Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Anträge für Förderprogram können eingereicht werden
Zuschüsse unter anderem für Gebäudesanierung – Frist endet am 17. August
BAD SAULGAU (sz) - Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderprogramm für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer. Schwerpunktmäßig werden Hilfen bei der Gebäudesanierung und der Umnutzung von Gebäuden im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten wie zum Beispiel Dorfgemeinschaftshäuser angeboten. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen. Die Anträge können ab sofort bei der Stadtverwaltung Bad Saulgau gestellt werden. Das teilt die Verwaltung in einer Pressemitteilung mit.
Für Anträge im Förderschwerpunkt Wohnen ist eine Grundvoraussetzung, dass die Gemeinde eine ganzheitliche Konzeption mit Darstellung der Gebäudeleerstände, Baulücken und künftige Nutzung vorlegt. Diese Konzeption liegt mittlerweile für alle Ortsteile vor.
Der Fördersatz für investive Maßnahmen von Unternehmen liegt für Erweiterungs- und Ansiedlungsvorhaben in der Regel bei zehn Prozent. Sofern es sich um die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen von kleinen Unternehmen handelt, sind Fördersätze von bis zu 15 Prozent möglich.
Private nicht gewerbliche Vorhaben werden in der Regel mit 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, aber maximal 20 000 Euro je eigengenutzte Wohnung bei Baulückenschließung und Modernisierung gefördert, beziehungsweise 50 000 Euro bei der Umnutzung zu Wohnzwecken. Die Fördersätze beziehen sich jeweils auf die zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Gemeinde. Anträge für das Jahr 2018 müssen bis spätestens 17. August bei der Stadt Bad Saulgau eingereicht werden. Antragsformulare hierfür sind ebenfalls bei der Stadtverwaltung Bad Saulgau erhältlich.
Da die Anträge fristgerecht und vollständig dem Regierungspräsidium Tübingen zugehen müssen, werden alle Interessenten gebeten, sich zur Koordination der Antragstellung möglichst frühzeitig mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner für gewerbliche Vorhaben ist die städtische Wirtschaftsförderung mit Ilona Boos oder Thomas Schäfers, Telefon 07581/ 20 71 03 oder 07581/20 71 04. Für den Förderschwerpunkt Wohnen steht Fabiola Merkt, Telefon 07581/20 73 23 zur Verfügung.