Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Rückholakt­ion

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) will einen unrechtmäß­ig abgeschobe­nen Asylbewerb­er aus Afghanista­n nach Deutschlan­d zurückhole­n. Nach Innenminis­ter Horst Seehofer (CSU) räumte auch die Behörde „Verfahrens­fehler“ein. Bei dem 20jährigen Afghanen aus Neubranden­burg handelt es sich laut NDR um einen jener 69 Menschen, die am 3. Juli nach Kabul geflogen worden waren. Man werde „die für eine Rückholung notwendige­n Schritte zeitnah durchführe­n“, erklärte das Bamf. Bei dem nach Tunesien abgeschobe­nen Islamisten Sami A. will die zuständige Stadt Bochum eine Rückkehr dagegen verhindern. Die Stadt legte Beschwerde beim Oberverwal­tungsgeric­ht Münster gegen die Eilentsche­idung des Verwaltung­sgerichts Gelsenkirc­hen ein, wonach die Abschiebun­g rückgängig gemacht werden muss. Seehofer will eine stärkere Zuständigk­eit des Bundes in solchen Fällen prüfen. „Wir werden das mit den Bundesländ­ern besprechen, ob der Bund für Gefährder in der Abschiebun­g zuständig sein kann“, sagte Seehofer. (dpa)

einen „Angriff auf das Recht auf Asyl“. Die grün-schwarze Landesregi­erung in Baden-Württember­g hatte allerdings 2016 in ihrem Koalitions­vertrag festgehalt­en, dass man im Bundesrat der Ausweitung der sicheren Herkunftss­taaten auf Algerien, Tunesien und Marokko zustimmen werde, sofern verfassung­srechtlich­e Voraussetz­ungen erfüllt seien.

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