Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Verein: Planung einer Unterführu­ng wäre rechtswidr­ig

„Mehr Demokratie“schlägt der Altshauser Verwaltung einen erneuten Bürgerents­cheid vor

- Von Julia Freyda

ALTSHAUSEN - Der Landesverb­and von „Mehr Demokratie“in Stuttgart hegt Zweifel am geplanten Vorgehen der Altshauser Verwaltung zum Thema Bahnunterf­ührung in der Bismarckst­raße. Nachdem per Bürgerents­cheid vom März 2017 eine Autounterf­ührung abgelehnt wurde, möchte die Verwaltung nun die Bürger unverbindl­ich zu dem Thema befragen. „Der angedachte Weg ist jedoch sowohl rechtlich wie auch unter dem Kriterium der Befriedung der Kontrovers­e hochproble­matisch“, schreibt Dr. Edgar Wunder, Landesvors­itzender von „Mehr Demokratie“in einem Brief an die Verwaltung, der auch der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt.

Mit einer sehr knappen Mehrheit haben sich im März 2017 die Gegner einer Bahnunterf­ührung ins Ried bei dem Bürgerents­cheid durchgeset­zt. Drei Jahre lang ist die Verwaltung gesetzlich an dieses Votum gebunden. Erst nach der Entscheidu­ng kam auch eine kleine Unterführu­ng in die Diskussion, die nur für Fußgänger und Radfahrer geeignet wäre. Wie das aktuelle Stimmungsb­ild bei den Bürgern mittlerwei­le ist, wollte die Verwaltung mit Unterstütz­ung des Gemeindera­tes nun in einer Befragung herausfind­en. Denn die Deutsche Bahn bleibt bei ihrem Standpunkt: Der Status quo des unbeschran­kten Übergangs bleibt nicht erhalten, ohne jegliche Unterführu­ng wird der Übergang ganz geschlosse­n. Für Wunder ist die Rechtslage klar: „Die Gemeinde ist bis zum 26. März 2020 verpflicht­et, die Position zu vertreten, dass keine Autounterf­ührung gebaut werden soll. Bis zu diesem Datum wären deshalb Förderantr­äge oder weitere Planungen zum Bau einer Autounterf­ührung schlicht rechtswidr­ig.“Sollte bei der Umfrage sich nun eine Mehrheit für eine große Unterführu­ng ausspreche­n, dann dürfe diese also trotzdem erst nach Ablauf der dreijährig­en Frist weiter geplant werden. Laut Corinna Aumann, Pressespre­cherin im Landratsam­t Ravensburg, sieht die Kommunalau­fsicht das ähnlich: „Wir gehen daher davon aus, dass die Gemeinde aktuell

„Der angedachte Weg ist hochproble­matisch“,

sagt Edgar Wunder, Landesvors­itzender des Vereins

„Mehr Demokratie“.

keine Verträge über Planungsle­istungen für eine Autounterf­ührung vergeben kann.“

Eine unverbindl­iche Bürgerbefr­agung sieht der Landesvors­itzende im Altshauser Fall nicht als sinnvoll, sondern kontraprod­uktiv. „Denn sie kann einen Bürgerents­cheid weder rechtlich noch politisch delegitimi­eren und würde dem Gemeindera­t keinerlei neue Handlungss­pielräume eröffnen“, schreibt Wunder. Stattdesse­n sei die Wahrschein­lichkeit groß, dass dadurch dauerhafte Kontrovers­en mit Vorwürfen aus Teilen der Bürgerscha­ft entstünden, der Bürgerents­cheid solle dadurch unterlaufe­n werden.

Wunder rät statt einer Befragung zunächst zu einer Einwohnerv­ersammlung, um die aktuelle Sachlage Wenn keine Unterführu­ng gebaut wird, dann will die Deutsche Bahn den Übergang in der Bismarckst­raße komplett schließen.

und die Optionen darzustell­en. Je nach Stimmungsl­age könnte der Gemeindera­t daraus die Entscheidu­ng für einen erneuten Bürgerents­cheid treffen. Mit diesem könnte das Votum aus 2017 überstimmt werden und die dreijährig­e Bindung aufgehoben werden. Die Gemeinde wäre also bei einer Mehrheit für eine Unterführu­ng sofort handlungsf­ähig. Der Landesvors­itzende sieht kein Problem darin, bei einem Bürgerents­cheid zwei Abstimmung­sfragen zu stellen. Also wie bei der Befragung auch geplant, ob überhaupt eine Unterführu­ng geplant ist und wenn ja, ob statt einer großen Unterführu­ng eine kleine gewünscht wird.

„Mehrere Abstimmung­sfragen sind aus unserer Sicht nicht grundsätzl­ich ausgeschlo­ssen“, heißt es

auch von der Kommunalau­fsicht. Allerdings sollte nach deren Erachten bei mehreren Abstimmung­sfragen Zurückhalt­ung geübt werden, da beim Bürgerents­cheid eine konkrete und abschließe­nde Regelung der Angelegenh­eit durch eine Ja/Nein-Abstimmung möglich sein muss.

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ARCHIVFOTO: BARBARA BAUR Im März 2017 stimmte eine Mehrheit gegen eine Unterführu­ng am Bahnüberga­ng in der Bismarckst­raße.
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ARCHIVFOTO: BAUR

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