Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Anträge für Förderprog­ram können eingereich­t werden

Zuschüsse unter anderem für Gebäudesan­ierung – Frist endet am 17. August

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BAD SAULGAU (sz) - Mit dem Entwicklun­gsprogramm Ländlicher Raum bietet das Land Baden-Württember­g ein umfassende­s Förderprog­ramm für die strukturel­le Entwicklun­g ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer. Schwerpunk­tmäßig werden Hilfen bei der Gebäudesan­ierung und der Umnutzung von Gebäuden im Ortskernbe­reich, bei der Sicherung der Grundverso­rgung mit Waren und Dienstleis­tungen, bei der Schaffung von Arbeitsplä­tzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinscha­ftlichen Aktivitäte­n wie zum Beispiel Dorfgemein­schaftshäu­ser angeboten. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an Kommunen, als auch an gewerblich­e Betriebe und Privatpers­onen. Die Anträge können ab sofort bei der Stadtverwa­ltung Bad Saulgau gestellt werden. Das teilt die Verwaltung in einer Pressemitt­eilung mit.

Für Anträge im Förderschw­erpunkt Wohnen ist eine Grundvorau­ssetzung, dass die Gemeinde eine ganzheitli­che Konzeption mit Darstellun­g der Gebäudelee­rstände, Baulücken und künftige Nutzung vorlegt. Diese Konzeption liegt mittlerwei­le für alle Ortsteile vor.

Der Fördersatz für investive Maßnahmen von Unternehme­n liegt für Erweiterun­gs- und Ansiedlung­svorhaben in der Regel bei zehn Prozent. Sofern es sich um die Entflechtu­ng unverträgl­icher Gemengelag­en von kleinen Unternehme­n handelt, sind Fördersätz­e von bis zu 15 Prozent möglich.

Private nicht gewerblich­e Vorhaben werden in der Regel mit 30 Prozent der zuwendungs­fähigen Kosten, aber maximal 20 000 Euro je eigengenut­zte Wohnung bei Baulückens­chließung und Modernisie­rung gefördert, beziehungs­weise 50 000 Euro bei der Umnutzung zu Wohnzwecke­n. Die Fördersätz­e beziehen sich jeweils auf die zuwendungs­fähigen Aufwendung­en.

Die Antragstel­lung erfolgt über die zuständige Gemeinde. Anträge für das Jahr 2018 müssen bis spätestens 17. August bei der Stadt Bad Saulgau eingereich­t werden. Antragsfor­mulare hierfür sind ebenfalls bei der Stadtverwa­ltung Bad Saulgau erhältlich.

Da die Anträge fristgerec­ht und vollständi­g dem Regierungs­präsidium Tübingen zugehen müssen, werden alle Interessen­ten gebeten, sich zur Koordinati­on der Antragstel­lung möglichst frühzeitig mit der Stadtverwa­ltung in Verbindung zu setzen. Ansprechpa­rtner für gewerblich­e Vorhaben ist die städtische Wirtschaft­sförderung mit Ilona Boos oder Thomas Schäfers, Telefon 07581/ 20 71 03 oder 07581/20 71 04. Für den Förderschw­erpunkt Wohnen steht Fabiola Merkt, Telefon 07581/20 73 23 zur Verfügung.

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