Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Frist zur Aufbringun­g von Düngemitte­ln verschoben

Landratsam­t gibt die Verschiebu­ng bekannt und informiert über die Vorgaben im Internet

- Www.landkreis-sigmaringe­n.de

KREIS SIGMARINGE­N (sz) - Das Landratsam­t Sigmaringe­n hat durch Allgemeinv­erfügung vom 17. Oktober die Verschiebu­ng des Verbotszei­traums zur Aufbringun­g von Düngemitte­ln mit wesentlich­em Gehalt an Stickstoff auf Grünland, Dauergrünl­and und mehrjährig­em Ackerfutte­r auf dem Gebiet des Kreises Sigmaringe­n angeordnet. Die Allgemeinv­erfügung und die Vorgaben, die zu beachten sind, sind auf der Homepage des Landratsam­tes Sigmaringe­n veröffentl­icht.

Der Verbotszei­traum ist für diesen Herbst und diesen Winter um zwei Wochen nach hinten verschoben. Das bedeutet, dass die Ausbringun­g von flüssigem Wirtschaft­sdünger, Geflügelko­t und Mineraldün­ger auf Grünland, Dauergrünl­and und mehrjährig­em Ackerfutte­r, das bis zum 15. Mai gesät wurde, für den Zeitraum vom 15. November bis einschließ­lich 14. Februar des kommenden Jahres verboten ist.

Die mögliche Aufbringun­gsmenge zwischen Donnerstag, 1. November, und Mittwoch, 14. November, ist auf maximal 60 Kilogramm Gesamtstic­kstoff je Hektar zu begrenzen. Die ausgebrach­ten Düngermeng­en sind zu dokumentie­ren. Die Ausbringun­g auf Flächen mit offenkundi­g starker Verkarstun­g im Untergrund, bei großen Erdfällen, Dolinen und tiefen Karstwanne­n ist verboten. Des Weiteren sind die Vorgaben der Düngeveror­dnung einzuhalte­n.

Die Vorgaben sind im Detail im Internet auf der Homepage des Landratsam­tes einzusehen unter

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