Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Rückholaktion
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) will einen unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan nach Deutschland zurückholen. Nach Innenminister Horst Seehofer (CSU) räumte auch die Behörde „Verfahrensfehler“ein. Bei dem 20jährigen Afghanen aus Neubrandenburg handelt es sich laut NDR um einen jener 69 Menschen, die am 3. Juli nach Kabul geflogen worden waren. Man werde „die für eine Rückholung notwendigen Schritte zeitnah durchführen“, erklärte das Bamf. Bei dem nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. will die zuständige Stadt Bochum eine Rückkehr dagegen verhindern. Die Stadt legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ein, wonach die Abschiebung rückgängig gemacht werden muss. Seehofer will eine stärkere Zuständigkeit des Bundes in solchen Fällen prüfen. „Wir werden das mit den Bundesländern besprechen, ob der Bund für Gefährder in der Abschiebung zuständig sein kann“, sagte Seehofer. (dpa)
einen „Angriff auf das Recht auf Asyl“. Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hatte allerdings 2016 in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass man im Bundesrat der Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten auf Algerien, Tunesien und Marokko zustimmen werde, sofern verfassungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt seien.