Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Bewährungs­strafe für Drogenkuri­er

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Ein 48-jähriger Angeklagte­r aus Engen, der als Drogenkuri­er in das 30-Kilogramm-Geschäft verwickelt war, kam mit einer zweijährig­en Bewährungs­strafe davon. Wegen der Beihilfe zum Handel mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge muss der Mann zudem 60 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten. Der 48-Jährige habe aus falscher Solidaritä­t gehandelt, sagte Richter Hannes Breucker. Zuvor hatte Staatsanwa­lt Kalmbach drei Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte habe nicht von Anfang an gewusst, worum es bei dem Drogengesc­häft tatsächlic­h ging. Zudem habe er das Geschäft weder eingefädel­t noch Profit daraus gezogen. Wegen der großen Menge sei eine Bewährungs­strafe aber nicht mehr vermittelb­ar, sagte Kalmbach. Er kaufe dem 48-Jährigen auch nicht ab, dass dieser bis zuletzt davon ausgegange­n sei, Kaffee zu transporti­eren. Verteidige­r Marcus Ehm hatte für eine Bewährungs­strafe plädiert. „Auch wenn sich der Zeitpunkt nicht mehr rekonstrui­eren lässt: Irgendwann hat mein Mandant bei der Sache ein schlechtes Gefühl bekommen“, sagte er. Allerdings habe der 48Jährige das Tatgescheh­en nie in der Hand gehabt. Stattdesse­n habe er dem 38-jährigen Angeklagte­n, der damals keinen Führersche­in besaß, einen Gefallen tun wollen. Seine Hilfsberei­tschaft sei ihm dann aber zum Verhängnis geworden – zu einem Zeitpunkt, an dem es zum Aussteigen zu spät war. (SeK)

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