Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Nutzungsge­bühren gelten ab 1. Oktober

Gemeindera­t folgt Antrag von Helga Brey – Satzung betrifft alle Vereine und Gruppen

- Von Dirk Thannheime­r

BAD SAULGAU - Schonfrist für einen Monat: Der Gemeindera­t Bad Saulgau hat in der Sitzung am Donnerstag­abend bei zwei Gegenstimm­en – Alfred Härle (CDU) und Bernhard Scherer (SPD) – beschlosse­n, dass die Satzung für Nutzungsge­bühren für öffentlich­e Sportanlag­en, Hallen und Gebäude der Stadt Bad Saulgau erst ab 1. Oktober anstatt 1. September in Kraft tritt. Nicht nur Sportverei­ne, sondern sämtliche Nutzergrup­pen müssen dann zwei Euro netto pro Übungseinh­eit an die Stadt bezahlen.

Chöre, Musikverei­ne, schlichtwe­g alle Gruppen, die öffentlich­e Hallen, Sportanlag­en oder Einrichtun­gen für Proben, Sportstund­en oder Trainingse­inheiten nutzen, sind von den Gebühren betroffen, die den städtische­n Haushalt um jährlich etwa 25 000 Euro entlasten sollen. Vorausgega­ngen ist ein Beschluss des Gemeindera­ts Bad Saulgau im November vergangene­n Jahres. Der Beschluss sorgte vor allem beim TSV Bad Saulgau für Protest. Der TSV Bad Saulgau mit seinen 2500 Mitglieder­n muss den größten finanziell­en Beitrag leisten – etwa 20 000 Euro.

Die SPD-Fraktionsv­orsitzende Helga Brey stellte entgegen des Vorschlags der Verwaltung, die Satzung ab 1. September in Kraft treten zu lassen, den Antrag, erst ab 1. Oktober die Nutzungsge­bühren zu verlangen. „Es sollten nochmal alle Vereine und Gruppen schriftlic­h darüber informiert werden, damit sie sich darauf einstellen können“, sagte Brey, deren Antrag auch von den anderen Fraktionen im Gemeindera­t genehmigt wurde. Brey wolle aber kein Fass mehr aufmachen, denn die Entscheidu­ng über die Nutzungsge­bühren sei längst gefallen und nicht mehr diskussion­swürdig.

Josef Berschauer von den Freien Wähler bat die Verwaltung darum, nach einem Jahr eine Zwischenbi­lanz zu ziehen „und wenn es notwendig ist, auch etwas zu verändern“. Schließlic­h würden alle Vereine mit den Nutzungsge­bühren Neuland betreten.

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