Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Mordprozess startet mit Ersatzschöffe
Auch zusätzlicher Berufsrichter verfolgt Verhandlung zum Hoßkircher Fall.
RAVENSBURG/HOSSKIRCH - Wenn der Hoßkircher Mordprozess am Donnerstag, 17. Mai, erneut verhandelt wird, dann wird zusätzliches Personal an der Richterbank sitzen. Ein Schöffe und ein Berufsrichter sind zusätzlich eingeplant. „Damit wollen wir auf Nummer sicher gehen, damit der Prozess nicht erneut durch einen Ausfall beim Landgericht platzt“, sagt Franz Bernhard, Pressesprecher des Landgerichts Ravensburg, auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Im März hatte das Gericht einem Befangenheitsantrag der Verteidigung stattgegeben und dadurch wurde eine Schöffin vom Verfahren ausgeschlossen, sodass es nun erneut beginnen muss.
Für den ersten Prozesstag ist zunächst die Anklageverlesung geplant. Im Anschluss bekommt der Angeklagte die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dann soll aber auch die Beweisaufnahme beginnen und erste Zeugen werden befragt. „Ich schätze, dass die Verhandlung an dem Tag bis etwa 17 Uhr gehen wird“, sagt Bernhard. An den weiteren Terminen sind jeweils ganze Verhandlungstage vorgesehen. Bislang sind elf weitere Termine festgesetzt: der 7., 14., 18., 25. und 29. Juni sowie der 2., 19., 20., 23., 30. und 31. Juli. Beginn ist jeweils um 9.20 Uhr. „Die Kammer geht davon aus, dass diese Termine ausreichen. Je nach Verlauf der Beweisaufnahme könnte sich das aber natürlich auch nochmal ändern“, sagt Bernhard.
Im Prozess muss jeder formelle Schritt und jeder Beweis erneut behandelt werden. „Wir müssen bei null anfangen. Es ist, als hätte es die erste Verhandlung nie gegeben“, erläutert Bernhard. Die einzige Änderung: Das Landgericht setzt für die mehrmonatige Verhandlung einen Ersatzschöffen und einen zusätzlichen Berufsrichter in den Saal, damit diese den Prozess komplett mitverfolgen und gegebenenfalls einspringen könnten.
„Das ist aber eine einmalige Sache und wird nicht zur Regel“, sagt der Pressesprecher. In diesem besonderen Fall wolle das Gericht nun auf Nummer sicher gehen, damit nicht nochmals aus formellen Gründen oder etwa auch aufgrund von Ausfall eines Richters durch Krankheit der Prozessverlauf gefährdet ist. Vor dem Oberlandesgericht hatte nach dem Platzen des Prozesses im März eine Haftprüfung stattgefunden. Dort wurde entschieden, dass der Beschuldigte weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. In dem Prozess geht es darum, was sich vergangenes Jahr in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar in Hoßkirch ereignet hat, und wie es zu dem Tod der damals 30-jährigen Frau gekommen ist. Dem 35-jährigen Beschuldigten aus Hoßkirch wird vorgeworfen, seine Frau erwürgt und anschließend einen Autounfall vorgetäuscht zu haben, um die Tat zu vertuschen. Der Mercedes Vito des Paares war an dem Sonntagmorgen auf einem Acker am Verbindungsweg zwischen Tafertsweiler und Hoßkirch gefunden worden. Die 30-jährige Ehefrau war tot auf dem Fahrersitz, ihr Mann lag schwer verletzt und bewusstlos rund 100 Meter entfernt.
Der Prozess startet am Donnerstag, 17. Mai, um 13 Uhr im Landgericht Ravensburg.