Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Rechtzeitig vorsorgen ist wichtig
Der Tod von Familienmitgliedern und Angehörigen ist ein belastendes Ereignis. Denn in Zeiten der Trauer müssen Angehörige sich zusätzlich um die Organisation von Bestattung und Trauerfeier kümmern.
REGION (red) - Geht es um die Bestattungskosten, offenbaren sich Angehörigen nicht selten weit verbreitete Irrtümer. Fachleute raten: „Jeder Mensch tut gut daran, seine Angehörigen vor unerwarteten finanziellen Belastungen zu schützen und ihnen den notwendigen Freiraum für den Trauerprozess zu schaffen.“
Eine Bestattung kostet heute 5000 bis 6000 Euro für Grabstätte, Grabstein, Blumenschmuck und Trauerfeier. Diese Kosten übernehmen entgegen der Annahme vieler Menschen keine Krankenkassen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach der Reform von 2004 ihre bis dahin geltenden Regelungen zur Zahlung von Sterbegeld ersatzlos gestrichen. Auch die privaten Krankenkassen übernehmen keine Kosten. Einem großen Irrtum unterliegen viele, wenn es um die Übernahme der Bestattungskosten durch Angehörige geht. „Wer denkt, dass die Ausschlagung des Erbes von der Kostenübernahme befreit, sieht sich getäuscht“, heißt es aus Fachkreisen. Die Bestattung ist vom Erbrecht unabhängig. Es greift die sogenannte „Totenfürsorgepflicht“. Eine Befreiung erfolgt nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn Angehörige nachweislich durch den Verstorbenen misshandelt wurden.
Auch die Annahme, der Staat komme für die Bestattungskosten auf, trifft nur bedingt zu. Erst wenn Angehörige belegen können, dass sie selbst nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, hilft das Sozialamt.
Die Bestattungsinstitute beraten gerne zu allen Fragen rund um das Begräbnis, und sie übernehmen auch meist die komplette Organisation und alles, was Ämter und Behörden betrifft. Und sie sind in vielen Fällen ein wertvoller Gesprächspartner bei der Trauerarbeit. Wer über den Tod hinaus selbstbestimmt handeln möchte, kann mit einer sogenannten TrauerfallVorsorge finanziell und organisatorisch für die eigene Bestattung vorsorgen. Diese Maßnahme entlastet auch die Angehörigen.
Im Vorsorgevertrag kann alles geregelt werden, was die Gestaltung und die Pflege des Grabes betrifft. Das bezahlte Geld kommt auf ein Treuhandkonto und wird dort sicher verwahrt, bis der Todesfall eintritt. Zudem gibt das Internet Auskunft über zu informierende Behörden oder benötigte Dokumente im Todesfall.
Ein Testament als Vorsorge, hilft den Hinterbliebenen.