Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Juristisches Tauziehen geht weiter
Schadenersatzstreit wegen explodierter Biogasanlage – Vergleichsvorschlag abgelehnt
DAUGENDORF/ RAVENSBURG - Der Rechtsstreit um die explodierte Biogasanlage bei Daugendorf vom Dezember 2007 ist noch immer nicht beendet. Vergangene Woche fanden vor dem Landgericht Ravensburg Vergleichsgespräche statt. Die 13 Landwirte hatten eine Feststellungsklage gegen die eigene Versicherungsgesellschaft eingereicht. Die Zivilkammer hat einen Vergleich vorgeschlagen, den die Landwirte wohl ablehnen.
Die 1. Zivilkammer hat vorgeschlagen, dass die beklagte Versicherung einen weiteren – zu den bereits bezahlten 1,3 Millionen Euro – Betrag leisten soll, wie es vom Gericht heißt. Als Vergleichssumme stehen 560 000 Euro im Raum. Die Parteien haben nun fünf Wochen Zeit, den Vorschlag anzunehmen. Sollte der Vergleichsvorschlag nicht angenommen werden, dann müsste zum Haftungsgrund eine Beweisaufnahme – besonders mit der Einholung von umfangreichen Gutachten – durchgeführt werden, so Franz Bernhard, Pressesprecher des Landgerichts.
Doch nach einer Einigung sieht es derzeit nicht aus. Klaus Keppler, Geschäftsführer der MaschinenringHolding, der für die betroffenen Gesellschafter spricht, hält die Summe „für zu niedrig“. Die Landwirte sind ursprünglich von einer Schadenssumme in Höhe von 3,4 Millionen Euro ausgegangen und haben diese eingefordert. Und bei einem Vergleich blieben sie zudem auf ihrem Teil der Gerichtskosten dieses langjährigen Prozesses sitzen.
Die Landwirte haben vor dem Landgericht eine Feststellungsklage eingereicht. Feststellungsklage bedeutet, so Keppler, dass das Gericht feststellen soll, dass eine Explosion vorliegt und die Versicherung zahlen muss. Danach müsste die Versicherung für den tatsächlichen Sachschaden, aber auch für Zinsen und – zumindest für eine gewisse Zeit – auch für einen Ertragsausfall haften.
Nach den Aussagen von Keppler hat die 1. Zivilkammer am Landgericht in den Gesprächen unterschieden zwischen Schäden durch Montage und Schäden, die durch die Explosion entstanden sind. Allerdings hat sie bei dem Vergleichsvorschlag bei beiden Punkten erhebliche Abschläge vorgenommen. Bei der Schadenssumme, die auf die Explosion zurückzuführen ist, habe der Abschlag bei zwei Drittel gelegen, wie Keppler berichtet. Dies sei mit dem hohen Prozessrisiko begründet gewesen – dass es den Landwirten schwerfallen werde, dies vor Gericht zu beweisen. Positiv stimmt Keppler, dass bei der Auflistung der Punkte aus „Schaden durch Montage“die meisten Positionen vor Gericht ziemlich unstrittig seien. „Das ist das Positive daran, es wird auf jeden Fall Geld fließen“, sagt Keppler.
In den kommenden Wochen werden die Gesellschafter das Gespräch mit ihrer Bank suchen, um zu klären, ob diese die weitere Klage vorfinanziert. Denn im nächsten Schritt geht es um die Umwandlung der Feststellungsin eine Zahlungsklage, mit der die Versicherung zur Zahlung der Schadenssumme verpflichtet werden soll.