Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Unglücksschütze verliert wohl den Jagdschein
Schuss verfehlt Wildschwein und schlägt in ein Wohnhaus ein – Niemand wird verletzt
FRIEDRICHSHAFEN - Großes Glück im Unglück hatte offenbar ein Jäger am vergangenen Montag in Friedrichshafen: Sein Schuss verfehlte ein anvisiertes Wildschwein und schlug ins Fenster eines Wohnhauses ein. Ein Horrorszenario. Laut Polizeibericht wurde dabei aber niemand verletzt. Zum genauen Tathergang laufen derzeit die Ermittlungen, die zuständigen Behörden von Polizei und Landratsamt halten sich bedeckt.
„Das wird ihn wohl seinen Jagdschein kosten“, sagt Kreisjägermeister Reinhold Baumann aus Tettnang über den Fehlschützen. Baumann hat den Vorgang zwar offiziell noch nicht auf dem Tisch, ärgert sich aber über das, was er im Polizeibericht in der „Schwäbischen Zeitung“über den Fall gelesen hat. Demnach hat ein 30-jähriger Mann am Montagabend gegen 22.20 Uhr im Gewann Fuchstobel/Bitzenhofen in Oberteuringen versucht, ein Wildschwein zu erlegen. Der Schuss habe aber das Schwein verfehlt und sei in das Fenster eines Wohngebäudes eingeschlagen. Verletzt wurde laut Polizei niemand, es sei ein Sachschaden in Höhe von rund 1000 Euro entstanden. Die Polizei ermittelt wegen eines möglichen Verstoßes gegen die JagdUnfallverhütungsvorschrift.
Schießen nur auf dem Hochsitz
Wenn der Bericht stimme, habe sich der Jäger nicht korrekt verhalten, sagt der Kreisjägermeister. „Man muss immer darauf achten, dass ein Kugelfang besteht“, sagt Reinhold Baumann. „Nur gewachsenes Erdreich ist ein Kugelfang, alles andere nicht.“Deshalb gebe es Hochsitze. „Damit man von oben nach unten schießt.“Damit eine Kugel, die das Ziel verfehlt, in den Boden eindringt. Im Stehen zu schießen, seitwärts oder nach oben, sei verboten.
Handelt es sich überhaupt um einen Jäger? Wie war der genaue Hergang des Unfalls? Hat sich der Schütze selbst beim Hausbesitzer gemeldet? Viele Fragen bleiben derzeit noch offen, Polizei und Landratsamt machen keine weiteren Angaben.
„Wir kennen die Einzelheiten des Vorgangs noch nicht und können daher keine Bewertung abgeben“, sagt Robert Schwarz, Pressesprecher des Bodenseekreises. „Wir prüfen aber, ob man der Person während der Zeit der Untersuchungen und Ermittlungen vorsorglich das Waffen- und Jagdrecht entzieht.“Es sei klar, dass man reagieren muss. Ansonsten seien noch viele Dinge offen, etwa ob der Schütze das Fenster oder das Haus im Hintergrund überhaupt gesehen habe. Ein Projektil könne unter Umständen sehr weit fliegen.
Landratsamt stellt Scheine aus
„Um einzuschätzen, ob eine besondere Fahrlässigkeit eine Rolle gespielt hat, muss man die genauen Umstände kennen“, sagt Robert Schwarz. „Dass man am Ende von großem Glück reden kann, werden sicher alle unterschreiben.“Sowohl den Jagd- als auch den Waffenschein stellt das Landratsamt aus.
Auch wenn solche Vorfälle grundsätzlich für die Jägerzunft ein Horror seien, sei in diesem Fall zum Glück alles gut ausgegangen, meint auch Reinhold Baumann: „Wir hatten alle miteinander Glück“, sagt der Kreisjägermeister. Zum einen, weil im Haus niemand getroffen wurde, zum anderen natürlich auch der Schütze, weil niemand zu Schaden kam. „Wenn man versehentlich jemanden tötet, sei es mit dem Auto oder mit dem Jagdgewehr – da werden Sie Ihres Lebens nicht mehr froh.“
Laut Kreisjägermeister machen Wildschweine derzeit größere Probleme im Bodenseekreis: „Das ist eine mittlere Katastrophe.“Man habe die Aufforderung von Bundes- und Landesregierung erhalten, verstärkt Schwarzwild zu bejagen. Vor allem wegen der drohenden Schweinepest. Je mehr Wildschweine es bei einem Ausbruch der Krankheit gebe, desto schneller werde sich die Virusinfektion ausbreiten. Grundsätzlich werde auf Wildschweine mit Großkalibergewehren geschossen.