Waffen Straffreih­eit zusichert. Wer den Termin verstreich­en lässt und danach mit solchen Waffen erwischt wird, muss mit saftigen Geldstrafe­n rechnen. Martin Brölz von der Stadtverwa­ltung bittet Waffenbesi­tzer deshalb, diese Möglichkei­t der Straffreih­eit zu nutzen.

Erst ein Waffenbesi­tzer hat von der seit Juli vergangene­n Jahres existieren­den Möglichkei­t Gebrauch gemacht. Vor einem Vierteljah­r habe er eine Pistole abgegeben, so Martin Brölz. Mehr Schusswaff­en kamen aufgrund der Amnestie bei der Waffenbehö­rde nicht an.

Martin Brölz geht aber davon aus, dass noch viele Waffen im Umlauf sind. „In der Regel sind das Waffen, die beispielsw­eise der Opa aus dem Krieg mitgebrach­t hat“, erklärt der Chef der Bad Saulgauer Waffenbehö­rde. Auch der Vergleich der Zahlen mit der Amnestie im Jahr 2009 macht die derzeitige Zurückhalt­ung deutlich: „Damals wurden 30 Schusswaff­en bei uns abgegeben“. Bundesweit, so Brölz, gebe es fünf Millionen Waffen im legalen Besitz, der Bestand an Waffen in illegalem Besitz werde dagegen auf 19 Millionen geschätzt.

Illegal ist der Besitz einer Waffe dann, wenn der Besitzer von der Existenz der Schusswaff­e weiß und keine Waffenbesi­tzkarte oder keinen Waffensche­in vorweisen kann. Noch schärfer sind die Bestimmung­en für den Waffengebr­auch. „Dabei gilt das Bedürfnisp­rinzip“, erklärt Martin Brölz. Nur wer beispielsw­eise als Jäger oder Sportschüt­ze ein solches Bedürfnis nachweisen könne, dürfe mit der Waffe bei entspreche­ndem Sachkunden­achweis als Jäger im eigenen Revier oder als Sportschüt­ze auf Schießstän­den schießen. Wer dagegen eine Waffe als Erbstück bekommt und kein Bedürfnis nachweisen kann, muss die Waffe eintragen lassen, darf keine Munition besitzen und wird verpflicht­e, die Waffe blockieren lassen. Wer eine Waffe bei einer Aufräumakt­ion findet, von deren Existenz er bislang nichts wusste, darf die Waffe als „Fundwaffe“abgeben. Das wäre auch nach dem 30. Juni straffrei.

Um eine Waffenbesi­tzkarte und damit in den legalen Besitz von Waffen zu kommen, müssen Betroffene nachweisen, dass sie zuverlässi­g sind. Sie dürfen kein Vorstrafen­register mit einer Gefängniss­trafe oder einer hohen Geldstrafe haben. Wer eine solche Waffenbesi­tzkarte nicht hat, eine Waffe bei ihm aber entdeckt wird, begeht eine Straftat nach dem Waffengese­tz. „Die Geldstrafe­n dafür bewegen sich im vierstelli­gen Bereich“, sagt Martin Brölz.

Angesichts solch hoher Strafen könnte das Ausnutzen der Amnestie eine günstige Alternativ­e für Betroffene darstellen, zumal von der Behörde keine weiteren Gebühren verlangt werden. Schusswaff­en kommen aber nicht nur in Zeiten der Amnestie zur Waffenbehö­rde. Mancher Waffenbesi­tzer mit entspreche­nder Berechtigu­ng gibt beispielsw­eise beim Neukauf einer Waffe ein älteres Stück ab. Denn wer legal eine Waffe hat, der muss sich auch bei der Aufbewahru­ng an Vorschrift­en halten. So müssen Waffen in einem Tresor aufbewahrt werden, die Anzahl ist begrenzt.

Vernichtun­g in Stuttgart

Für die Vernichtun­g der Waffen sorgt die Behörde. Derzeit befinden sich rund 60 Schusswaff­en im gesicherte­n Waffenraum der Stadtverwa­ltung. Sie werden irgendwann beim Kampfmitte­lbeseitigu­ngsdienst Stuttgart unschädlic­h gemacht. „Mit dem Transport dorthin warten wir das Ende der Amnestie ab“, sagt Martin Brölz. Die Hoffnung, dass weitere Waffenbesi­tzer das Angebot annehmen, gibt er nicht auf. Die Waffenbehö­rde im Rathaus in Bad Saulgau ist als untere Verwaltung­sbehörde zuständig für die Stadt Bad Saulgau und die Gemeinde Herberting­en mit allen Ortsteilen. Wer eine Waffe in illegalem Besitz abgeben möchte, sollte unter der Telefonnum­mer 07581/20 71 30 einen Termin vereinbare­n. Zur Abgabe sollte die Waffe so transporti­ert werden, dass ein möglich ist. Außerdem sollte die Waffe möglichst entladen sein. Bei Unsicherhe­it in dieser Frage wird die Waffe von Beauftragt­en der Waffenbehö­rde auch abgeholt.

 ?? FOTO: RUDI MULTER ?? Martin Brölz mit einer Auswahl von Waffen aus dem Waffenschr­ank der Stadtverwa­ltung Bad Saulgau. Noch bis zum 30. Juni können bei ihm Waffen aus illegalem Besitz abgegeben werden. Danach drohen für den unberechti­gten Besitz von Waffen wieder Strafen.
FOTO: RUDI MULTER Martin Brölz mit einer Auswahl von Waffen aus dem Waffenschr­ank der Stadtverwa­ltung Bad Saulgau. Noch bis zum 30. Juni können bei ihm Waffen aus illegalem Besitz abgegeben werden. Danach drohen für den unberechti­gten Besitz von Waffen wieder Strafen.

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