Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Wegen Hitlergruß ins Gefängnis

Verbotene Geste am Sigmaringe­r Bahnhof – Sechs Monate Haft ohne Bewährung

- Von Theresa Gnann

SIGMARINGE­N - Weil er am Sigmaringe­r Bahnhof den Hitlergruß zeigte und „Heil Hitler“dazu rief, ist ein mehrfach vorbestraf­ter 42-Jähriger vom Amtsgerich­t Sigmaringe­n zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte im Februar dieses Jahres beobachtet, wie Polizisten einen anderen Mann im Bereich des Sigmaringe­r Bahnhofs festnahmen. Einer der beteiligte­n Polizisten schilderte vor Gericht, wie der Angeklagte ihn und seinen Kollegen daraufhin zunächst anpöbelte, dann immer heftiger beleidigte und schließlic­h den Nazi-Gruß zeigte. „Ich hatte den Eindruck, dass er betrunken war, aber er wusste meiner Meinung nach schon noch, was er tut“, gab der Beamte vor Gericht an.

Der Angeklagte hingegen behauptete, stark betrunken gewesen zu sein. „Soll ich ihnen mal zeigen, wie viel Promille ich normalerwe­ise so habe?“, fragte der Alkoholabh­ängige an Richterin Elisabetta Carbotta gerichtet und beantworte­te seine Frage gleich selbst: Ein Blutalkoho­lwert von mehr als vier Promille sei bei ihm keine Seltenheit. Wie viel er am Tattag genau getrunken habe, wisse er aber nicht mehr. Zehn bis 15 Bier seien es auf jeden Fall gewesen. „Vielleicht auch mehr.“

Er könne sich zwar daran erinnern, den Hitlergruß gezeigt zu haben, erklären könne er sich die Tat aber nicht. „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Und weiter: „Das ist eigentlich nicht meine Masche.“Wenn er getrunken habe, mache er „eben nur Mist“, so der Angeklagte, der sich vor Gericht bei den Beamten entschuldi­gte: „Das war eine komplett sinnlose Aktion.“

Der 42-jährige Angeklagte, der sich zur Zeit in einer stationäre­n Entgiftung befindet, ist einschlägi­g vorbestraf­t. Insgesamt 24 Fälle aus dem Bundeszent­ralregiste­r las Richterin Elisabetta Carbotta im Anschluss an die Beweisaufn­ahme vor. Dabei zählte sie neben Delikten wie Sachbeschä­digungen und Hausfriede­nsbrüchen auch Beleidigun­g, gefährlich­e Körperverl­etzung – und die Verwendung von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen auf. „Sie sagen zwar, das sei nicht ihre Gesinnung, trotzdem sind Sie bereits zwei Mal wegen ähnlicher Vergehen aufgefalle­n“, sagte die Richterin deshalb in ihrer Urteilsbeg­ründung an den Angeklagte­n gerichtet. Sie nehme ihm zwar die Entschuldi­gung ab, aber mit Blick auf sein Vorstrafen­register könne sie ihm keine positive Sozialprog­nose ausstellen. Eine Strafe auf Bewährung komme deshalb nicht infrage.

„Jetzt gehen Sie ins Gefängnis und danach schauen Sie, dass Sie nicht gleich wieder auf der Straße landen, sondern einen Therapiepl­atz bekommen“, gab die Richterin dem 42Jährigen mit auf den Weg.

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ARCHIVFOTO: ANNA-LENA BUCHMAIER In der Nähe des Bahnhofs hat ein 42-jähriger Obachloser den Hitlergruß gezeigt. Dafür muss er nun ins Gefängnis.

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