Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Freischein für Flächenfraß
Umweltschützer kritisieren zu viele Baugebiete in Bad Saulgau.
BAD SAULGAU - Ulfried Miller, Regionalgeschäftsführer im Umweltverband BUND mit Sitz in Ravensburg, hat die schnelle Ausweisung von Baugebieten in Bad Saulgau kritisiert. Die Stadt hatte nach einer Änderung des Baugesetzbuches das Verfahren für einige neue Baugebiete auf den Weg gebracht. Dieses vom Gesetzgeber ermöglichte Verfahren setze ein falsches Zeichen, weil sie dem Flächenverbrauch im Außenbereich die Tür öffne, kritisiert der BUND. Städte sollten stattdessen die Entwicklung von Wohnraum im Innenbereich fördern. Stadtbaumeister Pascal Friedrich wehrt sich gegen den Vorwurf. Bad Saulgau habe bereits viel für die Innenentwicklung gemacht.
Die Änderung des Paragraphen 13b im Baugesetzbuch ermöglicht beschleunigte Verfahren zur Ausweisung von Baugebieten. Für die Stadtverwaltung eröffnete die neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit, Druck abzubauen. Bürgermeisterin Doris Schröter wusste von ihren alljährlichen Sommertouren durch die Ortschaften, dass dort der Wunsch nach Bauplätzen einen hohen Stellenwert einnimmt. Mit dem neuen Paragraphen bekam die Stadt die Möglichkeit, den Wünschen der Bürger entgegenzukommen. Sie ist allerdings zeitlich begrenzt.
Bis zum 31. Dezember 2019 können Gemeinderäte Aufstellungsbeschlüsse für Baugebiete nach dem beschleunigten Verfahren fassen. Auf eine vorgeschaltete Änderung des Flächennutzungsplans kann dabei verzichtet werden. Das spart Zeit.
Rat fasst Beschlüsse
Bad Saulgau nutzte die Chance. Noch im vergangenen Jahr brachte die Stadtverwaltung die Ausweisung von zehn neuen Bauflächen auf den Weg. Weitere zwei Verfahren folgten im laufenden Jahr. Flächen in Braunenweiler, Bogenweiler, Moosheim, Friedberg, Renhardsweiler, Bolstern, Tissen und drei Flächen in der Kernstadt sind als neue Baugebiete vorgesehen. Eine stolze Zahl, auch wenn nicht alle Gebiete der Prüfung standhalten werden und tatsächlich Baugebiet werden sollten. Der Gemeinderat fasste die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse.
Ulfried Miller kritisiert das Verhalten von Kommunen wie Bad Saulgau, auch wenn es juristisch nicht zu beanstanden ist. Dabei bezieht er sich in einem in der SZ-Ausgabe Ravensburg erschienenen Artikel auch namentlich auf Bad Saulgau. „Ich weiß, dass hier sehr viele Baugebiete nach dem neuen Paragraphen 13b ausgewiesen worden sind.“
Ihn stört die Richtung der neuen gesetzlichen Norm. „Es wird die Tür aufgemacht, um aus Siedlungsgründen Flächen in der Landschaft zu öffnen“, so der Regionalgeschäftsführer. Notwendig seien dagegen gesetzliche Regelungen, die eine Schaffung von Wohnraum im Inneren der Ortschaften erleichtern. Neuer Wohnraum in den Ortskernen, statt Flächenverbrauch in Außenbereichen.
„Wir haben schon viel an Verdichtung in den Innenbereichen gemacht“, sagt dazu Stadtbaumeister Pascal Friedrich. Projekte wie das Service- und Wohnprojekt Rosengarten bei der Volksbank oder das geplante Projekt auf dem Gelände des Kaufhauses Linder zeigten das. Sehr unterschiedlich seien dagegen die Möglichkeiten der Innenentwicklung in den Stadtteilen. In Ortschaften ohne Durchgangsstraße sei das einfacher. „In Bierstetten mit der Landesstraße ist das schwieriger als in Bogenweiler und in Lampertsweiler.“
Naturverträgliche Lösungen
Hauptkritikpunkt von Ulfried Miller an der neuen Regelung: Werden neue Baugebiete geschaffen, müssen die Kommunen für keine Ausgleichsmaßnahmen sorgen. Miller: „Das geht gar nicht, der Natur etwas wegzunehmen und ihr dafür nichts zurückzugeben.“Friedrich verweist auf das freiwillige Bemühen der Stadtverwaltung um naturverträgliche Lösungen. Bei der Ausweisung des Baugebiets Krumme Äcker vier etwa sei ein Bachlauf naturnah gestaltet worden. „Als Landeshauptstadt der Biodiversität brauchen wir dafür kein Korsett“, sagt Friedrich. Eine Verpflichtung zum Ausgleich nach einem Punktesystem gebe es nach der neuen Regelung nicht.
Die Naturschutzverbände wollen das beschleunigte Verfahren in der jetzigen Form möglichst stoppen. Sie haben Beschwerde vor der Kommission der Europäischen Union eingelegt, weil sie in der Regelung einen Verstoß gegen die Vorgaben der strategischen Umweltprüfung innerhalb der EU sehen.