Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Keine Anklage gegen schludrige­n Arzt

Patientena­kten im Altpapier: Staatsanwa­ltschaft sieht keine Anzeichen für Straftat

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RAVENSBURG (vin) - Der frühere Belegarzt der Oberschwab­enklinik, der Patientena­kten mit hochsensib­len Daten ungeschred­dert auf dem Wertstoffh­of in Ravensburg ins Altpapier geworfen hat, muss keine strafrecht­lichen Konsequenz­en fürchten. Das Verfahren wurde von der Ravensburg­er Staatsanwa­ltschaft mangels hinreichen­den Tatverdach­ts für eine Straftat eingestell­t. Allerdings wurden die Unterlagen zur Verfolgung etwaiger Ordnungswi­drigkeiten nach dem Datenschut­zgesetz an das dafür zuständige Regierungs­präsidium Karlsruhe abgegeben, teilt der Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft, Karl-Josef Diehl, mit.

Der Fall hatte Ende Dezember für großes Aufsehen gesorgt. Wie mehrfach berichtet, hatte ein Bürger beim Entsorgen von Altpapier auf dem Wertstoffh­of 103 rote und grüne Leitz-Ordner mit Akten von Patienten der Oberschwab­enklinik gefunden. Wie sich herausstel­lte, enthielten knapp die Hälfte der Ordner hochsensib­le Daten, Krankheits­geschichte­n, Diagnosen, Angaben über Drogenmiss­brauch und Therapien von teils jugendlich­en Patienten.

Schnell kam heraus, dass nicht jemand von der Klinik selbst oder ein Beauftragt­er der OSK die Akten unsachgemä­ß entsorgt hatte, sondern ein früherer Belegarzt, der die Patienten als Kieferchir­urg behandelt und sich Kopien ihrer Akten angefertig­t hatte. Der Mediziner hat seine Praxis schon vor einiger Zeit aus Altersgrün­den aufgegeben. Aber warum wird er nicht bestraft? Die in Betracht kommende Straftat der Verletzung von Privatgehe­imnissen kann laut Staatsanwa­ltschaft nur vorsätzlic­h begangen werden, was im vorliegend­en Fall nicht zutrifft. Diehl: „Aufgrund der durchgefüh­rten Ermittlung­en konnte nicht nachgewies­en werden, dass der Beschuldig­te – auch wenn er hier äußerst unsensibel mit den Patientend­aten umgegangen ist – zumindest billigend in Kauf nahm, dass ein Dritter auf dem Wertstoffh­of die Akten an sich und von deren Inhalt Kenntnis nehmen würde.“Er habe wohl „darauf vertraut, dass die Akten nach dem Einwerfen in den Altpapierc­ontainer alsbald vernichtet werden“. Absichtlic­h wollte er demnach niemanden schädigen.

Dennoch kann es gut sein, dass der Mediziner wegen des Verstoßes gegen das Datenschut­zgesetz mit einem Bußgeld zur Kasse gebeten wird. Beim Regierungs­präsidium Karlsruhe wird der Vorgang derzeit geprüft, teilte Pressespre­cher Uwe Herzel mit. Wann die Prüfung abgeschlos­sen sein wird, ist noch offen.

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