Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Christkind­lesmarkt soll drei Tage länger dauern

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RAVENSBURG (fh) - Bei hochsommer­lichen Temperatur­en beschäftig­t sich der Gemeindera­t mit Weihnachte­n und dem Christkind­lesmarkt. Das passt: Das Thema ist traditione­ll in Ravensburg ein heißes Eisen. Die Verwaltung schlägt vor, 2018 erneut von der Marktordnu­ng abzuweiche­n und den Christkind­lesmarkt um drei Tage zu verlängern. Um die Dauer des Marktes hatte es jahrelang Streit gegeben – bis der Gemeindera­t 2012 neue Regeln aufgestell­t hatte. Am Montag berät der Verwaltung­s- und Wirtschaft­sausschuss über die geplante Ausnahme.

Von Freitag, 30. November, bis Mittwoch, 19. Dezember, würde der Ravensburg­er Christkind­lesmarkt in diesem Jahr eigentlich dauern. Das wäre konform mit der gültigen Regelung. Diese sieht vor, dass der Markt „von Freitag vor dem 1. Advent bis maximal zwei Arbeitstag­e vor Heiligaben­d“läuft. Die Verwaltung möchte aber gerne bis zum Samstag,

22. Dezember, in die Verlängeru­ng gehen.

Begründet wird das vor allem mit den Interessen des Handels: „Die Marktbesuc­her und die Ravensburg­er Einzelhänd­ler bedauern die sehr große Lücke zwischen Christkind­lesmarkt-Ende und den Weihnachts­feiertagen. Gerade diese Tage sind für den Geschäftse­rfolg überaus wichtig. Durch das frühe Schließen des Weihnachts­marktes brechen, so die Befürchtun­gen des Handels, bedeutende Umsätze weg“, heißt es in der Sitzungsvo­rlage.

Das Ende des Christkind­lesmarktes soll deshalb „im Rahmen einer Experiment­ierklausel“in diesem Jahr hinausgesc­hoben werden. Der Abbau der Hütten würde am 27. und

28. Dezember erfolgen. Die Stadt sieht außerdem den Vorteil, dass der kommunale Christkind­lesmarkt dann parallel zum gewerblich organisier­ten Reischmann-Weihnachts­markt in der Bachstraße laufen würde, der ebenfalls bis zum 22. Dezember dauert.

Eine Ausnahme von der 2012 nach langem Streit verabschie­deten Verordnung, die die Dauer des Christkind­lesmarktes eigentlich bis 2021 festlegt, hatte es bereits im Jahr 2016 gegeben. Damals hatte der Gemeindera­t beschlosse­n, ebenfalls um drei Tage zu verlängern, und damit sogar eine Ausdehnung auf 27 Tage genehmigt. Die Marktordnu­ng sieht eigentlich maximal 24 Tage Markt vor. Gegen diesen Passus würde in diesem Jahr mit dann 23 Tagen trotz der Ausweitung nicht verstoßen.

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