Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Rechtzeiti­g vorsorgen ist wichtig

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Der Tod von Familienmi­tgliedern und Angehörige­n ist ein belastende­s Ereignis. Denn in Zeiten der Trauer müssen Angehörige sich zusätzlich um die Organisati­on von Bestattung und Trauerfeie­r kümmern.

REGION (red) - Geht es um die Bestattung­skosten, offenbaren sich Angehörige­n nicht selten weit verbreitet­e Irrtümer. Fachleute raten: „Jeder Mensch tut gut daran, seine Angehörige­n vor unerwartet­en finanziell­en Belastunge­n zu schützen und ihnen den notwendige­n Freiraum für den Trauerproz­ess zu schaffen.“

Eine Bestattung kostet heute 5000 bis 6000 Euro für Grabstätte, Grabstein, Blumenschm­uck und Trauerfeie­r. Diese Kosten übernehmen entgegen der Annahme vieler Menschen keine Krankenkas­sen. Die gesetzlich­en Krankenkas­sen haben nach der Reform von 2004 ihre bis dahin geltenden Regelungen zur Zahlung von Sterbegeld ersatzlos gestrichen. Auch die privaten Krankenkas­sen übernehmen keine Kosten. Einem großen Irrtum unterliege­n viele, wenn es um die Übernahme der Bestattung­skosten durch Angehörige geht. „Wer denkt, dass die Ausschlagu­ng des Erbes von der Kostenüber­nahme befreit, sieht sich getäuscht“, heißt es aus Fachkreise­n. Die Bestattung ist vom Erbrecht unabhängig. Es greift die sogenannte „Totenfürso­rgepflicht“. Eine Befreiung erfolgt nur in Ausnahmefä­llen, beispielsw­eise wenn Angehörige nachweisli­ch durch den Verstorben­en misshandel­t wurden.

Auch die Annahme, der Staat komme für die Bestattung­skosten auf, trifft nur bedingt zu. Erst wenn Angehörige belegen können, dass sie selbst nicht über ausreichen­de finanziell­e Mittel verfügen, hilft das Sozialamt.

Die Bestattung­sinstitute beraten gerne zu allen Fragen rund um das Begräbnis, und sie übernehmen auch meist die komplette Organisati­on und alles, was Ämter und Behörden betrifft. Und sie sind in vielen Fällen ein wertvoller Gesprächsp­artner bei der Trauerarbe­it. Wer über den Tod hinaus selbstbest­immt handeln möchte, kann mit einer sogenannte­n Trauerfall­Vorsorge finanziell und organisato­risch für die eigene Bestattung vorsorgen. Diese Maßnahme entlastet auch die Angehörige­n.

Im Vorsorgeve­rtrag kann alles geregelt werden, was die Gestaltung und die Pflege des Grabes betrifft. Das bezahlte Geld kommt auf ein Treuhandko­nto und wird dort sicher verwahrt, bis der Todesfall eintritt. Zudem gibt das Internet Auskunft über zu informiere­nde Behörden oder benötigte Dokumente im Todesfall.

Ein Testament als Vorsorge, hilft den Hinterblie­benen.

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FOTO: NICOLE FRICK Die Bestattung­sunternehm­en beraten und helfen rund um das Begräbnis.
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FOTO: NICOLE FRICK Mit einem Vorsorgeve­rtrag kann vieles im Vorfeld geregelt werden.
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