Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Frist zur Aufbringung von Düngemitteln verschoben
Landratsamt gibt die Verschiebung bekannt und informiert über die Vorgaben im Internet
KREIS SIGMARINGEN (sz) - Das Landratsamt Sigmaringen hat durch Allgemeinverfügung vom 17. Oktober die Verschiebung des Verbotszeitraums zur Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Ackerfutter auf dem Gebiet des Kreises Sigmaringen angeordnet. Die Allgemeinverfügung und die Vorgaben, die zu beachten sind, sind auf der Homepage des Landratsamtes Sigmaringen veröffentlicht.
Der Verbotszeitraum ist für diesen Herbst und diesen Winter um zwei Wochen nach hinten verschoben. Das bedeutet, dass die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger, Geflügelkot und Mineraldünger auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Ackerfutter, das bis zum 15. Mai gesät wurde, für den Zeitraum vom 15. November bis einschließlich 14. Februar des kommenden Jahres verboten ist.
Die mögliche Aufbringungsmenge zwischen Donnerstag, 1. November, und Mittwoch, 14. November, ist auf maximal 60 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar zu begrenzen. Die ausgebrachten Düngermengen sind zu dokumentieren. Die Ausbringung auf Flächen mit offenkundig starker Verkarstung im Untergrund, bei großen Erdfällen, Dolinen und tiefen Karstwannen ist verboten. Des Weiteren sind die Vorgaben der Düngeverordnung einzuhalten.
Die Vorgaben sind im Detail im Internet auf der Homepage des Landratsamtes einzusehen unter