Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Bauplatz in Heudorf ist nur für eine Garage gekauft worden
Gemeinderäte kritisieren, dass der Antrag für den Bau erst nachträglich gestellt wird
SCHEER (vr) - Für Unmut im Gemeinderat in Scheer hat das Baugesuch einer Heudorfer Bauherrschaft in der Reischacherstraße gesorgt. Es wurde der Antrag für den Neubau einer Garage mit drei Toren gestellt, die bereits vor einiger Zeit auf dem Flurstück errichtet worden war.
Das Bauvorhaben liege laut Bebauungsplan in einem allgemeinen Wohngebiet, dort seien Garagen zulässig, erklärte Hauptamtsleiter Severin Schwarz. Die Grundflächen und die Geschossflächenzahl liegen im Rahmen der zulässigen baulichen Nutzung und mit einer Gesamthöhe von 4,16 Metern übersteige die Garage auch nicht die im Bebauungsplan festgelegte Gebäudehöhe. Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse werde nicht überschritten. Die vorgeschriebene offene Bauweise werde eingehalten und die Garage liege im vorgegebenen Baufenster. Die Zufahrt zur Garage entspreche den Festsetzungen im Bebauungsplan. Der Stauraum vor der Garage unterschreite die vorgesehene Mindesttiefe nicht. In der jetzigen Situation könne aber innerhalb des Baufensters kein Wohnhaus mehr erstellt werden. Die Stadtverwaltung schlug vor, das gemeindliche Einvernehmen nachträglich zu erteilen.
Derzeit liege die Bauanfrage beim Landratsamt. Die Angrenzerbenachrichtigung werde gerade durchgeführt. Inzwischen seien Einwendungen eingegangen: Damit befasse sich die Baubehörde am Landratsamt, berichtete Schwarz.
„Nicht jedem hinterherrennen“
Rat Ewald Braig wunderte sich, wie es denn sein könne, dass Bürger eine Garage bauen, ohne dass die Stadtverwaltung es merke. Schwarz erklärte, die Garagen stünden schon länger. Bürgermeister Lothar Fischer konterte, dass der Eigentümer zuerst klein gebaut und dann erweitert habe. Das Gebäude liege im Baufenster und sei zulässig. „Warum wir nicht tätig geworden sind? Wir können nicht hinter allem herrennen. Und die Garage steht innerhalb des Baufensters“, sagt er. Nun lasse der Bauherr das Gebäude genehmigen.
Rat Erwin Buck gab zu bedenken: „So Zeug macht halt immer Schule. Man baut einfach so und es passiert im Nachhinein nichts.“Fischer erklärte: In diesem Fall gebe es auf dem Grundstück keinen Bauzwang, innerhalb einer bestimmten Frist ein Wohnhaus zu bauen. „Wir können nichts sagen, das Gebäude liegt im Baufenster“, fügte er hinzu.
Auch Rat Christoph Auer meldete sich zu Wort. Er habe das Privileg, in diesem Fall die Bauherrschaft nicht zu kennen. Er ging darauf ein, dass der Bauplatz für den Bau einer Garage erworben wurde: „Es ist eine der teuersten Garagen, die wir im Stadtgebiet haben. Wenn er es sich leisten kann, soll er es haben“, sagte er. Es ärgere ihn aber auch, dass für den Neubau keine Genehmigung im Voraus beantragt wurde.
Braig fragte, ob man nicht prüfen sollte, ob das Gebäude sich im Umfeld einfüge. Auer erklärte, dass dies nicht zu prüfen sei, weil das Grundstück innerhalb des Bebauungsplans liege. Schlussendlich erteilten die Räte einstimmig ihr Einvernehmen.