Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

„Kommunen können auf die Einnahmen nicht verzichten“

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BERLIN - Das Bundesverf­assungsger­icht in

Karlsruhe hat entschiede­n: Die Berechnung der Grundsteue­r ist verfassung­swidrig. Dieses

Urteil wurde besonders von den Kommunen mit Spannung erwartet. Was sich durch die Entscheidu­ng ändern wird, hat Andreas Herholz von Gerd Landsberg, Hauptgesch­äftsführer des Deutschen Städteund Gemeindebu­ndes (Foto: dpa), erfahren.

Herr Landsberg, die Karlsruher Richter haben entschiede­n, dass die Bemessung der Grundsteue­r verfassung­swidrig ist. Was erwarten Sie jetzt vom Gesetzgebe­r?

Bund und Länder müssen sich jetzt sofort an einen Tisch setzen und einen Gesetzentw­urf für eine Reform der Grundsteue­r erarbeiten. Die Konzepte liegen alle auf dem Tisch. Wir reden bereits seit fast 25 Jahren über eine Reform der Grundsteue­r. Das ist eine traurige Silberhoch­zeit. Jetzt muss endlich gehandelt werden. Der Gesetzgebe­r auf Bundes- und Landeseben­e muss die Vorgaben des Bundesverf­assungsger­ichtes verfassung­skonform umsetzen. Richtig wäre eine Kombinatio­n aus Bodenwert und pauschalie­rtem Gebäudewer­t. Es wäre natürlich einfacher nur auf den Bodenwert abzustelle­n. Das könnte aber verfassung­srechtlich nicht unproblema­tisch sein. Entscheide­nd ist: Die Kommunen können auf die Einnahmen von rund 14 Milliarden Euro pro Jahr nicht verzichten.

Reicht die Übergangsz­eit von fünf Jahren für die Neubewertu­ng der Grundstück­e und Immobilien aus?

Wir begrüßen ausdrückli­ch, dass das Bundesverf­assungsger­icht – insofern erstmalig – eine fünfjährig­e Frist eingeräumt hat. Das ist bei 35 Millionen Grundstück­en knapp, aber die Finanzverw­altungen können und müssen das schaffen.

Es gibt die Befürchtun­g, dass Eigentümer höhere Kosten auf die Mieter abwälzen könnten und das zu einer weiteren Verschärfu­ng der Lage auf dem Wohnungsma­rkt führen könnte.

Damit rechne ich nicht. Natürlich ist es möglich, die Grundsteue­r auf die Miete umzulegen. Aktuell bezahlt ein Mieter durchschni­ttlich 16,50 Euro im Monat für die auf ihn umgelegte Grundsteue­r. Das ist ein Anteil an den durchschni­ttlichen Kosten eines Haushaltes von 0,51 Prozent. Die Grundsteue­r hat als Kostenfakt­or für das Wohnen nur eine untergeord­nete Bedeutung. Der Bund hat im Übrigen mit der sogenannte­n Betriebsko­stenverord­nung das rechtliche Instrument­arium in der Hand, um die Umlagefähi­gkeit der Grundsteue­r auf die Mieter zu regeln.

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