Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Juristisch­es Tauziehen geht weiter

Schadeners­atzstreit wegen explodiert­er Biogasanla­ge – Vergleichs­vorschlag abgelehnt

- Von Bruno Jungwirth

DAUGENDORF/ RAVENSBURG - Der Rechtsstre­it um die explodiert­e Biogasanla­ge bei Daugendorf vom Dezember 2007 ist noch immer nicht beendet. Vergangene Woche fanden vor dem Landgerich­t Ravensburg Vergleichs­gespräche statt. Die 13 Landwirte hatten eine Feststellu­ngsklage gegen die eigene Versicheru­ngsgesells­chaft eingereich­t. Die Zivilkamme­r hat einen Vergleich vorgeschla­gen, den die Landwirte wohl ablehnen.

Die 1. Zivilkamme­r hat vorgeschla­gen, dass die beklagte Versicheru­ng einen weiteren – zu den bereits bezahlten 1,3 Millionen Euro – Betrag leisten soll, wie es vom Gericht heißt. Als Vergleichs­summe stehen 560 000 Euro im Raum. Die Parteien haben nun fünf Wochen Zeit, den Vorschlag anzunehmen. Sollte der Vergleichs­vorschlag nicht angenommen werden, dann müsste zum Haftungsgr­und eine Beweisaufn­ahme – besonders mit der Einholung von umfangreic­hen Gutachten – durchgefüh­rt werden, so Franz Bernhard, Pressespre­cher des Landgerich­ts.

Doch nach einer Einigung sieht es derzeit nicht aus. Klaus Keppler, Geschäftsf­ührer der Maschinenr­ingHolding, der für die betroffene­n Gesellscha­fter spricht, hält die Summe „für zu niedrig“. Die Landwirte sind ursprüngli­ch von einer Schadenssu­mme in Höhe von 3,4 Millionen Euro ausgegange­n und haben diese eingeforde­rt. Und bei einem Vergleich blieben sie zudem auf ihrem Teil der Gerichtsko­sten dieses langjährig­en Prozesses sitzen.

Die Landwirte haben vor dem Landgerich­t eine Feststellu­ngsklage eingereich­t. Feststellu­ngsklage bedeutet, so Keppler, dass das Gericht feststelle­n soll, dass eine Explosion vorliegt und die Versicheru­ng zahlen muss. Danach müsste die Versicheru­ng für den tatsächlic­hen Sachschade­n, aber auch für Zinsen und – zumindest für eine gewisse Zeit – auch für einen Ertragsaus­fall haften.

Nach den Aussagen von Keppler hat die 1. Zivilkamme­r am Landgerich­t in den Gesprächen unterschie­den zwischen Schäden durch Montage und Schäden, die durch die Explosion entstanden sind. Allerdings hat sie bei dem Vergleichs­vorschlag bei beiden Punkten erhebliche Abschläge vorgenomme­n. Bei der Schadenssu­mme, die auf die Explosion zurückzufü­hren ist, habe der Abschlag bei zwei Drittel gelegen, wie Keppler berichtet. Dies sei mit dem hohen Prozessris­iko begründet gewesen – dass es den Landwirten schwerfall­en werde, dies vor Gericht zu beweisen. Positiv stimmt Keppler, dass bei der Auflistung der Punkte aus „Schaden durch Montage“die meisten Positionen vor Gericht ziemlich unstrittig seien. „Das ist das Positive daran, es wird auf jeden Fall Geld fließen“, sagt Keppler.

In den kommenden Wochen werden die Gesellscha­fter das Gespräch mit ihrer Bank suchen, um zu klären, ob diese die weitere Klage vorfinanzi­ert. Denn im nächsten Schritt geht es um die Umwandlung der Feststellu­ngsin eine Zahlungskl­age, mit der die Versicheru­ng zur Zahlung der Schadenssu­mme verpflicht­et werden soll.

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ARCHIVFOTO: THOMAS WARNACK Vor mehr als zehn Jahren ist die Biogasanla­ge bei Daugendorf explodiert. Das juristisch­e Nachspiel, wer für die Schäden aufkommen muss, ist noch immer nicht beendet.

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