Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Richtig gerüstet für Eis und Schnee
Hauseigentümer haben eine Räum- und Streupflicht – Sand, Splitt oder Granulat als Alternative zu Salz
Bereit für den ersten Schneefall? Schon Splitt für die glatten Wege gekauft? Hausbesitzer sind verpflichtet, Gehwege und mitunter auch die Straße vor ihrem Grundstück zu räumen und zu streuen, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Das gilt, sofern die Gemeinde dies auf Eigentümer übertragen hat. Daher sollte man sich rechtzeitig mit Streumittel ausrüsten. Ein Überblick:
Welches Streumittel ist das beste?
Einfach mit einer Tüte Streusalz dem Schnee zu Leibe zu rücken, ist keine gute Idee – selbst wenn Bauund Supermärkte dieses anbieten. „Das ist in den meisten Kommunen verboten und wird mit einem Bußgeld belegt“, erklärt Laura Schoen vom Umweltbundesamt in DessauRoßlau. Das Salz schadet Bäumen und anderen Pflanzen, Tieren und Gewässern, aber auch Fahrzeugen und Bauwerken. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen, zum Beispiel auf Treppen, ist laut Schoen in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt.
Die Alternativen sind abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Sie schmelzen das Eis nicht ab, wie es Salz tut. Sie erhöhen die Griffigkeit, indem sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Um eine ausreichende Wirkung zu erzielen, sollten sie möglichst dicht gestreut werden. „Nach der Schneeschmelze kann das Streugut dann wieder zusammengekehrt und beim nächsten Schneefall wieder verwendet werden“, rät Schoen.
Wann muss ich streuen oder Schnee schippen?
Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der Wege, die am Grundstück liegen, auf den jeweiligen Haus- und Grundstückseigentümer. Im Rahmen diezeichnet.“ Schnee schieben muss sein: Haus- und Grundstückseigentümer sind in der Pflicht, wenn der Winter die Gehwege einschneit.
ser Verkehrssicherungspflicht haben sie dafür zu sorgen, dass niemand auf vereisten Wegen ausrutscht und sich verletzt. Die Gehwege sind in der Regel zwischen 7.00 und 20.00 Uhr eis- und schneefrei zu halten, an Sonn- und Feiertagen ab 9.00 Uhr. Lokale Ausnahmen sind möglich.
Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland betont: „Bei andauerndem Schneefall müssen Eigentümer aber nicht ständig fegen und räumen. Es ist in Ordnung, damit anzufangen, wenn sich ein Ende des Schneefalls ab-
Aus praktischer Sicht ist hingegen das schnelle Reagieren besser: Nämlich dann anzufangen, wenn der Schnee noch frisch ist. „Wartet man ab, ist der Schnee unter Umständen schon festgetreten und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen“, erklärt Schoen vom Umweltbundesamt. „An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisungen.“
Wer ist zuständig – Vermieter oder Mieter?
Vermieter können ihre Räumpflicht durch eine entsprechende Regelung
im Mietvertrag auch auf ihre Mieter übertragen. Die Überwachungspflicht verbleibt aber bei ihnen. „Der Vermieter muss dann regelmäßig kontrollieren, ob die Mieter die Aufgabe auch ordnungsgemäß ausführen“, erklärt Wagner. Das kann aufwendig sein. Daher könnte man auch eine Firma mit der Schneeräumung beauftragen. „Dann ist man auch in einem harten Winter auf der sicheren Seite“, so die Wohnexpertin.
Wie umfassend muss ich Wege von Schnee und Eis befreien?
Es muss nicht der gesamte Gehsteig an der Straße geräumt werden. Bei Gehwegen ohne besondere Verkehrsbedeutung ist es ausreichend, einen Streifen zu streuen, der es zwei Fußgängern ermöglicht, vorsichtig aneinander vorbeizukommen. „Der Laufweg sollte mindestens einen halben Meter breit sein“, erklärt Wagner. Auf dem geräumten Streifen sollte man danach sicher laufen können, man braucht ihn aber nicht vollständig von Schnee und Eis zu befreien. Denn bei schwierigen Witterungsbedingungen müssen auch Fußgänger besonders vorsichtig sein.
Wie wird das Schneeschaufeln einfacher?
Das klassische Werkzeug zum Räumen ist die Schneeschaufel. Um leicht und effektiv schippen zu können, darf sie nicht zu schwer sein. „Es empfiehlt sich, im Geschäft mehrere Modelle anzuschauen und entsprechend der Körpergröße auszusuchen“, sagt Wilhelm Sonntag vom TÜV Rheinland.
Entscheidend sind auch die Untergründe auf Gehwegen und Straßen. „Die wegen ihres geringen Gewichts beliebten Schaufeln aus Aluminium eignen sich in erster Linie für die Arbeit auf glatten Untergründen. Auf Kopfsteinpflaster oder Gehwegplatten zerkratzt ihre Oberfläche beim Einsatz schnell.“Bei glatten Wegen seien Schneeschaufeln mit einer Gummilippe ratsam, die ein Wegrutschen verhindert.
Schneeräumen ist anstrengend und geht vor allem auf den Rücken. „Modelle mit leicht geschwungenem Stiel und ergonomischem Griff, dem Y- und D-Griff, erleichtern die Arbeit – vor allem dann, wenn der Schnee nicht nur zur Seite geschippt, sondern zusätzlich aufgetürmt werden muss“, erklärt Sonntag. Im Fachhandel werden auch Schneeschaufeln mit auswechselbaren Griffen oder Stielen angeboten. Diese können unkompliziert getauscht werden, wenn mal eine andere Person die schweißtreibende Arbeit übernimmt. (dpa)