Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Feuerwehrleute bekommen ab Juni mehr Geld
Entschädigung steigt zum ersten Mal seit 2002 – Deutliche Erhöhung für die Funktionsträger
PFULLENDORF - Pfullendorfer Feuerwehrleute bekommen ab Juni einen Euro mehr für jede geleistete Einsatzstunde. Deutlich mehr Geld gibt es außerdem für die Funktionsträger. Wie Kämmerer Michael Traub in der Sitzung des Pfullendorfer Gemeinderats in der vergangenen Woche verdeutlichte, wurde diese Anpassung aber auch Zeit: Die aktuellen Gebührensätze sind bis zu 27 Jahre alt. Einig waren sich die Verantwortlichen noch in einem anderen Punkt – den unter anderem Bürgermeister Thomas Kugler ansprach. „Niemand engagiert sich in der Feuerwehr wegen des Geldes“, sagte er.
Der Gemeinderat beschäftigte sich mit verschiedenen Satzungen, die die Feuerwehr betreffen: der Feuerwehrsatzung, der Feuerwehrkostenersatzsatzung und der Feuerwehrentschädigungssatzung. Gravierende Änderungen beinhalten die einstimmig verabschiedeten Neufassungen allerdings nicht. Sie regeln unter anderem die Gliederung und Struktur der Pfullendorfer Feuerwehr, grenzen ihre Aufgaben ab und legen fest, welche Einsätze wie viel kosten – und in welchem Fall sie unentgeltlich sind.
Änderungen betreffen Details
Die Neufassungen orientieren sich an Mustersatzungen des Gemeindetags und weichen lediglich im Detail von den bisherigen Versionen ab. So wurde beispielsweise die Abteilung Gaisweiler, die inzwischen aufgelöst wurde, auch formell aus dem Dokument gestrichen. Der Eintritt in die aktive Wehr ist ab Juni bereits mit der Vollendung des 17. Lebensjahres möglich – und nicht erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Formell ist nun auch geregelt, dass Mitglieder der Jugendfeuerwehr höchstens 17 Jahre alt sein dürfen.
Wesentliche Änderungen gibt es allerdings bei der Entschädigung der Feuerwehrleute für ihr ehrenamtliches Engagement. Seit 2002 bekommen sie für jede volle Einsatzstunde eine Pauschale in Höhe von neun Euro. Diese wird mit der Neufassung der Satzung auf zehn Euro angehoben. Damit befinde sich die Pfullendorfer Feuerwehr im Durchschnitt, teilt Kreisbrandmeister Michael Hack auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“mit.
Deutlich mehr Geld bekommen vor allem die Funktionsträger. Die Entschädigung für ihr ehrenamtliches Engagement wurde zuletzt 1991 festgelegt und bei der Umstellung von D-Mark auf Euro im Jahr 2002 nur leicht aufgerundet. Für den Feuerwehrkommandanten steigt die Aufwandsentschädigung mit der neuen Satzung jetzt aber von 1530 auf 5500 Euro pro Jahr, bei seinem Stellvertreter wird sie von 690 auf 2500 Euro angehoben. Die Kommandanten der einzelnen Abteilungen bekamen bisher pauschal 153 Euro pro Jahr. Ihre Entschädigung wird in Zukunft gestaffelt: 1500 Euro gibt es für den stellvertretenden Kommandanten der Abteilung Stadt, jeweils 750 für die Kommandanten in Aach-Linz und Denkingen. In Großstadelhofen, Mottschieß, Otterswang und Zell/ Schwäblishausen sind es 400 Euro.
Verband gibt Empfehlungen ab
Auch Schriftführer, Kassierer, Gerätewart und Jugendwart bekommen mehr Geld. Mit zehn Euro pro Stunde wird erstmals auch der Einsatz als Kleiderwart entlohnt. Bei Personalunion wird jeweils der höhere Betrag gewährt. Das gilt beispielsweise für Dieter Müller, gleichzeitig Kommandant der Abteilung Stadt und der Gesamtwehr. Die jeweiligen Summen orientieren sich an einer Empfehlung des Landesfeuerwehrverbands.
„Die Erhöhung der Entschädigung zeigt die Wertschätzung seitens der Stadt und des Gemeinderats“, sagt Dieter Müller. „Aber bei uns gibt es wirklich niemanden, der den Job des Geldes wegen macht.“Müller betont, dass die Feuerwehr sowohl bei der Stadtverwaltung als auch beim Gemeinderat hohe Wertschätzung genieße.
Reich werde auch mit den neuen Entschädigungssätzen niemand, unterstrich Thomas Kugler in der Gemeinderatssitzung. Das betont auch Michael Traub. „Das Ehrenamt steht im Vordergrund“, sagt er. „Vor allem das Engagement der Funktionsträger ist eigentlich ein Vollzeit-Job – und mit Geld nicht zu bezahlen.“Außerdem ergänzt der Kämmerer, dass es sich keineswegs um einen Nettolohn handelt, sondern um eine steuerpflichtige Entschädigung.