Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Holzindustrie bereitet Klage vor
Bundesgerichtshof verhandelt über Zukunft der Forstverwaltung
STUTTGART (tja) - Unternehmen der Säge- und Holzindustrie rüsten sich für eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg. Anlass ist ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit um die Frage, ob der landeseigene Betrieb ForstBW Holz für andere Waldbesitzer verkaufen darf. Dazu verhandelt heute der Bundesgerichtshof. Sollte er gegen das Land entscheiden, drohen Schadenersatzklagen in zweistelliger Millionenhöhe. Einige Firmen haben deshalb eine Gesellschaft gegründet, die Ansprüche bündelt.
STUTTGART - Das kann teuer werden: Am Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), ob das Land beim Verkauf von Holz gegen Wettbewerbsregeln verstoßen hat. Sägewerke und Holzindustrie rüsten sich bereits, um nach einem entsprechenden Urteil Schadenersatz in Millionenhöhe einzuklagen. Auch für die Zukunft der Forstverwaltung und deren rund 2000 Mitarbeiter ist der Richterspruch wegweisend.
In Karlsruhe kommt es am Dienstag zum vorläufigen Höhepunkt eines jahrelangen Rechtsstreits zwischen dem Land und dem Bundeskartellamt. Im Kern geht es um die Frage, ob das Land im Auftrag von Gemeinden oder privaten Waldbesitzern tätig werden darf. Bis 2015 hatte der Landesbetrieb ForstBW nicht nur Holz aus dem Staatswald verkauft, sondern auch für andere Waldbesitzer. Sie konnten auch Forstwirte und Waldarbeiter des Landes für die eigenen Reviere buchen. Dafür zahlten Gemeinden und Private sehr günstige Preise.
Land hält Urteil für überzogen
Aus Sicht der Kartellwächter verzerrte dieses Modell den Wettbewerb: Das Land habe quasi eine Monopolstellung und behindere andere Anbieter. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Wettbewerbshütern recht gegeben. Das Land dürfe in Wäldern, die größer als 100 Hektar sind, nicht mehr als Dienstleister auftreten. Diesen Richterspruch hält das Land für zu weit gehend und legte Rechtsbeschwerde vor dem BGH ein.
Dennoch entschloss sich der zuständige Minister Peter Hauk (CDU) gleichzeitig, die Strukturen der Forstverwaltung zu reformieren. Denn dass Teile des Urteils auch vor dem BGH Bestand haben, gilt als sicher. Nun wird ForstBW aufgelöst. Stattdessen gründet das Land eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Deren Mitarbeiter kümmern sich nur noch um die 24 Prozent der Wälder, die dem Staat gehören. 36,5 Prozent gehören privaten Besitzern, der Rest den Kommunen.
Die unteren Forstbehörden in den Landkreisen nehmen künftig nur noch hoheitliche Aufgaben wahr. Sie kontrollieren zum Beispiel, ob Waldbesitzer ihre Flächen und Bäume gemäß geltender Vorgaben bewirtschaften.
Geht es nach den jetzigen Plänen des Landes, würden die Mitarbeiter zwar weiter für Kommunen und private Waldbesitzer arbeiten können. Aber sie sollen dafür künftig marktübliche Preise fordern. Außerdem bleibt es beim Holzverkauf durch die Stellen bei den Landkreisen.
Doch ob dieses Modell zulässig ist, darin liegt am Dienstag eine der spannenden Fragen. Denn die Richter könnten dem Land jegliche wirtschaftliche Tätigkeit in Wäldern von Kommunen und Privaten untersagen. Dann wäre vor allem das Angebot hinfällig, Forstdienstleistungen gegen Bezahlung zu erbringen. Schon jetzt ist die Zukunft vieler ForstBW-Mitarbeiter ungewiss – vor allem jener, die nicht direkt für die Zentrale, sondern in den Landkreisen arbeiten. Was aus ihnen wird, ist noch offen. Sollte der Richterspruch ganz streng ausfallen, könnten viele Jobs wegfallen.
Daneben sorgt sich das Land vor allem um mögliche Schadenersatzansprüche. Minister Hauk hatte nach dem Düsseldorfer Urteil von bis zu 20 Millionen Euro gesprochen, die auf die Staatskasse zukommen könnte. Denn wenn der BGH einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht feststellt, dann können Holzkäufer wie Sägewerker auf jeden Fall Schadenersatz geltend machen. Das Argument: Durch den Verstoß des Landes mussten sie Holz zu überhöhten Preisen einkaufen.
Spediteure als Vorbild
Mehrere Unternehmen haben bereits die Ausgleichsgesellschaft der Sägeindustrie mbH gegründet. Vorbild ist ein ähnliches Vorgehen in der LKW-Branche, die gegen Daimler wegen Kartellverstößen klagt. Die Gesellschaft bündelt mögliche Ansprüche und will sie vor Zivilgerichten einklagen. Die renommierte Kartellrechts-Kanzlei Quinn Emanuel hat das Mandat übernommen. Es gibt außerdem einen Prozessfinanzierer. Das sind Investoren, die Prozesskosten tragen. Gewinnt die Klägerin, erhält der Finanzierer einen Teil des Schadenersatzes. Dass sich solche Investoren finden, gilt als Zeichen dafür, dass eine Klage gute Erfolgsaussichten hat. Wie viele mögliche Kläger es bereits gibt und um welche Summen es gehen könnte, will vor dem BGH-Urteil allerdings keiner der Juristen sagen. In der Branche ist die Nervosität groß: Schließlich haben viele Betriebe seit mehreren Jahrzehnten mit ForstBW Geschäfte gemacht und fürchten negative Folgen, wenn sie das Land verklagen.