Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Wegen Hitlergruß ins Gefängnis
Verbotene Geste am Sigmaringer Bahnhof – Sechs Monate Haft ohne Bewährung
SIGMARINGEN - Weil er am Sigmaringer Bahnhof den Hitlergruß zeigte und „Heil Hitler“dazu rief, ist ein mehrfach vorbestrafter 42-Jähriger vom Amtsgericht Sigmaringen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte im Februar dieses Jahres beobachtet, wie Polizisten einen anderen Mann im Bereich des Sigmaringer Bahnhofs festnahmen. Einer der beteiligten Polizisten schilderte vor Gericht, wie der Angeklagte ihn und seinen Kollegen daraufhin zunächst anpöbelte, dann immer heftiger beleidigte und schließlich den Nazi-Gruß zeigte. „Ich hatte den Eindruck, dass er betrunken war, aber er wusste meiner Meinung nach schon noch, was er tut“, gab der Beamte vor Gericht an.
Der Angeklagte hingegen behauptete, stark betrunken gewesen zu sein. „Soll ich ihnen mal zeigen, wie viel Promille ich normalerweise so habe?“, fragte der Alkoholabhängige an Richterin Elisabetta Carbotta gerichtet und beantwortete seine Frage gleich selbst: Ein Blutalkoholwert von mehr als vier Promille sei bei ihm keine Seltenheit. Wie viel er am Tattag genau getrunken habe, wisse er aber nicht mehr. Zehn bis 15 Bier seien es auf jeden Fall gewesen. „Vielleicht auch mehr.“
Er könne sich zwar daran erinnern, den Hitlergruß gezeigt zu haben, erklären könne er sich die Tat aber nicht. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Und weiter: „Das ist eigentlich nicht meine Masche.“Wenn er getrunken habe, mache er „eben nur Mist“, so der Angeklagte, der sich vor Gericht bei den Beamten entschuldigte: „Das war eine komplett sinnlose Aktion.“
Der 42-jährige Angeklagte, der sich zur Zeit in einer stationären Entgiftung befindet, ist einschlägig vorbestraft. Insgesamt 24 Fälle aus dem Bundeszentralregister las Richterin Elisabetta Carbotta im Anschluss an die Beweisaufnahme vor. Dabei zählte sie neben Delikten wie Sachbeschädigungen und Hausfriedensbrüchen auch Beleidigung, gefährliche Körperverletzung – und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf. „Sie sagen zwar, das sei nicht ihre Gesinnung, trotzdem sind Sie bereits zwei Mal wegen ähnlicher Vergehen aufgefallen“, sagte die Richterin deshalb in ihrer Urteilsbegründung an den Angeklagten gerichtet. Sie nehme ihm zwar die Entschuldigung ab, aber mit Blick auf sein Vorstrafenregister könne sie ihm keine positive Sozialprognose ausstellen. Eine Strafe auf Bewährung komme deshalb nicht infrage.
„Jetzt gehen Sie ins Gefängnis und danach schauen Sie, dass Sie nicht gleich wieder auf der Straße landen, sondern einen Therapieplatz bekommen“, gab die Richterin dem 42Jährigen mit auf den Weg.