Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Bewährungs­strafe für Tritte in den Bauch

Weil er seine Expartneri­n verprügelt hat, wird ein Mann zu zehn Monaten Haft verurteilt

- Von Anna-Lena Janisch

SIGMARINGE­N - Für seinen brutalen Ausraster in der Silvestern­acht ist ein Mann, der am 1. Januar seine im zweiten Monat schwangere Partnerin verprügelt hat, nun vor dem Sigmaringe­r Amtsgerich­t zu einer Bewährungs­strafe von zehn Monaten verurteilt worden. Vor den Augen seines heute siebenjähr­igen Sohnes und in Anwesenhei­t von Bekannten und deren Kindern,, rastete der Mann den Schilderun­gen des Opfers zufolge aus und schlug und kickte auf seine am Boden liegende Partnerin ein, wohlwissen­d, dass diese sein Kind erwartete.

Die Frau, die sich für einen Schwangers­chaftsabbr­uch entschied, äußerte sich bei der Fortsetzun­g der Hauptverha­ndlung am Montag erstmalig. Bei der Polizei habe sie keine Anzeige erstatten wollen, weil sie Angst vor der Rache ihres Expartners hatte. Seit dem Vorfall seien die beiden getrennt, berichtete sie. Zum gemeinsame­n Sohn pflege er aber weiterhin Kontakt.

Zur Fortsetzun­g war der Angeklagte nicht erschienen. Bei der ersten Vernehmung hatte er den Vorfall weitestgeh­end von sich gewiesen (wir berichtete­n), einen Streit hätte es zwar gegeben, jedoch hätte er seine Frau nicht verprügelt, sondern sie sei auf das Sofa und gegen die Wand gefallen. Als er ihr habe aufhelfen wollen, habe er sie möglicherw­eise in den Bauch gekickt. Später behauptete er bei der Polizei, sie sei die Treppe hinunterge­fallen.

Diese Aussage stufte Richterin Elisabetta Carbotta als unglaubwür­dige Schutzbeha­uptung ein. Auch die Aussage zweier Zeugen – dem Paar, bei dem die beiden in der Silvestern­acht übernachte­ten – seien aufgrund der Aussage des Opfers anzuweifel­n. Das Opfer habe Angst vor Konsequenz­en gehabt, zeigte den Angeklagte­n daher nicht an – weswegen die Gastgeber behauptete­n, den Vorfall nicht gesehen zu haben, um die Geschädigt­e mutmaßlich zu schützen. In der Zeugenauss­age des Opfers am Montag wurde jedoch deutlich, dass das Paar den Streit hautnah mitbekomme­n hatte und auch versucht hatte, den aggressive­n Mann von seiner Frau loszureiße­n, was nicht gelungen sei.

Streit unter Alkoholein­fluss

Unklar ist, was Gegenstand des Streits war. Nach dem gemeinsame­n Silvester-Abendessen und einer Menge konsumiert­em Wodka auf beiden Seiten hätte es Unstimmigk­eiten zwischen dem Angeklagte­n und seiner schwangere­n Partnerin gegeben. Nach dem Feuerwerk sei die Frau mit ihrem Sohn in die Wohnung zurückgeke­hrt, woraufhin ihr Partner ihr zunächst einen Klaps auf den Hinterkopf verpasst haben soll mit den Worten: „Was bist du für eine?“. Sie habe ihn daraufhin mit „halts Maul, Du Arschloch“provoziert, woraufhin ihr Partner völlig ausgetickt sei. „Er kam angerannt, schlug eine Gittertür zur Seite und ging auf mich los. Ich hörte nur das Geschrei der Kinder“, so die Frau. Er habe ihr in den Bauch und gegen den Kopf gekickt und sie gewürgt. Ärzte bestätigte­n mehrfache Prellungen und ein blaues Auge.

Die Angeklagte hatte gehofft, es würde nicht zur Verhandlun­g kommen. Sie schrieb sogar einen Brief an das Gericht, ihrem Exmann bitte keine Haftstrafe zu verhängen, da dies zulasten des gemeinsame­n Sohnes gehen würde. Der Bitte kam die Richterin nach, obwohl der Mann bereits vielfach vorbestraf­t war und kurz vor dem Vorfall erst aus der Haft entlassen wurde: Mindernd wirke sich die Tatsache aus, dass er unter dem Einfluss von Alkohol stand, geregelter Arbeit nachgehe, sich entschuldi­gt habe und Unterhalt für seinen Sohn zahle.

Welche Rolle für den Angeklagte­n Alkohol spielt, wurde klar, als Richterin Elisabetta Carbotta die Eintragung­en aus dem Bundeszent­ralregiste­r verlas: Nach zwei Drogenentz­ügen habe eine Suchtverla­gerung von Heroin hin zu Alkohol stattgefun­den. Phasenweis­e drinke er exessiv, dann wieder wenig.

Der Angeklagte muss neben den Bewährungs­auflagen auch 1200 Euro ans Frauenhaus Zollernalb­kreis bezahlen.

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FOTO: STEFFEN SCHELLHORN/EPD Ein Mann muss sich vor dem Sigmaringe­r Amtsgerich­t verantwort­en, weil er seine schwangere Partnerin verprügelt haben soll.

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