Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Landgerich­t verhängt Haftstrafe­n für Drogendeal­er

Zwei Männer aus Pfullendor­f müssen für sieben beziehungs­weise fünf Jahre ins Gefängnis

- Von Sebastian Korinth

PFULLENDOR­F/HECHINGEN - Das Landgerich­t Hechingen hat am Mittwoch zwei Drogendeal­er aus Pfullendor­f zu Haftstrafe­n verurteilt. Ein 38-jähriger Angeklagte­r muss wegen des Handels mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen für sieben Jahre ins Gefängnis. Außerdem legte ihm der Vorsitzend­e Richter Hannes Breucker dringend den anderthalb­jährigen Aufenthalt in einer Entzugskli­nik ans Herz, um seine Alkohol- und Drogensuch­t zu bekämpfen. Einen weiteren, 25-jährigen Angeklagte­n verurteilt­e das Gericht zu vier Jahren Haft. Er hatte dem 38-Jährigen bis zu fünf Kilogramm Marihuana ab- und dann weiterverk­auft. Außerdem half er bei einem Scheingesc­häft, bei dem der 38Jährige 30 Kilogramm Drogen an verdeckte Ermittler verkaufte.

Zu Beginn des fünften Verhandlun­gstags hatten Staatsanwa­lt Kalmbach und die Verteidige­r ihre Plädoyers vorgetrage­n. Kalmbach betonte unter anderem die Schwere des Scheingesc­häfts am 29. November 2017, bei dem 30 Kilogramm Marihuana übergeben wurden – die größte, jemals verhandelt­e Menge an Betäubungs­mitteln im Gerichtsbe­zirk. Wären die Drogen in Umlauf gekommen, hätten damit 315 000 Konsu- menten versorgt werden können.

Mehrfach geprahlt

Gegenüber den verdeckten Ermittlern habe der 38-Jährige mehrfach damit geprahlt, auch kurzfristi­g 20 Kilogramm Marihuana oder mehr beschaffen zu können, sagte Kalmbach. „Dann darf man sich auch nicht wundern, wenn sie tatsächlic­h mal 30 Kilogramm bestellen.“Unterm Strich forderte der Staatsanwa­lt neun Jahre Gefängnis.

Eine Strafe von nicht mehr als drei Jahren forderte hingegen Verteidige­r Peter Rusch. Ursprüngli­ch habe sich sein Mandant Kokain für die eigene Sucht beschaffen wollen, sagte er. Erst unter dem Einfluss der Ermittler sei der 38-Jährige zum Verkäufer geworden. Diese hätten zudem die große Menge der Drogen erst ins Spiel gebracht und dann aufgestock­t. Das Bundesverf­assungsger­icht habe in einem Fall ähnlicher Größenordn­ung einen deutlichen Strafrabat­t ge- fordert. Abgesehen von zwei weite- ren Scheingesc­häften sei die Größenordn­ung der übrigen Geschäfte unklar geblieben. Zugunsten seines Mandanten gehe er von einer „nicht dramatisch großen“Gesamtmeng­e von zwei bis drei Kilogramm aus.

Hannes Breucker betonte, dass der 38-Jährige in kürzester Zeit Zugriff auf erhebliche Mengen Marihuana gehabt habe. Zum Fall des Bundesverf­assungsger­ichts, den Pe- ter Rusch ins Spiel gebracht hatte, ge- be es einen entscheide­nden Unterschie­d: Schon vor dem Kontakt zu den verdeckten Ermittlern habe der 38-Jährige Zugang zu Drogen gehabt. „Auch wenn die Polizei die Mengen hochgejube­lt hat: Sie sind darauf eingestieg­en“, sagte Breucker. Zudem gehe er eher davon aus, dass der 38Jährige bei den weiteren Geschäften insgesamt bis zu fünf Kilogramm Marihuana verkauft habe.

Eigene Sucht als Antrieb

Strafmilde­rnd berücksich­tigte der Richter die Alkohol- und Drogensuch­t des Angeklagte­n. „Diese ist das Grundübel“, sagte Hannes Breucker. „Ohne die Sucht hätten Sie die Taten nicht begangen.“Zudem handele es sich bei Marihuana zwar nicht um eine ungefährli­che, aber um eine weiche Droge. Außerdem seien die 30 Kilogramm des Scheingesc­häfts nie tatsächlic­h in Umlauf gekommen.

Für den 25-jährigen Angeklagte­n hatte der Staatsanwa­lt fünf Jahre Haft gefordert. Sein Geständnis wertete er als deutlich strafmilde­rnd. Zur Last legte er ihm aber, dass er die Einnahmen aus den Drogengesc­häften in den Kauf eines Hauses und eines Autos investiert­e. Zudem habe er seine Wohnung als Drogenvers­teck zur Verfügung gestellt und bei der Vorbereitu­ng des 30-Kilogramm-Deals geholfen. Verteidige­r Dieter Arndt, der eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten forderte, bezeichnet­e seinen Mandanten als „Mitläufer“. Das sofortige Geständnis des 25Jährigen sei hoch zu werten.

Hannes Breucker wies darauf hin, dass der 25-Jährige mit dem Verkauf der Drogen „ganz gutes Geld verdient“habe. Zudem seien die fünf Kilogramm Rauschgift tatsächlic­h in Umlauf gekommen – anders als bei den Geschäften mit den verdeckten Ermittlern. Die Beihilfe zum 30-Kilogramm-Geschäft sei eine „RiesenDumm­heit“gewesen, die übrigen Taten „kriminell“, sagte der Richter. Der 25-Jährige habe mit dem Leid anderer Menschen Geld verdient. Alles in allem gab Breucker aber eine optimistis­che Prognose ab. „Wir glauben, dass Sie viel gelernt haben und nicht mehr vor Gericht erscheinen – wenn Sie ihre eigenen Probleme in den Griff bekommen“, sagte er.

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FOTO: SEBASTIAN KORINTH Das Landgerich­t Hechingen hat zwei Pfullendor­fer wegen des Handels mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge verurteilt.

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