Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Drogendealer steht vor Gericht
Der 60-Jährige soll knapp 70 Kilogramm Marihuana verkauft haben.
BAD SAULGAU/HECHINGEN - Ein mutmaßlicher Drogendealer aus Bad Saulgau muss sich seit Montag vor dem Landgericht Hechingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-Jährigen vor, Ende 2017 und Anfang 2018 insgesamt knapp 70 Kilogramm Marihuana erworben und dann weiterverkauft zu haben. Ein Urteil im Prozess wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird für den 20. September erwartet.
Beim Prozessauftakt am Montag fasste Staatsanwältin Andrea Keller zusammen, was dem Mann aus Bad Saulgau vorgeworfen wird. Dieser habe über einen längeren Zeitraum mit Marihuana gehandelt, um sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen, sagte sie bei der Verlesung der Anklageschrift. Zu diesem Zweck habe der 60-Jährige Kontakt zu Verkäufern und Abnehmern gepflegt und in Zehn-KilogrammSchritten mit großen Mengen Drogen gehandelt.
Vor dem Landgericht angeklagt ist der Drogenhandel in drei Fällen. Einem Mann aus Pfullendorf soll der Beschuldigte Anfang November 2017 zunächst ein Kilogramm Marihuana verkauft haben, zwei Wochen später dann noch einmal knapp 40 Kilogramm. Bei der Vorbereitung der zweiten Tat sei zunächst die Übergabe einer geringeren Menge geplant gewesen, sagte Andrea Keller. Diese habe der 60-Jährige aufgestockt, um noch mehr Gewinn zu erzielen.
Beim Versuch, das erworbene Rauschgift weiterzuverkaufen, war der Mann aus Pfullendorf am 29. November festgenommen worden. Ein weiterer Pfullendorfer, der ebenfalls an den Drogengeschäften beteiligt war, ging den Ermittlern an diesem Tag ebenfalls ins Netz. Ebenso ein Mann aus Engen, der als Kurier fungiert hatte. Unbeeindruckt von diesen Festnahmen habe der jetzt angeklagte Mann aus Bad Saulgau den Drogenhandel vorangetrieben, sagte Andrea Keller am Montag.
Bei der dritten Tat, die vor dem Landgericht verhandelt wird, soll der 60-Jährige im Februar dieses Jahres 15 Kilogramm Marihuana an einen Abnehmer in Salem verkauft haben. Vier Tage später war ein weiteres Geschäft geplant, doch dazu kam es nicht mehr: Bereits bei der ersten Übergabe wurden Käufer und Verkäufer festgenommen.
Wie Verteidiger Stefan Martinovic am ersten Verhandlungstag mitteilte, will sich sein Mandant sowohl zu einem Teil der Tatvorwürfe äußern als auch Angaben zu seiner Person machen – frühestens aber beim zweiten Verhandlungstag am Freitag, 10. August. An diesem sollen auch die beiden Drogendealer aus Pfullendorf als Zeugen aussagen. Außerdem sind Männer geladen, die im Verdacht stehen, mit dem 60-Jährigen aus Bad Saulgau eine kriminelle Bande gebildet zu haben.
Unvollständige Prozessakten
Am Montag kritisierte Stefan Martinovic die ihm bislang zur Verfügung gestellten Unterlagen. Manche Protokolle seien „eine Zumutung“, viele Dokumente seien nicht vollständig, nicht chronologisch und auch nicht nach Personen geordnet. Der Vorsitzende Richter Hannes Breucker stimmte Martinovic zu und kündigte an, ihm und seinem Kollegen Carsten Kühn die vollständigen Prozessakten schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.
Unter diesen Akten werden sich auch die schriftlich formulierten Urteile gegen die beiden inzwischen verurteilten Drogendealer aus Pfullendorf befinden. Gegen einen von ihnen hatte Hannes Breucker am 31. Mai eine siebenjährige Gefängnisstrafe verhängt. Der andere Mann war am gleichen Tag zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Drogenkurier – der nicht gewusst haben will, was er transportierte – war mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davongekommen.
Die Pfullendorfer, die zu Haftstrafen verurteilt worden waren, haben das Urteil inzwischen angefochten. Beide hätten Revision eingelegt, sagte Hannes Breucker im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“am Montag. In den kommenden Tagen werde den Männern die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt. Anschließend haben sie einen Monat lang Zeit, die Revision zu begründen. Ob sie zugelassen wird, entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bis dahin können allerdings mehrere Monate vergehen.