Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Nutzungsgebühren gelten ab 1. Oktober
Gemeinderat folgt Antrag von Helga Brey – Satzung betrifft alle Vereine und Gruppen
BAD SAULGAU - Schonfrist für einen Monat: Der Gemeinderat Bad Saulgau hat in der Sitzung am Donnerstagabend bei zwei Gegenstimmen – Alfred Härle (CDU) und Bernhard Scherer (SPD) – beschlossen, dass die Satzung für Nutzungsgebühren für öffentliche Sportanlagen, Hallen und Gebäude der Stadt Bad Saulgau erst ab 1. Oktober anstatt 1. September in Kraft tritt. Nicht nur Sportvereine, sondern sämtliche Nutzergruppen müssen dann zwei Euro netto pro Übungseinheit an die Stadt bezahlen.
Chöre, Musikvereine, schlichtweg alle Gruppen, die öffentliche Hallen, Sportanlagen oder Einrichtungen für Proben, Sportstunden oder Trainingseinheiten nutzen, sind von den Gebühren betroffen, die den städtischen Haushalt um jährlich etwa 25 000 Euro entlasten sollen. Vorausgegangen ist ein Beschluss des Gemeinderats Bad Saulgau im November vergangenen Jahres. Der Beschluss sorgte vor allem beim TSV Bad Saulgau für Protest. Der TSV Bad Saulgau mit seinen 2500 Mitgliedern muss den größten finanziellen Beitrag leisten – etwa 20 000 Euro.
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Helga Brey stellte entgegen des Vorschlags der Verwaltung, die Satzung ab 1. September in Kraft treten zu lassen, den Antrag, erst ab 1. Oktober die Nutzungsgebühren zu verlangen. „Es sollten nochmal alle Vereine und Gruppen schriftlich darüber informiert werden, damit sie sich darauf einstellen können“, sagte Brey, deren Antrag auch von den anderen Fraktionen im Gemeinderat genehmigt wurde. Brey wolle aber kein Fass mehr aufmachen, denn die Entscheidung über die Nutzungsgebühren sei längst gefallen und nicht mehr diskussionswürdig.
Josef Berschauer von den Freien Wähler bat die Verwaltung darum, nach einem Jahr eine Zwischenbilanz zu ziehen „und wenn es notwendig ist, auch etwas zu verändern“. Schließlich würden alle Vereine mit den Nutzungsgebühren Neuland betreten.