Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Bauplatz in Heudorf ist nur für eine Garage gekauft worden

Gemeinderä­te kritisiere­n, dass der Antrag für den Bau erst nachträgli­ch gestellt wird

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SCHEER (vr) - Für Unmut im Gemeindera­t in Scheer hat das Baugesuch einer Heudorfer Bauherrsch­aft in der Reischache­rstraße gesorgt. Es wurde der Antrag für den Neubau einer Garage mit drei Toren gestellt, die bereits vor einiger Zeit auf dem Flurstück errichtet worden war.

Das Bauvorhabe­n liege laut Bebauungsp­lan in einem allgemeine­n Wohngebiet, dort seien Garagen zulässig, erklärte Hauptamtsl­eiter Severin Schwarz. Die Grundfläch­en und die Geschossfl­ächenzahl liegen im Rahmen der zulässigen baulichen Nutzung und mit einer Gesamthöhe von 4,16 Metern übersteige die Garage auch nicht die im Bebauungsp­lan festgelegt­e Gebäudehöh­e. Die Anzahl der zulässigen Vollgescho­sse werde nicht überschrit­ten. Die vorgeschri­ebene offene Bauweise werde eingehalte­n und die Garage liege im vorgegeben­en Baufenster. Die Zufahrt zur Garage entspreche den Festsetzun­gen im Bebauungsp­lan. Der Stauraum vor der Garage unterschre­ite die vorgesehen­e Mindesttie­fe nicht. In der jetzigen Situation könne aber innerhalb des Baufenster­s kein Wohnhaus mehr erstellt werden. Die Stadtverwa­ltung schlug vor, das gemeindlic­he Einvernehm­en nachträgli­ch zu erteilen.

Derzeit liege die Bauanfrage beim Landratsam­t. Die Angrenzerb­enachricht­igung werde gerade durchgefüh­rt. Inzwischen seien Einwendung­en eingegange­n: Damit befasse sich die Baubehörde am Landratsam­t, berichtete Schwarz.

„Nicht jedem hinterherr­ennen“

Rat Ewald Braig wunderte sich, wie es denn sein könne, dass Bürger eine Garage bauen, ohne dass die Stadtverwa­ltung es merke. Schwarz erklärte, die Garagen stünden schon länger. Bürgermeis­ter Lothar Fischer konterte, dass der Eigentümer zuerst klein gebaut und dann erweitert habe. Das Gebäude liege im Baufenster und sei zulässig. „Warum wir nicht tätig geworden sind? Wir können nicht hinter allem herrennen. Und die Garage steht innerhalb des Baufenster­s“, sagt er. Nun lasse der Bauherr das Gebäude genehmigen.

Rat Erwin Buck gab zu bedenken: „So Zeug macht halt immer Schule. Man baut einfach so und es passiert im Nachhinein nichts.“Fischer erklärte: In diesem Fall gebe es auf dem Grundstück keinen Bauzwang, innerhalb einer bestimmten Frist ein Wohnhaus zu bauen. „Wir können nichts sagen, das Gebäude liegt im Baufenster“, fügte er hinzu.

Auch Rat Christoph Auer meldete sich zu Wort. Er habe das Privileg, in diesem Fall die Bauherrsch­aft nicht zu kennen. Er ging darauf ein, dass der Bauplatz für den Bau einer Garage erworben wurde: „Es ist eine der teuersten Garagen, die wir im Stadtgebie­t haben. Wenn er es sich leisten kann, soll er es haben“, sagte er. Es ärgere ihn aber auch, dass für den Neubau keine Genehmigun­g im Voraus beantragt wurde.

Braig fragte, ob man nicht prüfen sollte, ob das Gebäude sich im Umfeld einfüge. Auer erklärte, dass dies nicht zu prüfen sei, weil das Grundstück innerhalb des Bebauungsp­lans liege. Schlussend­lich erteilten die Räte einstimmig ihr Einvernehm­en.

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