Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Verwaltungsgerichtshof ist nun am Zug
Verein Zukunft Natur hofft weiterhin auf Baustopp der Windkraftanlagen.
RENHARDSWEILER - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entscheidet in nächster Instanz darüber, ob die Firma Uhl Windkraft aus Ellwangen ihre drei geplanten Windkraftanlagen auf dem Schellenberg bei Steinbronnen bauen darf. Uhl legte Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen ein, das im September 2017 dem Eilantrag eines Anwohners stattgegeben und somit den Bau vorerst gestoppt hatte. Der Vorstand des Vereins Zukunft Natur informierte seine Mitglieder in der Hauptversammlung am vergangenen Dienstag im Dorfgemeinschaftshaus Renhardsweiler über mögliche weitere Szenarien.
„Es ist ein wie ein Ping-PongSpiel“, sagte Ute Wrobleski, Vorsitzende des Vereins Zukunft Natur, als sie die Geschehnisse der vergangenen Monate zusammenfasste. Nach der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts reichte die Firma Uhl eine Beschwerde ein. Ein Mitglied des Vereins Zukunft Natur hatte zuvor Widerspruch eingelegt und vor Gericht Recht bekommen. Sein Haus steht etwas mehr als 700 Meter von der nächstgelegenen Windkraftanlage entfernt. Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil unter anderem damit, dass ein Verstoß gegen das Tötungsverbot wegen der Rotmilane nicht ausgeschlossen werden könne und außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich sei.
Dauerthema Rotmilan
Der Anwalt des Anwohners begründete den Widerspruch mit dem Argument, dass der Antragsteller aller Voraussicht nach durch unzulässige, erhöhte Lärmbeeinträchtigungen wegen des Betriebs der Windkraftanlage in seinen Rechten beeinträchtigt werde. Die Firma Uhl hingegen sei der Ansicht, dass das Projekt alle rechtlichen Vorgaben erfülle und damit realisiert werden könne. Seither folgte ein Rechtsstreit beider Parteien – mit Stellungnahmen und Gutachten. Die Firma Uhl bleibt vor allem bei ihrer Einschätzung, dass das Rotmilan-Dichtezentrum kein Schutzkriterium und der Antragsteller in seinen Rechten nicht verletzt sei. Und genau in diesem Punkt sieht der Verein Zukunft Natur seine Erfolgsaussichten. „Die Windkraftanlagen sollen in einem Dichtezentrum des Rotmilans errichtet werden“, sagte Alexander Hübschmann, Schriftführer des Vereins schon, als der Gemeinderat Bad Saulgau Ende Dezember 2016 das gemeindliche Einvernehmen erteilt hatte und die Firma Uhl im Januar 2017 mit der Rodung der etwa 29 Hektar großen Waldfläche begann – bis das Verwaltungsgericht Sigmaringen anders urteile als von Uhl erhofft.
Das letzte von der Firma Uhl in Auftrag gegebene Gutachten war ein neues Schallgutachten – erstellt vom Tüv Süd. „Das Gutachten ist fehlerhaft, weil es die Höhenunterschiede auf dem Schellenberg nicht berücksichtigt und auf einer Nabenhöhe von 116 Meter basiert“, sagte Wrobleski bei der Hauptversammlung. Die drei Windkraftanlagen haben aber jeweils eine Nabenhöhe von 149 Meter. Es folgte ein Gegengutachten des Vereins, der sich über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert, um die Gutachten und naturschutzfachliche Beratung finanzieren zu können. Die Akten liegen nun beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen bestätigt oder aufhebt. „Das kann aber bis zu zwei Jahren dauern, bis das Urteil gefällt wird“, sagte der stellvertretende Vorsitzende Johannes Zeller.
Immer mehr Aufhebungen
Aber selbst, wenn der Verwaltungsgerichtshof den Bau der Windkraftanlagen nicht zulässt, rechnet der Verein mit der Klage der Firma, die in letzter Instanz ein Hauptverfahren zur Folge haben könnte – erneut vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. „Wir hoffen in diesem Fall, dass das Verwaltungsgericht bei seiner Position bleibt“, ergänzte Zeller. Sollte der Verwaltungsgerichtshof den Bau für zulässig erklären, könnte der betroffene Antragsteller dagegen klagen. Die Mitglieder blicken nun gespannt darauf, was in Mannheim passiert. Dem Vorstand kommt es nicht ungelegen, wenn das Urteil eine Zeitlang auf sich warten lässt. „Landesweit gibt es immer mehr Aufhebungen von Windkraftanlagen wegen des Artenschutzes“, so Zeller.