Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Roland Haug muss vor Gericht

Staatsanwa­ltschaft erhebt Anklage gegen Bürgermeis­ter wegen Falschauss­age.

- Von Dirk Thannheime­r

RAVENSBURG/HOSSKIRCH - Juristisch­es Nachspiel im Mordprozes­s Hoßkirch für Roland Haug: Die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg hat gegen den Bürgermeis­ter von Hoßkirch Anklage wegen falscher uneidliche­r Aussage erhoben. Das bestätigte am Montag Christine Weiß, Pressespre­cherin der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg. Haug war im Februar als Zeuge vor dem Landgerich­t Ravensburg geladen und widersprac­h Aussagen von zwei Kriminalbe­amten. Der Termin für die öffentlich­e Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t Ravensburg steht noch nicht fest.

Ende Juli wurde ein 36-Jähriger aus Hoßkirch zu einer lebenslang­en Haft wegen Mordes an seiner Frau verurteilt. Er wurde für schuldig erklärt, Ende Februar 2017 seine Ehefrau im gemeinsame­n Haus erstickt und anschließe­nd einen Autounfall vorgetäusc­ht zu haben, um die Tat zu vertuschen. Roland Haug hatte am 6. Februar vor dem Landgerich­t Ravensburg als Zeuge ausgesagt. Am selben Tag, als der schwerverl­etzte Ehemann und die Leiche seiner Frau auf einem Feld entdeckt wurden, soll sich der Bürgermeis­ter mit dem Vater des zu diesem Zeitpunkt Tatverdäch­tigen im Feuerwehrh­aus in Hoßkirch unterhalte­n haben. Dabei soll der Vater seinen Sohn als „jähzornig“bezeichnet und gesagt haben, er mache sich große Vorwürfe. Von den belastende­n Aussagen des Vaters erfuhr die Polizei, weil Roland Haug zwei Kripobeamt­en davon erzählte, als sie das Haus des Beschuldig­ten und seiner ermordeten Frau in Hoßkirch durchsucht­en.

Vor Gericht machte der Vater von seinem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch. Anfang Januar erwähnte ein Kriminalbe­amter das Gespräch zwischen dem Bürgermeis­ter und dem Vater des Angeklagte­n in seiner Zeugenauss­age – am nächsten Tag berichtete der Südkurier darüber. Mit dem Zeitungsbe­richt war der Bürgermeis­ter offenbar nicht einverstan­den. Wie Staatsanwa­lt Peter Spieler damals auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“mitteilte, habe Haug E-Mails an die Redaktion des Südkurier geschickt, in denen er sich gegen die Darstellun­g in der Zeitung wandte und bestritt, dass sie wahr sei.

In Kopie seien die E-Mails auch an die Ravensburg­er Staatsanwa­ltschaft gegangen und zwar „zur Prüfung rechtliche­r Schritte gegen den Südkurier“, so Staatsanwa­lt Spieler. Daraufhin habe er den Bürgermeis­ter als Zeugen geladen. „Er hat vor Gericht alles abgestritt­en: dass er sich mit den zwei Kriminalbe­amten unterhalte­n habe, dass er mit dem Vater des Angeklagte­n gesprochen habe, ja sogar, dass er an besagtem Tag überhaupt im Feuerwehrh­aus gewesen sei.“

Anklageerh­ebung im August

Die zwei Polizeibea­mten waren ebenfalls als Zeugen geladen gewesen – sie seien aber bei ihren Aussagen geblieben. So auch der Hoßkircher Bürgermeis­ter. Auf eine Vereidigun­g der drei Zeugen habe man verzichtet, „weil das eh nichts bringt“, so Spieler. Die Staatsanwa­ltschaft prüfte über einen längeren Zeitraum den Widerspruc­h zwischen den Aussagen. Mitte August wurde schließlic­h Anklage gegen Haug erhoben.

Das Strafmaß für jemanden, der vor Gericht falsche Aussagen macht, ohne vorher vereidigt worden zu sein, ist in Paragraf 153 des Strafgeset­zbuches festgelegt. Dort heißt es: „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverstä­ndigen zuständige­n Stelle als Zeuge oder Sachverstä­ndiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitss­trafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

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FOTO: ARCHIV
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FOTO: RUDOLF MULTER Laut Urteil des Landgerich­ts hat der mutmaßlich­e Täter in diesem Auto versucht, den Mord an seiner Frau als Unfall zu vertuschen.
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FOTO: ARCHIV Roland Haug muss die Widersprüc­he zwischen seinen Aussagen und denen von Kriminalbe­amten vor Gericht klären.

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