Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Neue Richtlinien regeln Ehrungen durch die Gemeinde Wald
Verdiente Bürger sollen mit neuen Tafeln und Nadeln ausgezeichnet werden
WALD (stt) - Nach einem mehrheitlichen Beschluss des Gemeinderats vom Dienstag führt die Gemeinde Wald Richtlinien für die Ehrung verdienter Persönlichkeiten ein. Weil es solche Regelungen bislang nicht gab, konnte entsprechend der Gemeindeordnung lediglich das Ehrenbürgerrecht verliehen werden. In Zukunft können verdiente Einwohner der Gemeinde die „Ehrenbürgernadel“in Gold und Silber sowie die „Ehrentafel“in Gold und Silber erhalten.
Über die Verleihung von Ehrenbürgerrecht, Ehrennadel und Ehrentafel entscheidet nach den neuen Richtlinien der Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit. Vorschläge für Ehrungen können von Vereinen, Institutionen oder Einzelpersonen bis jeweils 15. November eingereicht werden. Die Ehrung soll nach Möglichkeit beim Neujahrsempfang verliehen werden.
Während die Verleihung der Ehrenbürgerrechte in der Gemeindeordnung geregelt ist, hat der Gemeinderat für die Verleihung von Ehrennadel und Ehrentafel eigene Richtlinien festgelegt. Die Ehrennadel erhalten Personen, auch Hauptamtliche, die sich besonders um die Gemeinde und ihre Bevölkerung verdient gemacht haben. Kriterien sind eine Vorstandstätigkeit oder eine Gemeinderatstätigkeit von 25 Jahren für die Ehrennadel in Gold. Für die Ehrennadel in Silber werden 15 Jahre erwartet. Außerdem können Personen geehrt werden, deren ehrenamtliches Engagement das „normale Maß weit übersteigen“. Die Ehrentafel kann an einzelne Bürger, Mannschaften oder Gruppen für besondere sportliche, musische oder kulturelle Leistungen verliehen werden.
Gegenstimmen gab es von Ingrid Tillessen (CDU), die die Notwendigkeit einer solchen gemeindlichen Ehrung grundsätzlich in Frage stellte, weil alle Vereine bereits ihre eigenen Ehrungen haben. Gerhard Lohr (CDU) schien ein 25-jähriges Engagement als Gemeinderat für die goldene Ehrennadel als zu lang.
Die neuen Richtlinien treten zum 1. Januar 2019 in Kraft.