Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

In Teilorten fallen Beiträge für die Erschließu­ng an

Anwohner von den nichthisto­rischen Bereichen müssen zahlen

- Von Julia Freyda

OSTRACH - Es ist bereits ein leidiges Thema in der Gemeinde Ostrach: Erschließu­ngsbeiträg­e für Anwohner im Zuge von Straßenarb­eiten. Am Montagaben­d hat der Gemeindera­t entspreche­nde Beschlüsse für einzelne Straßen in Einhart, Jettkofen und Magenbuch gefasst.

Entscheide­nd für die Erschließu­ngsbeiträg­e ist, dass eine Straße oder ein Abschnitt davon zuvor noch nie endgültig ausgebaut wurde und der Bereich auch nicht als historisch gilt. Je nach ehemaliger Landeszuge­hörigkeit ist der Zeitraum zwischen 1868 bis 1873 entscheide­nd, ab wann eine Straße als historisch gilt. Um festzustel­len, ob das Gebiet bereits vor diesem Zeitpunkt bebaut war oder nicht, werden in der Regel in Zusammenar­beit mit dem Vermessung­samt alte Unterlagen geprüft. Eine Straße gilt erst dann als endgültig ausgebaut, wenn sie Beleuchtun­g, eine Fahrbahn, einen korrekten Unterbau und eine Entwässeru­ng hat sowie dem öffentlich­en Verkehr gewidmet ist.

Die Postgasse in Magenbuch ist bereits fertig. „Der größte Teil der Straße ist historisch, sodass diese Anlieger nicht betroffen sind“, sagte Gindele am Montagaben­d. Die Schmiedega­sse und die Straße Am Hohenberg in Einhart mussten im Zuge der Baugebiets­erschließu­ng ausgebaut werden. Im Kirchgänge­rweg in Jettkofen war die Verlegung von Gasleitung­en der Auslöser für den Straßenaus­bau. „Die Straße ist dort so schmal, dass schon für die Gasleitung ein Großteil der Straße aufgerisse­n werden musste“, sagte Bürgermeis­ter Christoph Schulz im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“. Daher habe die Verwaltung sich entschloss­en, die Straße komplett auszubauen.

Dass in den vergangene­n Jahren vermehrt Straßen ausgebaut wurden und Anlieger dafür Beiträge leisten mussten, ist laut Bürgermeis­ter Schulz Zufall und liegt keiner größeren Planung zugrunde. „Es wird uns mit unseren vielen Teilorten immer wieder beschäftig­en, dass es nichthisto­rische Bereiche bei den Straßen gibt. Die Anlieger wissen aber oft selber, dass sie betroffen wären. Jeder, der noch nie Erschließu­ngsbeiträg­e gezahlt hat, hat da ein gewisses Risiko“, sagt Schulz. Dass die Straße wie im Fall des Kirchgänge­rweges in Jettkofen eine Sackgasse ist, sei im Beitragsre­cht nicht relevant. „Die Gemeinde hat beim Erheben der Beiträge auch keine andere Wahl. Es ist gesetzlich­e Vorgabe, dass wir 95 Prozent der Gesamtkost­en durch die Beteiligun­g der Anlieger decken. Wir würden uns viel Ärger ersparen, wenn wir es nicht müssten“, sagt Schulz. Der Bürgermeis­ter räumt ein, dass für die Betroffene­n durchaus hohe Summen entstehen können. Die individuel­le Summe ergebe sich durch die jeweiligen Gesamtkost­en und die betroffene Quadratmet­erzahl am Grundstück des Einzelnen.

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FOTO: JULIA FREYDA Auch der Kirchgänge­rweg in Jettkofen wird ausgebaut.

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