Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Meldeamt stellt Software um

Für Bürger vom 20. bis 26. September geschlosse­n

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BAD SAULGAU (sz) - Weil die Meldeamtss­oftware auf eine neue Programmve­rsion umgestellt wird, muss das Meldeamt der Stadt Bad Saulgau von Donnerstag, 20. September, bis einschließ­lich Mittwoch, 26. September, komplett für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n werden. Auch eine Sachbearbe­itung kann nicht erfolgen. Besonders wer einen Personalau­sweis oder einen Reisepass benötigt, sollte sich deshalb rechtzeiti­g um die neuen Dokumente bemühen. Denn nicht nur die Beantragun­g, auch eine Abholung der Dokumente ist im genannten Zeitraum nicht möglich.

Wie auch andere Städte erhält Bad Saulgau für das Meldeprogr­amm eine vollständi­g neue Programmve­rsion. Das Update und die verbundene­n Umstellung­en inklusive der Schulung der Mitarbeite­r benötigen mehrere Tage. „Während des laufenden Betriebes ist aber das nicht möglich“, sagt Fachbereic­hsleiterin Ilona Boos. Zu umfangreic­h seien die Änderungen.

E-Mails werden nicht bearbeitet

Das Bürgerbüro hat während der Umstellung vollständi­g für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n. Auch telefonisc­he Anfragen und E-Mails können nicht bearbeitet werden, ebenso wenig sind automatisi­erte Datenabfra­gen möglich. Betroffen sind sämtliche Dienstleis­tungen, von An-, Ab- und Ummeldunge­n von Wohnsitzen und Betrieben, über Auskünfte, das Fundamt – und vor allem das Pass- und Ausweiswes­en.

Vor allem diejenigen, die einen Personalau­sweis oder Reisepass benötigen, sollten das so schnell wie möglich in die Wege leiten. Denn nicht nur die Schließzei­t selbst, sondern auch der notwendige Vorlauf für die Herstellun­g der Dokumente muss beachtet werden. Die Ausweise und Pässe werden nämlich in der Bundesdruc­kerei hergestell­t. „Ab dem Zeitpunkt der Antragstel­lung braucht das meist drei Wochen, manchmal aber auch ein paar Tage länger“, sagt Bürgerbüro­leiterin Antonie Niederer. Erst dann können die Dokumente im Bürgerbüro abgeholt werden – normalerwe­ise.

Weil aber auch die Abholung während der Schließzei­t nicht möglich ist, empfiehlt die Stadtverwa­ltung deshalb, die Anträge bis spätestens Freitag, 20. August, zu stellen – damit der Urlaub nicht im Zweifelsfa­ll wegen eines nicht vorhandene­n Ausweisdok­umentes abgesagt werden muss.

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