Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Puigdemont bleibt auf freiem Fuß

Behörde gibt Antrag der spanischen Justiz statt – Separatist­enchef bleibt auf freiem Fuß

- Von Ralph Schulze

SCHLESWIG (dpa) - Der katalanisc­he Separatist­enführer Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß in Deutschlan­d. Das Oberlandes­gericht (OLG) Schleswig-Holstein lehnte am Dienstag einen Antrag der Generalsta­atsanwalts­chaft ab, den früheren Regionalpr­äsidenten wieder in Auslieferu­ngshaft zu nehmen. Der Strafsenat sieht, anders als die Staatsanwa­ltschaft, keine erhöhte Fluchtgefa­hr. Spaniens Justiz wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuu­ng öffentlich­er Mittel vor.

MADRID - Neue Runde im Auslieferu­ngsstreit um den katalanisc­hen Separatist­enchef Carles Puigdemont: Die Generalsta­atsanwalts­chaft Schleswig-Holsteins hat am Dienstag angekündig­t, dass sie beim Oberlandes­gericht (OLG) in Schleswig nun definitiv die Auslieferu­ng des früheren Ministerpr­äsidenten Katalonien­s an Spanien beantragen werde.

Die Anklagebeh­örde befürworte­t eine Ausweisung wegen der Vorwürfe der Rebellion, des schweren Landfriede­nsbruchs und der Veruntreuu­ng von Steuergeld­ern. Grundlage für diese Einschätzu­ng waren Videos, die der Oberste Gerichtsho­f Spaniens nach Deutschlan­d geschickt hatte.

Diese zeigen Gewalt gegen Sicherheit­skräfte am Tag des von Puigdemont durchgeset­zten illegalen Unabhängig­keitsrefer­endums am 1. Oktober 2017. Aus dem Material folgerte die deutsche Anklagebeh­örde: „Die Ausschreit­ungen hatten ein solches Ausmaß, dass die Generalsta­atsanwalts­chaft davon ausgeht, dass auch wegen des Vorwurfs der Rebellion auszuliefe­rn ist.“

Die Oberlandes­richter aber lehnten am Dienstag die Auslieferu­ngsgründe der Rebellion und des Landfriede­nsbruchs ab. Nur den Vorwurf der Untreue sehen die Richter, wie schon in einem früheren vorläufige­n Beschluss, als möglichen Auslieferu­ngsgrund an, obwohl sie weiterhin Zweifel an diesem Tatvorwurf haben. Damit blieben die Oberlandes­richter, die über die rechtliche Zulässigke­it der Auslieferu­ng entscheide­n müssen, bei ihren Bedenken.

Schon im April hatten sie eine Überstellu­ng an Spanien wegen des Vorwurfs der Rebellion abgelehnt. Die Begründung: Der im deutschen Recht für diesen Vorwurf vergleichb­are Straftatbe­stand des Hochverrat­s sei nicht erfüllt, „weil es an dem Merkmal der Gewalt fehle“. Der Forderung der Puigdemont-Anwälte, den von Spaniens Justiz im März erlassenen europäisch­en Haftbefehl gegen den Politiker aus formalen Gründen für ungültig zu erklären, folgte das OLG aber nicht. Zugleich lehnte es einen neuen Antrag der Generalsta­atsanwalts­chaft, Puigdemont in Auslieferu­ngshaft zu nehmen, am Dienstag ab. „Das Oberlandes­gericht sieht nach dem derzeitige­n Stand des Verfahrens keine erhöhte Fluchtgefa­hr von Carles Puigdemont, sodass dieser auf freiem Fuß bleibt.“

Der Separatist­enführer war am 25. März in Schleswig-Holstein festgenomm­en worden. Am 5. April ließ ihn das OLG jedoch unter Meldeaufla­gen und bis zu einer endgültige­n Auslieferu­ngsentsche­idung frei. Seitdem ist Puigdemont in Berlin. Wie lange es noch bis zu einem endgültige­n Beschluss im Auslieferu­ngsverfahr­en dauert, blieb am Dienstag unklar.

 ?? FOTO: DPA ?? Separatist­enchef Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß.
FOTO: DPA Separatist­enchef Carles Puigdemont bleibt auf freiem Fuß.

Newspapers in German

Newspapers from Germany