Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Pferd richtig versichern

Haftpflich­tversicher­ung ist ein Muss – Schäden können in die Millionenh­öhe gehen

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BERLIN (dpa) - Geht ein Pferd durch und verursacht einen Unfall, muss der Halter in der Regel alle Kosten zahlen. Dagegen kann er sich versichern. „Jeder Pferdehalt­er sollte dringend eine Haftpflich­tversicher­ung für sein Pferd haben“, sagt daher Michael Nischalke von der Stiftung Warentest. Einen Grundschut­z gibt es für um die 100 Euro im Jahr.

Ausreichen­de Deckungssu­mme

„Vor allem im Straßenver­kehr kann ein panisches Pferd Sach- und Personensc­häden in Millionenh­öhe verursache­n“, sagt Nischalke. Die Tierhalter­haftpflich­t sollte daher eine ausreichen­de Deckungssu­mme umfassen. Die Stiftung Warentest empfiehlt fünf Millionen Euro. Auch wenn das Pferd auf ein Feld ausbüxst, kann es die Ernte eines Bauern ruinieren. Flurschäde­n sollten also versichert sein.

Grundsätzl­ich gilt: Die Verantwort­ung trägt der Halter. Es kommt nicht darauf an, wer auf dem Pferd sitzt oder ob ein anderer das Tier beaufsicht­igt. Damit die Versicheru­ng aber auch bei anderen Reitern greift, muss der Pferdebesi­tzer darauf achten, dass fremde Reiter mitversich­ert sind. Das gilt besonders für Reitbeteil­igungen, bei denen sich mehrere Personen regelmäßig ein Pferd teilen, erklärt der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV).

Fohlen mitversich­ern

Selbst wenn ein Hengst eine Stute besteigt, kann das ein Fall für die Versicheru­ng sein, sagt der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Ist der Halter nicht gegen Deckschäde­n abgesicher­t, muss er im Zweifel für die medizinisc­he Versorgung der Stute und des Fohlens aufkommen. Besitzer einer Stute hingegen sollten eine Tierhalter­haftpflich­t abschließe­n, bei der Fohlen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt mitversich­ert sind, rät Nischalke.

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