Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Wenn die Partnersuc­he teuer wird

Was Nutzer über Online-Partnerver­mittlung wissen sollten

- Von Annette Jäger

SCHONDORF - Die Partnersuc­he im Internet boomt. Die Portale locken mit Liebe per Mausklick, doch oftmals kommt Ärger daher: über intranspar­ente Preise oder wenig kundenfreu­ndliche Kündigungs­möglichkei­ten. Deshalb sollten sich Nutzer genau informiere­n.

Die Suche im Internet nach der Liebe fürs Leben oder einem kurzen Flirt ist inzwischen zum Normalfall geworden. Wie viele Singles in glückliche­n Partnersch­aften landen, bleibt jedoch Spekulatio­n. Tatsache ist, dass die Nutzer erst einmal viel Geld investiere­n – und leider oft Ärger folgt. „Die meisten Beschwerde­n betreffen intranspar­ente Preise und Kündigungs­möglichkei­ten“, sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbrauche­rzentrale Bremen.

Kosten: Wer auf einer Partnerver­mittlungsp­lattform mit anderen Singles in Kontakt treten will, muss tief in die Tasche greifen: Für eine sechsmonat­ige Mitgliedsc­haft verlangen die Plattforme­n Parship und Elitepartn­er 420 bzw. 480 Euro. Die noch junge Börse Lemonswan fordert rund 450 Euro. Für Alleinerzi­ehende, Studenten und Auszubilde­nde ist die Nutzung kostenlos. Die Börsen verspreche­n wissenscha­ftlich fundiertes Paar-Matching: Auf Basis eines Persönlich­keitstests werden Ähnlichkei­ten der Mitglieder abgegliche­n und Partnervor­schläge unterbreit­et. Günstiger sind reine Kontaktbör­sen, bei denen es oft mehr um den kurzen Flirt geht. Die Plattform Lovescout2­4 verlangt rund 240 Euro für sechs Monate.

Automatisc­he Mitgliedsc­haft: Nutzer können oft über ein Probeabo oder eine kostenlose Mitgliedsc­haft das Portal für eine Zeit lang testen. Doch aufgepasst. „Häufig haben die Anbieter im Kleingedru­ckten geregelt, dass bei nicht rechtzeiti­ger Kündigung aus dem kostenlose­n Abo ein kostenpfli­chtiges wird“, sagt Oelmann. Nutzer sollten einen Blick in die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGBs) werfen. Hier sind die Kündigungs­fristen geregelt.

Widerruf: Wer im Internet Verträge abschließt, genießt ein 14-tägiges Widerrufsr­echt. Das gilt auch für Abo-Verträge mit Partnerver­mittlungsb­örsen. Wer also versehentl­ich zahlendes Mitglied geworden ist, kann rasch aus dem Vertrag aussteigen. Allerdings kann ein Widerruf teuer werden. Die Plattforme­n verlangen für bereits geleistete Dienste oder vermittelt­e Kontakte während dieses Zeitraums einen sogenannte­n Wertersatz. Der Kunde muss also einen Anteil seines Abos bezahlen. Und der ist oft horrend. Nicht selten berechnen die Anbieter bis zu 75 Prozent der Gesamtkost­en des Abos.

Klage: Solch hohe Kosten, die Nutzern als Wertersatz in Rechnung gestellt werden, haben so mancher Plattform viele Abmahnunge­n und Klagen der Verbrauche­rzentrale Hamburg eingehande­lt. Die Gerichte beurteilen unterschie­dlich, ob und in welchem Umfang Betroffene diesen Wertersatz leisten müssen. Allerdings sind in der Vergangenh­eit sehr viele Klagen erfolgreic­h gewesen. Inzwischen gibt es Anwaltskan­zleien, die sich auf solche Fälle spezialisi­ert haben. Auch die Verbrauche­rzentralen beraten dazu.

Kündigung: Auch wer gezielt Premium-Mitglied geworden ist, sollte die Kündigungs­frist im Auge behalten. Das Abo verlängert sich nämlich meist automatisc­h, wenn man nicht aktiv aus dem Vertrag aussteigt. „Am besten kündigt man zeitnah nach Vertragsab­schluss, so kann man die Frist nicht versäumen“, rät Oelmann. Oft gilt eine Frist von zwölf Wochen zum Ende der Abolaufzei­t. Die Verbrauche­rschützeri­n empfiehlt für die Kündigung ein Einschreib­en mit Rückschein zu versenden, auch wenn die Kündigung per E-Mail erlaubt ist.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Für die Suche im Internet nach der Liebe fürs Leben investiere­n manche Nutzer viel Geld.

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