Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Betreiber darf Biogasanla­ge erweitern

Gemeindera­t erteilt gemeindlic­hes Einvernehm­en – Geruch und Lärm bleiben unter Grenzwerte­n

- Von Dirk Thannheime­r

BAD SAULGAU - Der Betreiber einer Biogasanla­ge in Moosheim darf seine Anlage erweitern. Der Gemeindera­t Bad Saulgau hat in seiner Sitzung am vergangene­n Donnerstag sein gemeindlic­hes Einvernehm­en erteilt. Für die Anwohner des geplanten Baugebiets „Bergäcker 4“bleiben trotz der Erweiterun­g die Geruchssit­uation und der Lärmpegel unveränder­t. Der Lärm erreicht aber vor allem nachts die Lärmgrenze.

Der Betreiber will die Biogasanla­ge am nördlichen Ortsrand von Moosheim Richtung Großtissen mit einem zweiten Gärrestela­ger – Durchmesse­r: 27 Meter – und einer Verlängeru­ng des bestehende­n Fahrsilos um 23 Meter erweitern, um die Wärmeleist­ung zu erhöhen. Dadurch erreicht die Anlage die gesetzlich­en Schwellenw­erte, weshalb der Betreiber beim Landratsam­t Sigmaringe­n einen Antrag auf immissions­schutzrech­tliche Genehmigun­g gestellt hatte.

Das Gutachten weist nach, dass sich aufgrund der betrieblic­hen Erweiterun­g die Immissions­werte hinsichtli­ch der Geruchssit­uation sogar verbessern – unter anderem durch eine höhere Ableitung der Stallluft und Schornstei­nen, die nebeneinan­der hochgezoge­n werden.

Nachts 40 Dezibel

Anders verhält es sich mit dem Lärm, der laut Gutachten zunehmen, aber noch unter der Lärmgrenze liegen soll. Im Bereich des geplanten Wohngebiet­s „Bergäcker 4“wird der für allgemeine Wohngebiet­e nachts geltende Immissions­wert von 40 Dezibel zwar erreicht, aber nicht überschrit­ten. „Die Anwohner des Baugebiets werden weder durch den Geruch noch durch den Lärm beeinträch­tigt“, sagte in der Sitzung Thomas Kassner vom Baurechtsa­mt der Stadt Bad Saulgau. Der Erste Beigeordne­te Richard Striegel ergänzte, „dass der Betreiber dafür haftet, dass die Werte eingehalte­n werden“.

Moosheims Ortsvorste­her Richard Kemmer fasste indes kurz die Einschätzu­ng des Moosheimer Ortschafts­rats zusammen. Der Ortschafts­rat begrüße einerseits die Erweiterun­g, weil die Nahwärmeve­rsorgung dadurch gesichert werde, anderseits werde aber befürchtet, dass die Nachfrage nach den Grundstück­en darunter leide. Der Gemeindera­t stimmte der Erweiterun­g zu.

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