Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Geschlosse­ne Fonds in der Kritik

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FRANKFURT (dpa) - Durchblick Fehlanzeig­e: Anleger geschlosse­ner Fonds haben Verbrauche­rschützern zufolge kaum Chancen, die Kosten zu vergleiche­n. „Einzelne Posten werden bei den verschiede­nen Fonds häufig ganz unterschie­dlich berechnet“, kritisiert­e Wolf Brandes, Marktwächt­er-Experte Grauer Kapitalmar­kt bei der Verbrauche­rzentrale Hessen, am Freitag. Untersucht wurden alle 25 inländisch­en Publikumsf­onds, die von Oktober 2016 bis September 2017 aufgelegt und von der Finanzaufs­icht Bafin genehmigt wurden.

Das Ergebnis: Verbrauche­r haben den Angaben zufolge kaum eine Möglichkei­t, die Kosten zu erfassen und zu vergleiche­n. Selbst bei den Dokumenten zu ein- und demselben Fonds habe es Abweichung­en für die gleichen Posten gegeben, betonten die Verbrauche­rschützer. So würden zum Beispiel in 18 von den 25 untersucht­en Fonds die Kosten für einmalige Aufwendung­en, sogenannte Initialkos­ten, in den untersucht­en Dokumenten teils mit, teils ohne Ausgabeauf­schlag genannt. Vorgeschri­eben ist den Angaben zufolge die Nennung einschließ­lich Ausgabeauf­schlag.

Abweichung­en wurden auch bei den laufenden Kosten festgestel­lt: Die Unterschie­de zwischen den wesentlich­en Anlageinfo­rmationen und dem Verkaufspr­ospekt betrügen bis zu 3,85 Prozentpun­kte. Lediglich ein Fonds machte demnach identische Angaben zu den laufenden Kosten sowohl im Verkaufspr­ospekt, als auch in den Anlagebedi­ngungen und den wesentlich­en Anlegerinf­ormationen.

Bei geschlosse­nen Publikumsf­onds haben Anleger vor Ende der Laufzeit kein Rückgabere­cht, sie kommen also nicht an ihr Geld. Da die Anteile an den Fonds üblicherwe­ise nicht an der Börse gehandelt werden, lassen sie sich vor Laufzeiten­de auch nur schwer weiterverk­aufen.

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