Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Wichtiges Ehrenamt für die Justiz
Für Amts- und Landgericht werden Schöffen gesucht – Gleichberechtigte Stimme
BAD SAULGAU - Für das Amtsgericht Bad Saulgau und das Landgericht Ravensburg werden bis Ende des Monats April wieder Schöffen gesucht, die als ehrenamtliche Richter für die Amtsperiode von 2019 bis 2023 über die Schuld und das Strafmaß des Angeklagten urteilen dürfen. „Es ist ein sehr verantwortungsvolles und wichtiges Ehrenamt für die Justiz“, sagt Klaus-Peter Zell, Direktor des Amtsgerichts Bad Saulgau.
Friedrich Luiz aus Bad Saulgau ist seit 2014 Schöffe beim Amtsgericht Bad Saulgau. Drogendelikte, Körperverletzungen, sexuelle Straftaten – Luiz erlebte in den vergangenen Jahren einige Gerichtsprozesse, „die spannend waren, die mich aber auch gefordert haben“. Bei drei bis vier Prozessen pro Jahr war Luiz als Schöffe mit dabei. Seine und die Stimme des zweiten Schöffen sind gleichberechtigt mit der Stimme des Berufsrichters. „Als Schöffe war ich nicht immer der gleichen Meinung wie der Berufsrichter“, sagt Luiz, der es als seine Bürgerpflicht ansah, das Amt des Schöffen zu übernehmen. Einmal durfte Luiz das Amt des Schöffen nicht ausüben – wegen Befangenheit. „Der Angeklagte war ein früherer Arbeitskollege von mir.“Auch ein näheres Verhältnis zu Zeugen ist der Grund für eine Befangenheit. „Sobald persönliche Verstrickungen im Raum stehen, muss das ganz genau geprüft werden“, sagt KlausPeter Zell.
Beim Mordprozess vor dem Landgericht Ravensburg gegen einen Mann aus Hoßkirch, dem vorgeworfen wird, im Februar 2017 seine Frau getötet zu haben, wurde erst kürzlich eine Schöffin für befangen erklärt, weil sie sich zu vertraut mit der Nebenklägerin unterhalten hatte. „Schöffen dürfen Emotionen und Empathie haben, müssen aber immer eine gewisse Distanz wahren“, sagt Zell, der aus juristischer Sicht nachvollziehen kann, dass die Schöffin vom Prozess ausgeschlossen wurde.
Sechs Schöffen und sechs Ersatzschöffen sind derzeit beim Amtsgericht Bad Saulgau registriert. Dazu kommen noch zahlreiche weitere Schöffen und Jugendschöffen beim Landgericht Ravensburg. Der Gemeinderat Bad Saulgau schlägt – wenn genügend Bewerbungen vorliegen – doppelt so viele Kandidaten vor, wie Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen aus.
Nicht älter als 69 Jahre
Der 69-jährige Friedrich Luiz darf für die kommende Amtsperiode nicht mehr vorgeschlagen werden. Denn die Bewerber dürfen zum 1. Januar 2019 nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt sein. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache beherrschen und dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein.
Juristische Vorkenntnisse brachte Luiz als ehrenamtlicher Richter nicht mit. Das musste er auch nicht. Der gelernte Kaufmann war beruflich Buchhalter. „Schöffen brauchen eine gesunden Menschenverstand, gute Menschenkenntnis und Lebenserfahrung“, sagt Zell. „Außerdem müssen sie von der ersten bis zur letzten Minute aufmerksam sein“, ergänzt Zell, dem es wichtig sei, mit den Schöffen bei der Urteilsfindung einen Konsens zu finden.
Während der Verhandlungen haben die Schöffen auch das Recht, Angeklagten und Zeugen Fragen zu stellen. „Manche stellen mehr, manche weniger Fragen“, sagt Zell. Klaus-Peter Zell hofft indes, dass sich möglichst viele Frauen und Männer für das Ehrenamt bewerben. „Es ist eine interessante Erfahrung, die gesammelt werden kann.“
Interessenten können sich für das Schöffenamt bis 30. April beim Ordnungsamt der Stadt Bad Saulgau unter Telefon 07581/20 71 30 bewerben. Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt Bad Saulgau oder im Internet unter
heruntergeladen werden.