Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Wettannahme hat Anspruch auf Genehmigung
Neue Vergnügungsstätte an der Alten Postgasse ist wenig willkommen – aber auch nicht zu verhindern
PFULLENDORF (stt) - Informationen zu einer neuen Wettannahmestelle an der Alten Postgasse haben Bürgermeister Thomas Kugler und Baurechtsamtsleiter Josef Waldschütz dem Pfullendorfer Gemeinderat in der Sitzung am Donnerstag gegeben. Demnach handelt es sich bei dem neuen Gewerbe um eine Wettannahmestelle mit Tippgeräten, in der lediglich Wetten entgegen genommen und Gewinne ausgezahlt werden – ähnlich einer Lottoannahmestelle.
„Der Betreiber hat einen einklagbaren Rechtsanspruch“, sagte Waldschütz und Kugler ergänzte: „Wir mussten die Baugenehmigung erteilen.“Anders hätte es sich verhalten, wenn der Betreiber ein Wettbüro mit Bistrobetrieb, Sitzgelegenheiten und Monitoren zur Verfolgung der Wetten hätte einrichten wollen. Wettbüros, so erklärte Josef Waldschütz, seien Vergnügungsstätten, die nur in ausgewiesenen Sondergebieten zulässig seien. „Der Antrag ist genau gestellt worden“, sagte Waldschütz, der bei der Überprüfung auch das Regierungspräsidium zu Rate gezogen hatte.
Die Genehmigung des mitten in der Altstadt wenig geschätzten und willkommenen Gewerbes wurde mit einigen Auflagen erteilt – darunter die Schließung an Sonn- und Feiertagen sowie das Verbot eines Bistrobetriebs. „Werden die Auflagen nicht eingehalten, können wir prüfen, ob der Betrieb eingestellt werden kann“, sagte Josef Waldschütz.