Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Bewährungsstrafe für Drogenkurier
Ein 48-jähriger Angeklagter aus Engen, der als Drogenkurier in das 30-Kilogramm-Geschäft verwickelt war, kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Wegen der Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge muss der Mann zudem 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Der 48-Jährige habe aus falscher Solidarität gehandelt, sagte Richter Hannes Breucker. Zuvor hatte Staatsanwalt Kalmbach drei Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte habe nicht von Anfang an gewusst, worum es bei dem Drogengeschäft tatsächlich ging. Zudem habe er das Geschäft weder eingefädelt noch Profit daraus gezogen. Wegen der großen Menge sei eine Bewährungsstrafe aber nicht mehr vermittelbar, sagte Kalmbach. Er kaufe dem 48-Jährigen auch nicht ab, dass dieser bis zuletzt davon ausgegangen sei, Kaffee zu transportieren. Verteidiger Marcus Ehm hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert. „Auch wenn sich der Zeitpunkt nicht mehr rekonstruieren lässt: Irgendwann hat mein Mandant bei der Sache ein schlechtes Gefühl bekommen“, sagte er. Allerdings habe der 48Jährige das Tatgeschehen nie in der Hand gehabt. Stattdessen habe er dem 38-jährigen Angeklagten, der damals keinen Führerschein besaß, einen Gefallen tun wollen. Seine Hilfsbereitschaft sei ihm dann aber zum Verhängnis geworden – zu einem Zeitpunkt, an dem es zum Aussteigen zu spät war. (SeK)