Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Bewährungsstrafe für Tritte in den Bauch
Weil er seine Expartnerin verprügelt hat, wird ein Mann zu zehn Monaten Haft verurteilt
SIGMARINGEN - Für seinen brutalen Ausraster in der Silvesternacht ist ein Mann, der am 1. Januar seine im zweiten Monat schwangere Partnerin verprügelt hat, nun vor dem Sigmaringer Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Vor den Augen seines heute siebenjährigen Sohnes und in Anwesenheit von Bekannten und deren Kindern,, rastete der Mann den Schilderungen des Opfers zufolge aus und schlug und kickte auf seine am Boden liegende Partnerin ein, wohlwissend, dass diese sein Kind erwartete.
Die Frau, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschied, äußerte sich bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung am Montag erstmalig. Bei der Polizei habe sie keine Anzeige erstatten wollen, weil sie Angst vor der Rache ihres Expartners hatte. Seit dem Vorfall seien die beiden getrennt, berichtete sie. Zum gemeinsamen Sohn pflege er aber weiterhin Kontakt.
Zur Fortsetzung war der Angeklagte nicht erschienen. Bei der ersten Vernehmung hatte er den Vorfall weitestgehend von sich gewiesen (wir berichteten), einen Streit hätte es zwar gegeben, jedoch hätte er seine Frau nicht verprügelt, sondern sie sei auf das Sofa und gegen die Wand gefallen. Als er ihr habe aufhelfen wollen, habe er sie möglicherweise in den Bauch gekickt. Später behauptete er bei der Polizei, sie sei die Treppe hinuntergefallen.
Diese Aussage stufte Richterin Elisabetta Carbotta als unglaubwürdige Schutzbehauptung ein. Auch die Aussage zweier Zeugen – dem Paar, bei dem die beiden in der Silvesternacht übernachteten – seien aufgrund der Aussage des Opfers anzuweifeln. Das Opfer habe Angst vor Konsequenzen gehabt, zeigte den Angeklagten daher nicht an – weswegen die Gastgeber behaupteten, den Vorfall nicht gesehen zu haben, um die Geschädigte mutmaßlich zu schützen. In der Zeugenaussage des Opfers am Montag wurde jedoch deutlich, dass das Paar den Streit hautnah mitbekommen hatte und auch versucht hatte, den aggressiven Mann von seiner Frau loszureißen, was nicht gelungen sei.
Streit unter Alkoholeinfluss
Unklar ist, was Gegenstand des Streits war. Nach dem gemeinsamen Silvester-Abendessen und einer Menge konsumiertem Wodka auf beiden Seiten hätte es Unstimmigkeiten zwischen dem Angeklagten und seiner schwangeren Partnerin gegeben. Nach dem Feuerwerk sei die Frau mit ihrem Sohn in die Wohnung zurückgekehrt, woraufhin ihr Partner ihr zunächst einen Klaps auf den Hinterkopf verpasst haben soll mit den Worten: „Was bist du für eine?“. Sie habe ihn daraufhin mit „halts Maul, Du Arschloch“provoziert, woraufhin ihr Partner völlig ausgetickt sei. „Er kam angerannt, schlug eine Gittertür zur Seite und ging auf mich los. Ich hörte nur das Geschrei der Kinder“, so die Frau. Er habe ihr in den Bauch und gegen den Kopf gekickt und sie gewürgt. Ärzte bestätigten mehrfache Prellungen und ein blaues Auge.
Die Angeklagte hatte gehofft, es würde nicht zur Verhandlung kommen. Sie schrieb sogar einen Brief an das Gericht, ihrem Exmann bitte keine Haftstrafe zu verhängen, da dies zulasten des gemeinsamen Sohnes gehen würde. Der Bitte kam die Richterin nach, obwohl der Mann bereits vielfach vorbestraft war und kurz vor dem Vorfall erst aus der Haft entlassen wurde: Mindernd wirke sich die Tatsache aus, dass er unter dem Einfluss von Alkohol stand, geregelter Arbeit nachgehe, sich entschuldigt habe und Unterhalt für seinen Sohn zahle.
Welche Rolle für den Angeklagten Alkohol spielt, wurde klar, als Richterin Elisabetta Carbotta die Eintragungen aus dem Bundeszentralregister verlas: Nach zwei Drogenentzügen habe eine Suchtverlagerung von Heroin hin zu Alkohol stattgefunden. Phasenweise drinke er exessiv, dann wieder wenig.
Der Angeklagte muss neben den Bewährungsauflagen auch 1200 Euro ans Frauenhaus Zollernalbkreis bezahlen.