Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Gesetz soll Arztbesuche einfacher machen
Gesundheitsminister Spahn will, dass Patienten schneller Termine bekommen – Wichtigste Fakten im Überblick
BERLIN - Schnellere Terminvergaben, offene Sprechstunden: Gesetzlich Versicherte sollen nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schneller einen Arzt aufsuchen können. Dafür plant der CDU-Politiker höhere Vergütungen für Mediziner – und eine bundesweite Notdienstnummer. Die Fakten zum Entwurf des neuen Terminserviceund Versorgungsgesetzes:
Mehr Sprechstunden: Niedergelassene Kassenärzte sollen künftig mindestens 25 Sprechstunden pro Woche anbieten – statt wie bisher nur 20. Hausbesuche werden hierbei angerechnet. Zudem werden Mediziner der unmittelbaren wohnortnahen Versorgung verpflichtet, mindestens fünf offene Sprechstunden wöchentlich anzubieten. Patienten können so ohne vorherige Terminvereinbarung bei Haus-, Kinder-, Augen-, Frauen- und HNO-Ärzten Einlass finden. Die Überwachung der Vorgaben obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), die künftig auch im Internet über die Sprechstundenzeiten informiert.
Höhere Honorare: Wenn Ärzte die Versorgung verbessern und die Wartezeiten für Patienten verkürzen, „sollen sie dafür auch höher und außerhalb des Budgets vergütet werden“, verspricht Bundesgesundheitsminister Spahn. Mehr Geld plant er konkret für Leistungen während der offenen Sprechstunden, für Hausbesuche, die Aufnahme neuer Patienten oder die Behandlung von Akut- oder Notfällen während der Sprechstunde. Belohnt werden niedergelassene Ärzte auch, wenn sie ihren Patienten helfen, einen Facharzt-Termin zu finden.
Versorgung auf dem Land: Um die Terminvergabe auch in strukturschwachen Gebieten zu beschleunigen, sollen regionale Zuschläge Landärzte anlocken. Geplant sind auch Investitionshilfen, wenn etwa jüngere Kollegen Praxen von Ärzten übernehmen, die in Rente gehen. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Kassenärztliche Vereinigung zudem, in unterversorgten Gebieten neue Angebote zu schaffen, etwa mit Patientenbussen, mobilen Praxen oder digitalen Sprechstunden.
Bundesweite Notdienstnummer 116117: Patienten mit akuten Beschwerden sollen sich künftig per Telefon zum richtigen Arzt oder in die Klinik leiten lassen. Die bisherigen Terminservice-Stellen zur Vermittlung werden in Zentren für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt. „Bundesweit werden sie künftig unter 116117 zu erreichen sein – rund um die Uhr und sieben Tage die Woche, telefonisch und online“, erklärte Spahn. Auch Patienten, die bislang keinen dauerhaften Haus- oder Kinderarzt haben, unterstützt die Hotline bei der Suche. In das System sollen langfristig auch die Notfallleitstellen (Rufnummer 112) integriert werden. Nach den Plänen des Ministeriums können Patienten Termine künftig auch online oder per App vereinbaren.
Elektronische Patientenakte: Ab spätestens 2021 müssen Krankenkassen den Versicherten eine elektronische Patientenakte bereitstellen. Die Daten sollen mobil über Smartphone oder Tablet erreichbar sein. Bedenken beim Datenschutz meldete der Ärzteverband Marburger Bund an. Eine Weitergabe von Patientendaten an Krankenkassen oder gar kommerzielle Anbieter müsse ausgeschlossen sein, sagte Bundesvorstandsmitglied Peter Bobbert.
Kosten: Für die höheren Ärztehonorare rechnet Spahn mit zusätzlichen Aufwendungen von 500 bis 600 Millionen Euro jährlich. Die Ausgaben sollen die Krankenversicherungen über ihre Rücklagen refinanzieren, die im vergangenen Jahr 19,1 Milliarden Euro betrugen.
Mehr Leistungen für Versicherte: Der Festzuschuss der Krankenkassen zum künstlichen Zahnersatz steigt ab 2021 von 50 auf 60 Prozent. Die Kosten belaufen sich auf ebenfalls 500 bis 600 Millionen Euro jährlich. In den Leistungskatalog der Kassen fallen auch Präventionsmittel für Versicherte mit erhöhtem HIV-Risiko und künstliche Befruchtungen nach Krebserkrankungen.
Kassenbeiträge: Die Gesetzlichen Krankenkassen fordern, die höheren Arzthonorare nicht den Beitragszahlern in Rechnung zu stellen. Bereits jetzt erhalte eine Arztpraxis im Durchschnitt 380 000 Euro jährlich aus den Kassen, für SamstagsSprechstunden gebe es zusätzlich 11 Euro pro Patient. Bislang sind steigende Beiträge allerdings nur in den Pflegekassen vorgesehen. Ab 1. Januar 2019 erhöhen sich die Sätze um 0,5 Prozent.
Der Weg zum Gesetz: Der Referentenentwurf für das Terminserviceund Versorgungsgesetz soll am Dienstag ins Kabinett eingebracht werden. Anschließend muss er durch Bundestag und Bundesrat. Die Änderungen treten frühestens ab 1. April 2019 in Kraft.