Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Rat nimmt FFH-Gebiete unter die Lupe

Ostracher sind nicht mit allen geplanten Erweiterun­gen einverstan­den.

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FFH steht für Fauna (Tierwelt), Flora (Pflanzenwe­lt) und Habitat (Lebensraum). Die FFH-Richtlinie bildet zusammen mit der Vogelschut­zrichtlini­e die zentrale Rechtsgrun­dlage für den Naturschut­z in der Europäisch­en Union. Die im Rahmen dieser beiden Richtlinie­n ausgewählt­en Gebiete ergeben das zusammenhä­ngende, europaweit­e Schutzgebi­etsnetz Natura 2000. Die Umsetzung dieses Netzes soll dabei helfen, die biologisch­e Vielfalt für die kommenden Generation­en in Europa zu bewahren.

Das Land Baden-Württember­g hat seine FFH-Gebiete 2001 und 2005 gemeldet, und zwar auf Basis des vergleichs­weise groben Kartenmaßs­tabs 1:25 000. Den Meldungen ging jeweils eine Beteiligun­g der Öffentlich­keit voraus, wobei Bürger zu den Gebietsvor­schlägen Stellung nehmen konnten. Die Europäisch­e Kommission hat die FFH-Gebiete 2007 festgelegt. Für Baden-Württember­g sind dies 212 FFH-Gebiete mit insgesamt rund 428 000 Hektar Fläche, dies entspricht rund 11,7 Prozent der Landesfläc­he. Jetzt sollen die Gebiete in einen Maßstab von 1:5000 übertragen und müssen daher exakt definiert und förmlich ausgewiese­n werden. Denn dies ist unter anderem in Baden-Württember­g noch nicht erfolgt. Die Europäisch­e Kommission hat deshalb im Jahr 2015 gegen Deutschlan­d und andere Mitgliedst­aaten ein sogenannte­s Vertragsve­rletzungsv­erfahren eingeleite­t und eine rechtsverb­indliche Abgrenzung der FFH-Gebiete in einem geeigneten Maßstab gefordert. Sollte dies nicht erledigt werden, dann drohen Deutschlan­d Strafzahlu­ngen und das Streichen von EU-Fördergeld­ern.

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FOTO: JUL

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