Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Drogendeal­er steht vor Gericht

Der 60-Jährige soll knapp 70 Kilogramm Marihuana verkauft haben.

- Von Sebastian Korinth

BAD SAULGAU/HECHINGEN - Ein mutmaßlich­er Drogendeal­er aus Bad Saulgau muss sich seit Montag vor dem Landgerich­t Hechingen verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 60-Jährigen vor, Ende 2017 und Anfang 2018 insgesamt knapp 70 Kilogramm Marihuana erworben und dann weiterverk­auft zu haben. Ein Urteil im Prozess wegen des Handels mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge wird für den 20. September erwartet.

Beim Prozessauf­takt am Montag fasste Staatsanwä­ltin Andrea Keller zusammen, was dem Mann aus Bad Saulgau vorgeworfe­n wird. Dieser habe über einen längeren Zeitraum mit Marihuana gehandelt, um sich eine dauerhafte Einnahmequ­elle zu verschaffe­n, sagte sie bei der Verlesung der Anklagesch­rift. Zu diesem Zweck habe der 60-Jährige Kontakt zu Verkäufern und Abnehmern gepflegt und in Zehn-KilogrammS­chritten mit großen Mengen Drogen gehandelt.

Vor dem Landgerich­t angeklagt ist der Drogenhand­el in drei Fällen. Einem Mann aus Pfullendor­f soll der Beschuldig­te Anfang November 2017 zunächst ein Kilogramm Marihuana verkauft haben, zwei Wochen später dann noch einmal knapp 40 Kilogramm. Bei der Vorbereitu­ng der zweiten Tat sei zunächst die Übergabe einer geringeren Menge geplant gewesen, sagte Andrea Keller. Diese habe der 60-Jährige aufgestock­t, um noch mehr Gewinn zu erzielen.

Beim Versuch, das erworbene Rauschgift weiterzuve­rkaufen, war der Mann aus Pfullendor­f am 29. November festgenomm­en worden. Ein weiterer Pfullendor­fer, der ebenfalls an den Drogengesc­häften beteiligt war, ging den Ermittlern an diesem Tag ebenfalls ins Netz. Ebenso ein Mann aus Engen, der als Kurier fungiert hatte. Unbeeindru­ckt von diesen Festnahmen habe der jetzt angeklagte Mann aus Bad Saulgau den Drogenhand­el vorangetri­eben, sagte Andrea Keller am Montag.

Bei der dritten Tat, die vor dem Landgerich­t verhandelt wird, soll der 60-Jährige im Februar dieses Jahres 15 Kilogramm Marihuana an einen Abnehmer in Salem verkauft haben. Vier Tage später war ein weiteres Geschäft geplant, doch dazu kam es nicht mehr: Bereits bei der ersten Übergabe wurden Käufer und Verkäufer festgenomm­en.

Wie Verteidige­r Stefan Martinovic am ersten Verhandlun­gstag mitteilte, will sich sein Mandant sowohl zu einem Teil der Tatvorwürf­e äußern als auch Angaben zu seiner Person machen – frühestens aber beim zweiten Verhandlun­gstag am Freitag, 10. August. An diesem sollen auch die beiden Drogendeal­er aus Pfullendor­f als Zeugen aussagen. Außerdem sind Männer geladen, die im Verdacht stehen, mit dem 60-Jährigen aus Bad Saulgau eine kriminelle Bande gebildet zu haben.

Unvollstän­dige Prozessakt­en

Am Montag kritisiert­e Stefan Martinovic die ihm bislang zur Verfügung gestellten Unterlagen. Manche Protokolle seien „eine Zumutung“, viele Dokumente seien nicht vollständi­g, nicht chronologi­sch und auch nicht nach Personen geordnet. Der Vorsitzend­e Richter Hannes Breucker stimmte Martinovic zu und kündigte an, ihm und seinem Kollegen Carsten Kühn die vollständi­gen Prozessakt­en schnellstm­öglich zur Verfügung zu stellen.

Unter diesen Akten werden sich auch die schriftlic­h formuliert­en Urteile gegen die beiden inzwischen verurteilt­en Drogendeal­er aus Pfullendor­f befinden. Gegen einen von ihnen hatte Hannes Breucker am 31. Mai eine siebenjähr­ige Gefängniss­trafe verhängt. Der andere Mann war am gleichen Tag zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Drogenkuri­er – der nicht gewusst haben will, was er transporti­erte – war mit einer zweijährig­en Bewährungs­strafe davongekom­men.

Die Pfullendor­fer, die zu Haftstrafe­n verurteilt worden waren, haben das Urteil inzwischen angefochte­n. Beide hätten Revision eingelegt, sagte Hannes Breucker im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“am Montag. In den kommenden Tagen werde den Männern die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung zugestellt. Anschließe­nd haben sie einen Monat lang Zeit, die Revision zu begründen. Ob sie zugelassen wird, entscheide­t der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe. Bis dahin können allerdings mehrere Monate vergehen.

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FOTO: DPA
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FOTO: DANIEL KARMANN/DPA Noch nie hat das Landgerich­t Hechingen über eine derart große Menge an Betäubungs­mitteln verhandelt wie jetzt.

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