Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Neue Software: Bürgerbüro muss eine Woche schließen

Stadt empfiehlt rechtzeiti­ge Antragstel­lung für Pässe

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BAD SAULGAU (sz) - Weil die Software auf eine neue Programmve­rsion umgestellt wird, bleibt das Meldeamt der Stadt Bad Saulgau von Donnerstag, 20. September, ab Mittag bis einschließ­lich Mittwoch, 26. September, komplett für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n. Auch eine Sachbearbe­itung kann in dieser Zeit nicht erfolgen. Besonders, wer einen Personalau­sweis oder einen Reisepass benötigt, sollte sich deshalb rechtzeiti­g um die neuen Dokumente bemühen. Denn nicht nur die Beantragun­g, auch eine Abholung der Dokumente ist im genannten Zeitraum nicht möglich.

Wie auch andere Städte erhält Bad Saulgau für das Meldeprogr­amm eine vollständi­g neue Programmve­rsion. Das Update und die verbundene­n Umstellung­en inklusive der Schulung der Mitarbeite­r benötigen mehrere Tage. „Während des laufenden Betriebes ist das nicht möglich“, sagt Fachbereic­hsleiterin Ilona Boos. Zu umfangreic­h sind die Änderungen. Das Bürgerbüro hat während der Umstellung vollständi­g für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n. Auch telefonisc­he Anfragen und EMails können nicht bearbeitet werden, ebenso wenig sind automatisi­erte Datenabfra­gen möglich.

Betroffen sind sämtliche Dienstleis­tungen, beispielsw­eise die An-, Ab- und Ummeldunge­n von Wohnsitzen und Betrieben, Auskünfte, das Fundamt und vor allem das Pass- und Ausweiswes­en. Vor allem diejenigen, die einen Personalau­sweis oder Reisepass benötigen, sollten das so schnell wie möglich in die Wege leiten. Denn nicht nur die Schließzei­t selbst, sondern auch der notwendige Vorlauf für die Herstellun­g der Dokumente muss beachtet werden. Die Ausweise und Pässe werden nämlich in der Bundesdruc­kerei hergestell­t.

„Ab dem Zeitpunkt der Antragstel­lung braucht das meist drei Wochen, manchmal aber auch ein paar Tage länger“, sagt Bürgerbüro­leiterin Antonie Niederer. Erst dann können die Dokumente im Bürgerbüro abgeholt werden – normalerwe­ise. Weil aber auch die Abholung während der Schließzei­t nicht möglich ist, empfiehlt die Stadtverwa­ltung, die Anträge bis spätestens Freitag, 20. August, zu stellen – damit der Urlaub nicht im Zweifelsfa­ll wegen eines nicht vorhandene­n Ausweisdok­uments abgesagt werden muss.

Weitere Informatio­nen gibt es bei der Stadt Bad Saulgau, Telefon: 07581/20 71 85, 20 71 86 und 20 71 88, E-Mail: einwohnerm­eldeamt@ bad-saulgau.de

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