Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Rat nimmt FFH-Gebiete unter die Lupe
Ostracher sind nicht mit allen geplanten Erweiterungen einverstanden.
FFH steht für Fauna (Tierwelt), Flora (Pflanzenwelt) und Habitat (Lebensraum). Die FFH-Richtlinie bildet zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie die zentrale Rechtsgrundlage für den Naturschutz in der Europäischen Union. Die im Rahmen dieser beiden Richtlinien ausgewählten Gebiete ergeben das zusammenhängende, europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Die Umsetzung dieses Netzes soll dabei helfen, die biologische Vielfalt für die kommenden Generationen in Europa zu bewahren.
Das Land Baden-Württemberg hat seine FFH-Gebiete 2001 und 2005 gemeldet, und zwar auf Basis des vergleichsweise groben Kartenmaßstabs 1:25 000. Den Meldungen ging jeweils eine Beteiligung der Öffentlichkeit voraus, wobei Bürger zu den Gebietsvorschlägen Stellung nehmen konnten. Die Europäische Kommission hat die FFH-Gebiete 2007 festgelegt. Für Baden-Württemberg sind dies 212 FFH-Gebiete mit insgesamt rund 428 000 Hektar Fläche, dies entspricht rund 11,7 Prozent der Landesfläche. Jetzt sollen die Gebiete in einen Maßstab von 1:5000 übertragen und müssen daher exakt definiert und förmlich ausgewiesen werden. Denn dies ist unter anderem in Baden-Württemberg noch nicht erfolgt. Die Europäische Kommission hat deshalb im Jahr 2015 gegen Deutschland und andere Mitgliedstaaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und eine rechtsverbindliche Abgrenzung der FFH-Gebiete in einem geeigneten Maßstab gefordert. Sollte dies nicht erledigt werden, dann drohen Deutschland Strafzahlungen und das Streichen von EU-Fördergeldern.