Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
In Teilorten fallen Beiträge für die Erschließung an
Anwohner von den nichthistorischen Bereichen müssen zahlen
OSTRACH - Es ist bereits ein leidiges Thema in der Gemeinde Ostrach: Erschließungsbeiträge für Anwohner im Zuge von Straßenarbeiten. Am Montagabend hat der Gemeinderat entsprechende Beschlüsse für einzelne Straßen in Einhart, Jettkofen und Magenbuch gefasst.
Entscheidend für die Erschließungsbeiträge ist, dass eine Straße oder ein Abschnitt davon zuvor noch nie endgültig ausgebaut wurde und der Bereich auch nicht als historisch gilt. Je nach ehemaliger Landeszugehörigkeit ist der Zeitraum zwischen 1868 bis 1873 entscheidend, ab wann eine Straße als historisch gilt. Um festzustellen, ob das Gebiet bereits vor diesem Zeitpunkt bebaut war oder nicht, werden in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Vermessungsamt alte Unterlagen geprüft. Eine Straße gilt erst dann als endgültig ausgebaut, wenn sie Beleuchtung, eine Fahrbahn, einen korrekten Unterbau und eine Entwässerung hat sowie dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Die Postgasse in Magenbuch ist bereits fertig. „Der größte Teil der Straße ist historisch, sodass diese Anlieger nicht betroffen sind“, sagte Gindele am Montagabend. Die Schmiedegasse und die Straße Am Hohenberg in Einhart mussten im Zuge der Baugebietserschließung ausgebaut werden. Im Kirchgängerweg in Jettkofen war die Verlegung von Gasleitungen der Auslöser für den Straßenausbau. „Die Straße ist dort so schmal, dass schon für die Gasleitung ein Großteil der Straße aufgerissen werden musste“, sagte Bürgermeister Christoph Schulz im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. Daher habe die Verwaltung sich entschlossen, die Straße komplett auszubauen.
Dass in den vergangenen Jahren vermehrt Straßen ausgebaut wurden und Anlieger dafür Beiträge leisten mussten, ist laut Bürgermeister Schulz Zufall und liegt keiner größeren Planung zugrunde. „Es wird uns mit unseren vielen Teilorten immer wieder beschäftigen, dass es nichthistorische Bereiche bei den Straßen gibt. Die Anlieger wissen aber oft selber, dass sie betroffen wären. Jeder, der noch nie Erschließungsbeiträge gezahlt hat, hat da ein gewisses Risiko“, sagt Schulz. Dass die Straße wie im Fall des Kirchgängerweges in Jettkofen eine Sackgasse ist, sei im Beitragsrecht nicht relevant. „Die Gemeinde hat beim Erheben der Beiträge auch keine andere Wahl. Es ist gesetzliche Vorgabe, dass wir 95 Prozent der Gesamtkosten durch die Beteiligung der Anlieger decken. Wir würden uns viel Ärger ersparen, wenn wir es nicht müssten“, sagt Schulz. Der Bürgermeister räumt ein, dass für die Betroffenen durchaus hohe Summen entstehen können. Die individuelle Summe ergebe sich durch die jeweiligen Gesamtkosten und die betroffene Quadratmeterzahl am Grundstück des Einzelnen.