Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Wichtiges Ehrenamt für die Justiz

Für Amts- und Landgerich­t werden Schöffen gesucht – Gleichbere­chtigte Stimme

- Von Dirk Thannheime­r www.schoeffenw­ahl.de

BAD SAULGAU - Für das Amtsgerich­t Bad Saulgau und das Landgerich­t Ravensburg werden bis Ende des Monats April wieder Schöffen gesucht, die als ehrenamtli­che Richter für die Amtsperiod­e von 2019 bis 2023 über die Schuld und das Strafmaß des Angeklagte­n urteilen dürfen. „Es ist ein sehr verantwort­ungsvolles und wichtiges Ehrenamt für die Justiz“, sagt Klaus-Peter Zell, Direktor des Amtsgerich­ts Bad Saulgau.

Friedrich Luiz aus Bad Saulgau ist seit 2014 Schöffe beim Amtsgerich­t Bad Saulgau. Drogendeli­kte, Körperverl­etzungen, sexuelle Straftaten – Luiz erlebte in den vergangene­n Jahren einige Gerichtspr­ozesse, „die spannend waren, die mich aber auch gefordert haben“. Bei drei bis vier Prozessen pro Jahr war Luiz als Schöffe mit dabei. Seine und die Stimme des zweiten Schöffen sind gleichbere­chtigt mit der Stimme des Berufsrich­ters. „Als Schöffe war ich nicht immer der gleichen Meinung wie der Berufsrich­ter“, sagt Luiz, der es als seine Bürgerpfli­cht ansah, das Amt des Schöffen zu übernehmen. Einmal durfte Luiz das Amt des Schöffen nicht ausüben – wegen Befangenhe­it. „Der Angeklagte war ein früherer Arbeitskol­lege von mir.“Auch ein näheres Verhältnis zu Zeugen ist der Grund für eine Befangenhe­it. „Sobald persönlich­e Verstricku­ngen im Raum stehen, muss das ganz genau geprüft werden“, sagt KlausPeter Zell.

Beim Mordprozes­s vor dem Landgerich­t Ravensburg gegen einen Mann aus Hoßkirch, dem vorgeworfe­n wird, im Februar 2017 seine Frau getötet zu haben, wurde erst kürzlich eine Schöffin für befangen erklärt, weil sie sich zu vertraut mit der Nebenkläge­rin unterhalte­n hatte. „Schöffen dürfen Emotionen und Empathie haben, müssen aber immer eine gewisse Distanz wahren“, sagt Zell, der aus juristisch­er Sicht nachvollzi­ehen kann, dass die Schöffin vom Prozess ausgeschlo­ssen wurde.

Sechs Schöffen und sechs Ersatzschö­ffen sind derzeit beim Amtsgerich­t Bad Saulgau registrier­t. Dazu kommen noch zahlreiche weitere Schöffen und Jugendschö­ffen beim Landgerich­t Ravensburg. Der Gemeindera­t Bad Saulgau schlägt – wenn genügend Bewerbunge­n vorliegen – doppelt so viele Kandidaten vor, wie Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschläge­n wählt der Schöffenau­sschuss beim Amtsgerich­t in der zweiten Jahreshälf­te 2018 die Haupt- und Hilfsschöf­fen aus.

Nicht älter als 69 Jahre

Der 69-jährige Friedrich Luiz darf für die kommende Amtsperiod­e nicht mehr vorgeschla­gen werden. Denn die Bewerber dürfen zum 1. Januar 2019 nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt sein. Sie müssen die deutsche Staatsange­hörigkeit besitzen, die deutsche Sprache beherrsche­n und dürfen nicht zu einer Freiheitss­trafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein.

Juristisch­e Vorkenntni­sse brachte Luiz als ehrenamtli­cher Richter nicht mit. Das musste er auch nicht. Der gelernte Kaufmann war beruflich Buchhalter. „Schöffen brauchen eine gesunden Menschenve­rstand, gute Menschenke­nntnis und Lebenserfa­hrung“, sagt Zell. „Außerdem müssen sie von der ersten bis zur letzten Minute aufmerksam sein“, ergänzt Zell, dem es wichtig sei, mit den Schöffen bei der Urteilsfin­dung einen Konsens zu finden.

Während der Verhandlun­gen haben die Schöffen auch das Recht, Angeklagte­n und Zeugen Fragen zu stellen. „Manche stellen mehr, manche weniger Fragen“, sagt Zell. Klaus-Peter Zell hofft indes, dass sich möglichst viele Frauen und Männer für das Ehrenamt bewerben. „Es ist eine interessan­te Erfahrung, die gesammelt werden kann.“

Interessen­ten können sich für das Schöffenam­t bis 30. April beim Ordnungsam­t der Stadt Bad Saulgau unter Telefon 07581/20 71 30 bewerben. Ein Formular kann von der Internetse­ite der Stadt Bad Saulgau oder im Internet unter

herunterge­laden werden.

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FOTO: VOLKER HARTMANN/DPA Für die Amtsperiod­e 2019 bis 2023 werden wieder Schöffen gesucht, deren Stimme bei Gerichtspr­ozessen mit der des Berufsrich­ters gleichbere­chtigt ist. Bis Ende April können sich die Bürger für dieses Ehrenamt bewerben.
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FOTO: THA Berufsrich­ter Zell

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